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Schützen & Erhalten · März 2022 · Seite 29 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE onshöhe und Dauer. Auch dazu gibt es ein vereinfachtes Konzept, sprich eine Tabelle mit typischen Tätigkeiten aus der Schimmelbeseitigung und Bautrocknung, denen eine Expositionshöhe zugeordnet wurden. Die jeweilige Zuordnung nach der Exposition resultiert aus dem techni- schen Kontrollwert für Biostoffe aus der TRBA 214 sowie aus den Staubgrenzwer- ten der TRGS 900. Dabei wird nach TRBA 400 die Exposition mit erhöht, hoch und sehr hoch bewertet, woraus sich die Gefährdungsklassen 1, 2 und 3 ergeben. Lediglich für die Gefährdungsklasse 2 muss zusätzlich berücksichtigt werden, ob die Dauer der Tätigkeit weniger oder mehr als 2 Stunden eingeschätzt wird, um die Tragezeitbegrenzung nach DGUV-Regel 112-190 für Halb- und Voll- masken einzuhalten. Grund ist, dass in der Gefährdungsklasse 2 die Baustellen- einrichtung (Schleuse) zwischen 2A und 2B anzupassen ist. Dann ist nichts weiter zu tun, als in die DGUV-I zu schauen, welche Maßnahmen für die ausgewählte Gefährdungsklasse umzusetzen sind (siehe auch S&E 2/2016). Das war‘s schon? Das wäre dann doch zu einfach. Grund- sätzlich ist die Gefährdungsbeurteilung für jede Schimmelbaustelle neu zu er- stellen und für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Gegebenheiten vor Ort eine Anpassung notwendig machen. Stellt sich während einer Sanierungsmaßnahme heraus, dass bisher nicht erkundete Wandbereiche geöffnet oder ein Fußboden entfernt werden müssen, dann kann sich die Gefährdungssituation ändern, was eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung erfordert. Diese Anpassung muss auch mit den Mitarbeitern kommuniziert wer- den, dazu dienen Betriebsanweisungen sowie die Unterweisung der Mitarbeiter. Schlussendlich bedarf es einer Überprü- fung, ob die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können oder es zu Abweichungen gekommen ist. Literatur 1. DGUV-I 2021-028: Handlungsanleitung Gesundheits- gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe in der Gebäudesanierung, DGUV/BG Bau Stand 2016 2. TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbe- urteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ März 2017 3. TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechni- schen Anlagen“ Dezember 2010 4. TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätig- keiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ April 2012 5. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung -BioStoffV) Juli 2013 Stand 2021 6. TRBA 214“Abfallbehandlungsanlagen“, Juli 2018 7. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahr- stoffverordnung - GefStoffV) Juli 2021 8. TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“ GMBl 2014, Nr. 38 vom 30.06.2014 9. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom November 2021 10. Andrea Bonner: DGUV-Information 201-028: Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung – Informationen zum neuen Leitfaden, 2. Deutscher Schimmelpilztag Neuss 2016 11. Schimmelleitfaden - Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Umweltbundesamt Dessau 2017 12. Constanze Messal: Überarbeitete Handlungsanleitung der BG Bau, Schützen & Erhalten 2/2016 Energetische Balkon­ sanierung schwer entflammbare AbdichtungsSystemlösung (C fl s1) gem. EN 135011 von der Dämmung bis zum Finish WestWood Kunststofftechnik GmbH Tel.: 0 57 02 / 83 92 -0 · www.westwood.de

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