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Schützen & Erhalten · März 2022 · Seite 27 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Gebäudesanierung. Im Einzelnen bedeutet dies, dass nach wie vor die Informationsbeschaffung notwendig ist, jedoch keine Schutzstufe mehr festgelegt werden muss. Davon ausgenommen sind Sanierungstätigkeiten in Bereichen, wie Laboratorien oder Quarantänestationen, die dem Schutzstufenkonzept unter- stehen. In solchen Fällen muss für die Sanierung die bestehende Schutzstufe der Einrichtung übernommen werden. Nach der Risikogruppeneinstufung sind die Aufnahmepfade zu bewerten. Grundsätzlich können Biostoffe durch Einatmen, Verschlucken und über die Haut aufgenommen werden. Hauptauf- nahmepfad ist die Inhalation von Schim- melsporen und anderen Bestandteilen, die bei der Sanierung freigesetzt werden. Eine Aufnahme über die Haut ist bei Verletzungen oder Schädigungen der Haut möglich. Ein Verschlucken dürfte relativ unwahrscheinlich sein, wenn Min- desthygieneanforderungen eingehalten werden und im Sanierungsbereich keine Lebensmittel verzehrt werden. Das lässt schon eine Abfolge möglicher Schutz- maßnahmen erkennen. Liegen alle notwendigen Informati- onen zu Identität, Übertragungswegen und Exposition vor, sind dann die Schutzziele festzulegen und die Maß- nahmen zu benennen, mit denen diese Schutzziele erreicht werden sollen. Da die Biostoffverordnung für alle Tätigkei- ten mit Biostoffen gilt und somit mehrere ganz unterschiedliche Branchen erfasst, werden dem Arbeitgeber branchenspe- zifische technische Regeln an die Hand gegeben. Diese Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) sind ein sogenanntes untergesetzliches Re- gelwerk und verbindlich durch Verweis auf §19 anzuwenden. Sie erleichtern die Anwendung und Umsetzung der Biostoffverordnung, weil sie für den spe- ziellen Anwendungsfall Detaillösungen anbieten, die in der eher abstrakt for- mulierten Verordnung so nicht ablesbar sind. Jedem Sanierer oder Sachverständi- gen sind daher wärmstens ans Herz zu legen: die TRBA 224 für Archive, die TRBA 220 für Abwasser- und Kanalarbei- ten, die zur Bewertung von Fäkalschäden hinzuzuziehen ist und die TRBA 214, in der der Technische Kontrollwert von 50.000 KBE pro m³ festgelegt wurde. Kennen sollte man zudem die TRBA 460 für Pilze und 466 für Bakterien. Min- destens irgendwo abgespeichert, wäre nicht schlecht. Kleiner Hinweis, alle TRBA werden regelmäßig aktualisiert. Dies wird aber nicht unbedingt groß angekündigt. Daher immer mal wieder nachschauen, ob die verwendete Version noch aktuell ist. Die TRBA 400 gibt darüber hinaus vor, wie die Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung durchzuführen ist. TRBA 200 bestimmt, dass nur eine „Fachkundige Person“ die Gefähr- dungsbeurteilung vornehmen darf. Hier ist auch festgelegt, welche Kenntnisse diese Person besitzen muss. Ja. Auch \ Schadensursache: Aufsteigende Feuchtigkeit \ Schadensbehebung: Einbau einer nachträglichen Horizontalsperre mit KÖSTER Crisin 76 lösemittelfrei, mit waagerechten Bohrungen \ und anschließend Wiederherstellen des Putzes mit KÖSTER Sanierputz weiß \ Mehr Informationen auf www.koester.eu oder bei Ihrem Fachberater. Die Experten für Bauwerksabdichtung KÖSTER BAUCHEMIE AG | Dieselstraße 1-10 | 26607 Aurich | Tel.: 04941 970 90 info@koester.eu | www.koester.eu
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