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Schützen & Erhalten · September 2020 · Seite 72 Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Fortsetzung - Baubegleitende Qualitätsüberwachung: Wie weit darf, soll oder muss „man gehen“? Ein Eigentümer wies darauf hin, dass er auch Feuerwehrmann sei und das beschriebene Problem in der Tat vorhanden sei, zumal auf Grund der weit verbreiteten Pho- tovoltaik–Anlagen bei Ankunft der Feuerwehr der Strom häufig von der Feuerwehr ausgeschaltet wer- de. Das war das Stichwort. Die retten- den Personen müssen befragt wer- den. Aber von welcher Institution? Es fiel das Stichwort „Feuerwehr- schule“. Eine davon befindet sich bei Celle und nennt sich Nieder- sächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz -Standort Celle. Von dort bekam ich irgend- wann die Information, dass mein Schreiben an das Niedersächsische Innenministerium weitergeleitet wurde. Irgendwann kam tatsäch- lich ein Antwortschreiben vom In- nenministerium. Sie werden sich jetzt fragen, was der Tenor war. Hier die Antwort: … „Für Fenster und Rollläden vor Fenstern, die als Rettungsweg dienen gilt, dass die Funktions- fähigkeit des zweiten Rettungs- weges gewahrt bleiben muss. Dazu müsste zumindest eine ge- sicherte manuelle Öffnungsmög- lichkeit gegeben sein.“ … Damit hatte ich – um ehrlich zu sein – nicht gerechnet. Ich wollte mir eigentlich nur nicht nachsa- gen lassen, dass ich nichts unter- nommen hätte. Jetzt bestätigte mir doch tatsächlich das Innenminis- terium, dass meine Denkansätze richtig sind. Ich hatte den Vorgang in meinem Schreiben vorsichtshalber anony- misiert, um eine wirklich objektive Antwort bzw. Information zu be- kommen. Also muss ich das Bau- ordnungsamt, das davon über- zeugt ist, dass man vom oberen Ende einer 8 Meter langen Leiter in kürzester Zeit alles aufbrechen könne, motivieren, dem Bauträger mitzuteilen, dass man sich geirrt habe und er nunmehr die Fenster umrüsten müsse. Der wiederum wird sich höchstwahrscheinlich wehren und auf die bisherigen Aussagen des Bauordnungsamtes verweisen. Es besteht demnach ein nicht unerheblicher Sicherheits- mangel, für den sich niemand ver- antwortlich fühlt. Wer bezahlt dann für die Nachrüstung? Ich habe mir dann erlaubt, den Bürgermeister anzuschreiben. Der befand sich jedoch kurz vor dem Ablauf seiner „Amtsperiode“ und war nur noch damit beschäftigt, seine Mitarbeiter öffentlich zu lo- ben, damit sie ihn später auf der Straße auch noch in gewohnter Art hofieren. Der neue Bürgermeister hat die Akten wohl noch nicht gesehen, so dass nach nunmehr 6 Monaten keinerlei Reaktion auf die Stellung- nahme des Ministeriums erfolgte. Mir stellt sich dann immer die Fra- ge, wer zur Verantwortung gezo- gen wird, wenn durch den vorhan- denen Mangel tatsächlich jemand zu Schaden kommt. Ich kann mich nicht darauf berufen, davon nichts gewusst zu haben. Letztlich habe ich den Vorgang initiiert. Also muss ich den neuen Bürger- meister rechtssicher auffordern, sich der Sache anzunehmen und den Sicherheitsmangel beseitigen zu lassen. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Aber Sie können sich – zumindest für Niedersachsen – merken, dass Fenster, die anleiterbar sind und im Notfall der Rettung von Mensch und Tier dienen, jederzeit – auf Neudeutsch „24/7“ – von Hand ge- öffnet werden können müssen. Falls Sie das Schreiben des nieder- sächsischen Innenministeriums als Argumentationshilfe benötigen, schicken Sie mir eine kurze Mail. Wer bezahlt dann für die Nachrüstung?
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