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BETRIEBSWIRTSCHAFT einen Architekten oder Bauleiter bevollmächtigen, für diesen kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Die Absprache vor Ort mit dem Bauleiter oder Architekten hat für den Auftraggeber aus diesem Grunde oft keine Bedeutung und führt dazu, dass der Auftraggeber Stundenlohnarbeiten oft nicht vergüten muss. Es ist also sehr wichtig, dass, bevor Stun- denlohnarbeiten abgeschlossen werden, eine Beauftragung durch den Auftraggeber (nicht Architekt, nicht Bauleiter) vorliegt. Ansonsten besteht die sehr große Gefahr, dass die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet werden. Dies muss selbstverständlich auch der Mitarbeiter wissen, da dieser in der Regel glaubt, dass der Architekt oder Bauleiter berechtigt ist, Stundenlohnarbeiten zu beauftragen. Hier müssen die jeweiligen Mitarbeiter informiert werden. Den Mitarbeitern müssen die notwendigen Unterlagen, wie Stundenlohnzettel, übergeben werden und eine eindeutige Regelung über das Vorgehen bei der Notwendigkeit von Stundenlohnarbeiten abgesprochen werden. Leider findet dies häufig deswegen nicht in erforderli- chem Umfang statt, weil die Baustellenunterlagen mit den darin auszuführenden Arbeiten nicht in der Qualität von den Mitarbeitern zur Kenntnis genommen werden, wie das notwendig wäre. Zusatzleistungen können somit auch nicht als Abweichung zum ursprünglichen Auftrag erkannt werden. Dann gibt es auch Einzelfälle von Mitarbeitern, die Hem- mungen haben, sich Zusatzleistungen bzw. Regiestunden vom Kunden abzeichnen zu lassen. Sei es vom Architekten, Bauleiter oder auch beim Privatkunden. Gerade bei Privatkunden hat sich gezeigt, dass ein Mit- arbeiter, der über längere Zeit beim Kunden gearbeitet hat, wodurch eine persönliche Nähe entstanden ist, üblicherweise keine Probleme hat, die Unterschrift für die Regiestunden vom Kunden zu bekommen. Ist der Auftrag aber erst abgewickelt, die Baustelle geräumt und mit 2 Wochen Verspätung wird festgestellt, hier sind Regiearbeiten angefallen, ist diese Nähe nicht mehr gegeben. Die Akzeptanz für deren Anerkennung sinkt dann deutlich. Was aber ist eigentlich mit den Stunden, die der Mitar- beiter für Regiestunden aufgewendet hat, ohne sich diese vom Auftraggeber unterschreiben zu lassen, diese Stunden dann aber bei seinen Lohnstunden aufgeführt hat? Er möchte „seine Arbeitszeit“ ja von seiner Firma bezahlt bekommen. Kann ich als Arbeitgeber meinem Mitarbeiter Stunden verweigern, weil er Leistungen ausgeführt hat, die ich nicht beauftragt habe? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter die Stunden zu vergüten, die er nachweislich für die Firma gearbeitet hat. Schreibt der Mitarbeiter Stundenlohnarbeiten nicht auf oder erbringt kostenlose Leistungen, so ist dies kein Grund, die Stunden des Mitarbeiters zu kürzen und einen Teil der Vergütung nicht auszuzahlen. Allerdings berechtigt ein solches Verhalten dazu, eine Abmahnung auszusprechen und im Wiederholungsfalle kann auch eine Kündigung aus- gesprochen werden. n info@nordias.de www.nordias.de IHR SPEZIALMAKLER FÜR HOLZ- UND BAUTENSCHÜTZER Individuelle Lösungen für Abdichtungsbetriebe, Ingenieure und Sachverständige Überzeugende Rahmenkonzepte für alle Mitglieder des DHBV e.V. nordias fördert den DHBV – fordern Sie die nordias! INJEKTIONSTECHNIK Ihr zuverlässiger Partner für Nischenprodukte und Prototypent- wicklung ... auch für die anspruchsvollsten Sanierungen! Wir fertigen kundenspezifische Produkte, die auf Ihre Anforde- rungen abgestimmt sind. Tel.: +49 6655 9636-0 Fax: +49 6655 9636-6666 info@desoi.de| www.desoi.de HERSTELLER VON INJEKTIONSTECHNIK DESOI GmbH Gewerbestraße16 36148 Kalbach /Rhön DESOI Z-Slider & DESOI Snappy DESOI Quick Seal - Fugensanierung Schleierinjektion Schützen & Erhalten · Juni 2020 · Seite 41
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