klein_S&E_01_2022_ub

Schützen & Erhalten · März 2022 · Seite 22 FACHBEREICHE I SACHVERSTÄNDIGE Die elektronische Gerichtsakte L angsam, ganz langsam schreiten die Justizbehörden auf ihrem Weg zur elektronischen Akte. Während in Baden-Württemberg die e-Akte schon fast zum Standard gehört, befindet man sich weiter nördlich, z. B. in Mün- ster, noch in der digitalen Steinzeit. Hier werden noch die schwergewich- tigen Akten per Post durch die Gegend transportiert. Trotzdem ist auch in den digitalen „Wüsten“ auf kurz oder lang ein Systemwechsel zu erwarten. Kristin Haller vom Sachverständigenbüro Haller aus Köln hat sich intensiv mit der e- Akte beschäftigt und kennt alle Tricks und Kniffe, die man braucht, um sie schadensfrei zu nutzen. Das besonders Gute an der Sache ist, dass Frau Haller ihr Wissen auch noch hervorragend Dritten vermitteln kann. So freuen wir uns schon jetzt darauf, Frau Haller im September in Karlsruhe auf unserer Sachverständigentagung als Referentin zum Thema „e-Akte“ begrüßen zu dürfen. Als kleinen Vorgeschmack nachfol- gend ein einleitender Artikel von Frau Haller zur elektronischen Gerichtsakte. Die elektronische Gerichtsakte ist da! Was passiert jetzt? S eit Jahrzehnten geistert die elek- tronische Gerichtstakte durch die Sachverständigen-Kreise. Die Skepsis – wie naturgemäß bei allem Neuen – ist groß. Schließlich sind, besonders in so speziellen Zeiten wie unseren, festgefahrene Pfade ziemlich bequem. Doch bei aller Skepsis sollte man nicht vergessen: Die e-Akte bringt jede Men- ge Chancen mit sich – und die sollten alle Sachverständigen ergreifen! Die ersten Pilot-Projekte zum elektro- nischen Rechtsverkehr sind bereits in den 1990er Jahren gelaufen. Der Plan war schon damals: Das Papier soll weg und sämtliche Kommunikation mit dem Ge- richt und den Parteien digital laufen. Die Umstellung von der Papierakte auf die e-Akte ist dabei Sache der Bundesländer. Vorreiter ist in diesem Bereich Baden- Württemberg. Hier gehört die e-Akte für viele Sachverständige bereits seit einiger Zeit zum Alltag. In den vergangenen beiden Jahren ging es aber auch in den anderen Bundesländern Schlag auf Schlag. Immer mehr Gerichte stellten auf e-Akten um. Das Kölner Amts- und Landgericht legt beispielsweise seit Sep- tember 2021 neue Vorgänge nur noch als e-Akte an. Seit dem 1. Januar 2022 ist es für alle Gerichte sogar verpflichtend, auf den elektronischen Rechtsverkehr umzustellen. Bislang ist der Zwang für Sachverstän- dige, digital abzuliefern, noch nicht da. Das ist jedoch nur noch eine Frage der Zeit. Und – ganz ehrlich – es ist auch eine Frage der Reputation und des richtigen Zeitgeistes: Welchen Eindruck macht es, wenn man auf einen digitalen Auftrag mit einem Stapel Papier antwortet? Tatsächlich ist der Prozess der e- Akte über die Jahre gewachsen und nicht wirklich intuitiv gestaltet, was der Dauer des Projektes geschuldet ist. Grundsätzlich benötigt man vom Eingang der e-Akte bis zum Versand Es schreibt für Sie: Dipl. Holzwirt Georg Brückner Fachbereichsleiter Sachverständige Roggenkamp 7a · 59348 Lüdinghausen Telefon: (02591) 949653 Telefax: (02591) 949654 E-Mail: brueckner@dhbv.de Es schreibt für Sie: Kristin Haller An der Kemperwiese 11 · 51069 Köln Telefon: (0221) 690 22 555 E-Mail: info@ing-haller.de

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=