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Schützen & Erhalten · September 2020 · Seite 73 Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Teil 4 - Baubegleitende Qualitätsüberwachung: Schallschutz in einem „exklusiven“ Objekt von Ernst-August Münkel Das Thema „Schallschutz“ wurde auf ausdrücklichen Wunsch eines Miteigentümers aufgenommen. Er ist als Rechtsanwalt tätig und wünscht eine Bewertung des Schallschutzes, bezogen auf die angebotene „Exklusivität“ der Immobilie. Dieser Begriff befand sich im Prospekt. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Wohnungstrennwände aus schwerem Kalksandsteinmau- erwerk 30cm dick ausgeführt wur- den. Trotzdem ist es in der Regel erforderlich, den Schallschutznach- weis zumindest auf Plausibilität zu prüfen. Die Einsicht in die Ausfüh- rungspläne, die Statik, den Schall- schutznachweis usw. wurden vom Bauträger – wie immer - konse- quent verweigert. In der Baubeschreibung wurde der Schallschutz wie folgt definiert: Wohnungstrennwände: R´w = 56 dB Trittschall der Decken: R´w = 47dB Diese Kennzeichnung ist nicht korrekt. Es müsste wie folgt formuliert werden: Wohnungstrennwände: R´w ≥ 56 dB Trittschall der Decken: L´n,w ≤ = 47dB Im Luftschallschutz wird der Min- destschalldämmwert definiert – je höher der Wert, desto besser. Im Trittschallschutz wird der Schut- zanspruch „umgekehrt“ definiert: Welcher Schalldruck einer definier- ten Trittschallquelle darf im schutz- bedürftigen Raum ankommen: also – je niedriger der Wert, desto besser. Die Zusammenhänge müssen be- kannt sein, wenn man Schallschutz definiert oder beschreibt. Die aktuelle DIN 4109 legt die Wer- te als „Mindestanforderungen“ wie folgt fest: Wohnungstrennwände: R´w ≥ 53 dB Trittschall der Decken: L´n,w ≤ 50 dB Zunächst ist festzustellen, dass die Anforderungen der aktuellen DIN 4109 erfüllt werden. Es handelt sich allerdings um Mindestanforderun- gen, die für jedes Gebäude zutref- fen – egal, ob „exklusiv“ oder nicht. Es stellt sich also die Frage, wie ein Schallschutz in „exklusiven“ Wohn- gebäuden definiert werden müss- te. Hilfreich könnte dafür die Richt- linie des VDI Nr. 4100 aus dem Jahr 2012 sein. Dort existieren 3 Schall- schutzstufen, die wie folgt definiert werden:

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