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STEUERBERATUNG Es schreibt für Sie: Steuerberater Dipl.-Kfm. Franz-Josef Krämer Hugo-Junkers-Straße 12a · 50739 Köln Telefon: +49 221 12611555 Telefax: +49 221 12611556 E-Mail: Franz-Josef.Kraemer @steuerberater-kraemer.de Mit Entfernungspauschale ist Hin- und Rückweg abgegolten – Bei einem Weg nur die Hälfte zu berücksichtigen E in Arbeitnehmer suchte regelmäßig arbeitstäglich seinen Arbeitsplatz auf und kehrte noch am selben Tag von dort nach Hause zurück. Vereinzelt erfolgte die Rückkehr nach Hause je- doch erst an einem der nachfolgenden Arbeitstage. Der Kläger machte auch in diesen Fällen sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt die vollständige Entfernungspauschale als Werbungs- kosten geltend. Der Bundesfinanzhof erkannte je- doch nur die Hälfte an. Zur Abgeltung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sei für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsuche, eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer anzusetzen. Die Entfernungspauschale gelte dabei sowohl den Hinweg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte als auch den Rückweg ab. Lege ein Arbeitnehmer die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an unterschiedlichen Arbeitstagen zurück, könne er die Ent- fernungspauschale für den jeweiligen Arbeitstag nur zur Hälfte, also in Höhe von 0,15 Euro pro Entfernungskilometer, geltend machen. Wohnung oder in ein anderes Haus in der Nähe der Kinder. Schädlich ist auf jeden Fall auch die Veräußerung oder Schenkung an Kinder, selbst wenn der Überlebende z.B. aufgrund eines Nießbrauchs weiter im Haus wohnen bleibt. Die Erbschaftsteuer fällt dann rückwirkend an. Dies kann bei den heutigen Grundstückspreisen eine erhebliche Steuernachzahlung zur Folge haben, selbst wenn keine Zinsen auf die Nachzahlung berechnet werden. Foto: © ginasanders/Depositphotos.com Schützen & Erhalten · September 2020 · Seite 45 Energetische Balkon sanierung schwer entflammbare AbdichtungsSystemlösung (Cfls1) gem. EN 135011 von der Dämmung bis zum Finish WestWood Kunststofftechnik GmbH Tel.: 0 57 02 / 83 92 -0 · www.westwood.de WW_Schuetzen_erhalten_188x128.indd 1 26.08.20 14:38
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