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RECHTSBERATUNG Es schreibt für Sie: Rechtsanwalt Udo Küllertz Ricarda-Huch-Straße 1 · 41749 Viersen Telefon: (02162) 7212 Telefax: (02162) 77313 E-Mail: rechtsanwalt@kuellertz.de Internet: www.rechtsanwalt-kuellertz.de Schützen & Erhalten · September 2020 · Seite 42 Rechtliche Einordung eines Gerüstbauvertrages – LG Dessau-Roßlau vom 22.07.2009 (AZ.: 3 O 22/09) Ein Vertrag mit einem Gerüstbauer, der die Überlassung von Gerüstteilen zum Gegenstand hat, ist rechtlich als Mietvertrag einzustufen. Die vertragliche Hauptpflicht besteht in der Zurverfü- gungstellung des Gerüsts; der Auf- und Abbau des Gerüsts ist als vertragliche Nebenpflicht einzuordnen. An der recht- lichen Einordnung als Mietvertrag ändert auch nichts, wenn die Vertragsparteien den schriftlichen Vertrag mit „Werkver- trag“ überschrieben haben. Die Unterscheidung ist insbesondere für die Dauer der Verjährung wichtig. Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache (hier Verunreinigung des Gerüsts durch Spritzbeton) unterliegen gem. § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB der kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten. (Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 22.07.2009 Aktenzeichen: 3 O 22/09 jurisPR-PrivBauR 3/2010, Anm. 2 oBauR 2009, 1787) Änderung des Umsatz- steuersatzes für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 Ausführliche Informationen zur Aus- wirkung der Umsatzsteueränderung ab dem 01.07.2020 finden die Mitglieder im Rundschreiben des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe vom 08.07.2020 (St 084/2020). In der vorbezeichneten Fundstelle finden sich Erläuterungen zu folgenden Fragen: 1. Was entscheidet über die Anwen- dung des Steuersatzes? 2. Welche Auswirkungen hat der Steuersatz bei Bauleistungen, die in Teilen abgenommen wurden? 3. Umsatzsteuer in Angeboten und Verträgen Eine zu hoch ausgewiesene Umsatz- steuer wird vom Unternehmer gem. §14c Abs. 1, Satz1UStG geschul- det. Es besteht jedoch eine Be- richtigungsmöglichkeit nach §14c Abs. 1, Satz2UStG. Der unternehmerische Auftragge- ber darf die Vorsteuer jedoch nur in Höhe des tatsächlich geltenden Umsatzsteuersatzes geltend machen (§15Abs. 1, Nr. 1, Satz1UStG) 4. Welcher Steuersatz gilt für Ab- schlagszahlungen? 5. Abgrenzbare Teilleistungen (Rundschreiben ZdB 08.07.2020, St 084/2020) Gesetzlicher Mindestlohn Die Mindestlohnkommission hat am 30.06.2020 eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wie folgt beschlossen: – Ab 01.01.2021 von aktuell 9,35 € auf 9,50 €, – ab 01.07.2021 auf 9,60 €, – ab 01.01.2022 auf 9,82 €, – ab 01.07.2022 auf 10,45 €. Dieser Beschluss bedarf noch der Um- setzung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Es wird nicht mit parlamentarischem Widerstand gegen diesen Vorschlag der Mindestlohnkommission gerechnet. (Rundschreiben ZdB 01.07.2020, SPA 048/2020) Unzulässigkeit der fiktiven Schadensberechnung imWerkvertragsrecht gilt nicht bei Begleitschäden (im Anschluss an die in Ausgabe 1, März 2019 zitierte Entscheidung) Die Unzulässigkeit der fiktiven Schadens- berechnung imWerkvertragsrecht gilt bei Begleitschäden nicht. Ein Begleitschaden liegt etwa vor, wenn durch Reinigungsar- beiten Kratzer an Glasflächen entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines neu errich- teten Hauses hatte im Juni 2015 eine Reinigungsfirma mit der Vornahme der Hausreinigung beauftragt. Bei den Putzarbeiten entstanden an den Glas- fassadenflächen großflächig Kratzer, was den Austausch der betroffenen Teile erforderlich machte. Die zu erwartenden Kosten für den Austausch in Höhe von voraussichtlich fast 30.000 € verlangte die Eigentümerin von der Reinigungsfir- ma ersetzt. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob die Hauseigen- tümerin Klage auf Schadensersatz auf Basis einer fiktiven Schadensberechnung. Anspruch auf Schadensersatz auf Basis fiktiver Schadensberechnung Das Landgericht München I entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe wegen schuldhafter Verletzung von Schutz- pflichten durch die Beklagte gemäß §280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf den geltend gemachten Schadensersatz zu. Die Entscheidung des Bundesgerichts- hofs zur Unzulässigkeit der fiktiven Scha- densberechnung im Werkvertragsrecht greife nicht. Denn bei der Pflichtverlet- zung der Beklagten handele es sich nicht um eine mangelhafte Leistung. Zwar seien die Schäden an der Glasfassade durch die Reinigungsarbeiten verursacht worden. Dies habe aber nicht zu einem Mangel geführt. Vertraglich sei ein Reinigungserfolg, das heißt ein gewisser Sauberkeitsgrad, geschuldet gewesen. Dieser sei erreicht worden. Die Leistung der Beklagten sei insofern fehlerfrei gewesen. Nach Ansicht des Landgerichts liege vielmehr ein Begleitschaden vor. (Copyright: kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2020 Quelle: LG München I, ra-online (vt/rb))
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