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Schützen & Erhalten · Juni 2020 · Seite 72 WTA-INFORMATIONEN Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege Erleichterungen 5 Bauphase 5.1 Umsetzung des Brand- schutznachweises 5.2 Überwachung der Bauausführung der Brandschutzmaßnahmen 5.3 Brandschutznachweis für Baustellen / Interimsnach- weis 5.4 Erforderliche technische Prüfungen 6 Dokumentation 6.1 Grundsätze 6.2 Erforderliche Dokumen- tationsunterlagen und Zusammenstellen der Nachweise 7 Brandschutz-Manage- ment 7.1 Einweisung und Gebäu- debetrieb 7.2 Instandhaltung 7.3 Wiederkehrende Prüfun- gen 7.4 Nutzungen 8 Mögliche Klassifikation von Bestandsbauteilen 8.1 Grundlagen 8.2 Verwendung bauzeitli- cher Klassifikationen 9 Literatur Kurzfassung Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutz- anforderungen an Standard- gebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neu- bauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezi- fische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäf- tigung mit den brandschutztech- nischen Anforderungen. Neben der brandschutztech- nischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergrün- dig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentste- hung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brand- fall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Ge- bäudes und den denkbaren Fol- geschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforde- rungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landes- bauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschrei- ben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. E r gänzend zu d i e s em Merkblatt sind weitere WTA- Merkblätter der anderen Teil gebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen. Blaudruck Es liegen keine neuen fertig- gestellten Merkblätter vor. WTA-Referat 9 „Metall und Glas“ Aufruf zur Mitarbeit D as Referat Metall und Glas (früher „Stahl und Glas“) ist ein noch sehr junges Referat. Als solches werden noch Mitstreiter*innen aus Denkmalpflege, Praxis und Forschung, gerne auch aus anderen Referaten der WTA, gesucht. Interessenten setzen sich bitte mit der Referatsleitung, Herrn Prof. Dr.-Ing. Ralf W. Arndt (E-Mail: ralf.arndt@fh-erfurt. de) oder der Geschäftsstelle der WTA International e.V (E-Mail: wta@wta.de) in Verbindung. Aufgaben und Ziele des Referates Während für Neubauten aktuelle Rege- lungen des Normen- und Vorschriften- werkes existieren, weisen Eisen/Glas- und Stahl/Glaskonstruktionen historischer Bauwerke in vielerlei Hinsicht nicht die Merkmale von heute hergestellten Kon- struktionen auf. Als wichtige Aspekte sind dabei insbesondere die häufig nicht gegebene Schweißbarkeit des Stahls und die oft nicht beschichtungsgerecht hergestellte konstruktive Gestaltung der Bauwerke zu nennen. Beispielhafte Stahlkonstruktionen dafür sind Brücken- bauwerke wie das „Blaue Wunder“ in Dresden, die Hacker-Brücke in München und die Brücke im Schlosspark Schloss Charlottenburg in Berlin oder auch die historischen Wassertürme in Groitzsch bei Leipzig und in Zwickau. Existierende Normen fokussieren in der Regel auf die Belange von Neu- konstruktionen und enthalten, wie das gesamte korrosionsschutztechnische Regelwerk auch, nur recht allgemeine Vorgaben für die Instandsetzung von Bestandsbauten. Weitere Aspekte, wie den Denkmalschutz betreffende Beson- derheiten, bleiben unberücksichtigt. Daher fehlen für die Instandsetzung historischer Bauwerke ergänzende Regelungen mit Hinweisen und Empfehlungen für alle Baubeteiligten (Eigentümer, Planer, Hersteller von Materialien, Ausführungsfirmen u. a.). Um Lösungswege zu erarbeiten und zukünftig der interessierten Fachwelt zur Verfügung zu stellen, resultierte daraus der Handlungsbedarf für die WTA zum Gründen eines eigenen Referates „Metall und Glas“. Folgende 4 Arbeitsbereiche wurden vorerst festgelegt: – Erhaltung von Tragwerken histo- rischer Stahlbauten (Werkstoffe, Statik, Konstruktion, Verbindungs- mittel etc.) – Korrosion und Korrosionsschutz – Bestandserfassung und Diagnostik – Glaserhaltung. Bestellmöglichkeiten Unter wta-international.org/de/service/wta-merkblaetter fin- den Sie ein abrufbares Bestellformular mit der Zusammen- stellung der aktuellen Merkblätter. Das ausgefüllte Bestell formular bzw. eine Liste der gewünschten Merkblätter kann per Fax (089/57 86 97 29) oder E-Mail (wta@wta.de) an die WTA-Geschäftsstelle (siehe Seite 70) geschickt werden. Seit Kurzem gibt es eine WTA-Merkblatt-App (siehe www.irb.frauenhofer.de/wta ). In der nächsten S&E-Aus gabe wird sie in den WTA-Informationen vorgestellt.
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