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Schützen & Erhalten · März 2022 · Seite 23 FACHBEREICHE I SACHVERSTÄNDIGE des fertigen, digitalen Gutachtens einen kleinen „Werkzeugkasten“ in Form von verschiedenen Computer-Programmen. Sind diese einmal installiert und auch implementiert, werden automatisch interne Prozesse optimiert und bringen eine große Zeit- und damit unterm Strich auch Geldersparnis mit sich. Wie kommt eine e-Akte zum Sachverständigen? Grundsätzlich ist für alle Bundesländer ein Akteneinsichtsportal vorgesehen. Dieses läuft noch nicht überall. Hier wer- den die Akten hochgeladen und können von dem zuständigen Sachverständigen online eingesehen oder heruntergela- den werden, nachdem er bzw. sie vom Gericht beauftragt wurde. In einigen Bundesländern werden aktuell USB- Sticks mit der e-Akte als PDF-Dokument verschickt. Wie sieht eine e-Akte aus? Eine e-Akte liegt immer im PDF-Format vor. Hier ist noch keine einheitliche Rege- lung gefunden: Entweder handelt es sich um eine Sammlung aus Einzeldokumen- ten oder aber um ein großes Dokument. Für beide Versionen gilt jedoch: Die Suchfunktion des PDF-Formats spart Zeit und hilft dabei, den Überblick bei großen Fällen nicht zu verlieren. Wie kommt mein Gutachten zum Gericht? Das Drucken in 15-facher Ausfertigung gehört der Vergangenheit an. Jetzt kommt aber auch der „Werkzeugkas- ten“ zum Einsatz. Das fertige Gutachten muss als PDF/A-Dokument mit einer so genannten XML-Datei (eine Strukturda- tei) über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder per De-Mail ans Gericht geschickt werden. Für Sachverständige wird es hier in Zu- kunft jedoch ein eigenes Postfach geben, das sogenannte elektronische Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO). Wichtig ist, dass das Gutachten „qua- lifiziert elektronisch signiert“ ist. Hierfür wird noch einmal Hardware benötigt: Die Signaturkarte, die jeder Sachverständige bei seiner Bestellungskörperschaft be- kommt, und ein Kartenlesegerät. Dies scheint tatsächlich der komple- xeste Part in diesem Prozess zu sein, der jedoch mit einem „Fahrplan“ für die einzelnen Schritte und ein wenig Übung genauso in Fleisch und Blut übergeht wie das Drucken und Binden der Gutachten in der Vergangenheit. Fazit Jede Art von Skepsis ist unbegründet. Natürlich wird die erste e-Akte aufregend und vielleicht auch ein wenig herausfor- dernd sein. Unterm Strich sollte die e- Akte nicht als das „böse Neue“ gesehen werden, sondern als eine Chance auf allen Ebenen: Die Büros werden nicht nur um viele Papierstapel erleichtert, sondern auch die Interaktionen mit den Gerichten und Parteien werden beschleunigt und zwangsläufig werden auch die eigenen Prozesse digitalisiert und vor allem op- timiert. Das spart Zeit und Geld – und sicher auch einige Nerven! Heißluftverfahren gegen Holzschädlinge oder Echten Hausschwamm Schonende Behandlung von Objekten www.groli.de info@groli.de 0351 - 454 15 48 0
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