web_S&E_03_2020_ub

Schützen & Erhalten · September 2020 · Seite 76 Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Wer sich mit Schallschutz nicht auskennt, wird die rein nummeri- schen Unterschiede als nicht be- sonders groß einschätzen. Dazu ist anzumerken, dass es sich hier um logarithmische „Zusammenhänge“ handelt. Eine Verdoppelung des Schall- drucks verursacht eine Erhöhung von 3 dB, also: ein Stabsauger in 1m Entfernung = 70 dB zwei Staubsauger in 1m Entfer- nung = 73 dB. Daraus ist erkennbar, dass zwi- schen den Mindestwerten der DIN 4109 und den Komfortwerten der VDI 100 bzw. DEGA 103 tatsächlich „Welten liegen“. Ob an ein „exklusives“ Objekt hö- here Schallschutzansprüche als die nach der aktuellen DIN 4109 (Min- destwerte) zu stellen sind, bedarf jedoch einer rechtlichen Überprü- fung. Ein Anfangsverdacht ist möglicher- weise gegeben. Der Unternehmer ist im Regelfall in der Nachweis- pflicht. Teil 4 - Baubegleitende Qualitätsüberwachung: Schallschutz in einem „exklusiven“ Objekt Ernst-August Münkel Zur Person In den mehr als 30 Jahren Er- fahrung im Bauwesen hat Ernst- August Münkel unterschiedliche Perspektiven und Prioritäten ken- nen und interpretieren gelernt. Seit über 12 Jahren nutzt der Ex- perte diese Kenntnisse in seiner Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständi- ger für Schäden an Gebäuden. Sein Credo: Es gibt nahezu keine Problemstellung, die nicht lösbar ist. Zu den Auftraggebern zählen insbesondere Gerichte sämtlicher Instanzen, die Privat- und Versi- cherungswirtschaft sowie öffent- liche und private Bauherren. Sei- nen beruflichen Werdegang hat Ernst-August Münkel nach dem Studium des Bauingenieurwesens mit Abschluss als Diplom-Inge- nieur zuerst als Angestellter bei der Planung in der Straßenbau- verwaltung, Planung, Bauleitung und Tragwerksplanung eines Automobilherstellers, im Ingeni- eurbüro, Bauträger sowie Bau- abteilung aufgenommen. Seine selbstständige Tätigkeit nahm der Baufachmann 1994 als Inhaber eines Planungs-, Ingenieur- und Sachverständigenbüros auf. Seit 2007 ist er von der IHK Hannover öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Das berufliche Wis- sensspektrum umfasst sämtliche Bereiche der Architektur und des Bauingenieurwesens, unter an- derem Analyse von Schadensab- läufen und Anwendung entspre- chender Beurteilungsverfahren, Ausschreibungs- und Vergabe- kenntnisse sowie Kostenermitt- lung sowie Baubetrieb, Bauche- mie, Bauphysik, Baustoffkunde und bautechnische und baurecht- liche Regelwerke. Der Sachver- ständige verfügt ebenfalls über juristische Grundkenntnisse und Kenntnisse in Maschinenkunde.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=