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Schützen & Erhalten · März 2022 · Seite 30 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Schimmelpilzentfernung in Musterstadt-Schimmelburg 1. Erfassung des Arbeitsbereiches 1.1 Bau-/Arbeitsstelle: EFH Fam. Fliegenpilz, Küche und Wohnzimmer nach Wasserschaden mit Schimmelbefall im Wandbe- reich, Möbel zeigen teilweise Befall 1.2 Auszuführende Arbeiten: Beräumen, Arbeitsbereich einrichten, Entfernen von Schimmelpilzbewuchs durch Ausbau GK-Platten über 12 m², Feinreini- gung 1.3 Fachliche Beratung: Herr SV Schimmelklug 2. Informationsbeschaffung Handlungsanleitung DGUV-I 201-028, Unterweisung Schimmelpilze vom 04.02.2022 Leckortungsbericht Firma Pfütze, Gutachten SV Schimmelklug, Besichtigung vom 05.02.2022 3. Art der Tätigkeit Nicht gezielte Tätigkeit nach Biostoffverordnung: Leitorganismen Schimmelpilze überwiegend der Risikogruppe 1, selten 2/ Sensibilisierende und toxische Wirkung, sehr selten infektiöse Wirkung 4. Beurteilung der nicht gezielten Tätigkeit 4.1 Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Schimmelpilzen in Abhängigkeit der Dauer der Exposition sowie der zu erwartenden Stärke der Exposition 4.2 Zu erwartende Exposition durch Staubbildung Sehr hoch (Beräumen, Rückbau der Trockenbauwände) 4.3. Dauer der Tätigkeit: Spielt bei dieser Exposition keine Rolle 4.4 resultierende Gefährdungsklasse: 3 5. Festlegung der Schutzmaßnahmen 5.1 Grundsätzlich erforderliche Maßnahmen (IMMER!!!) Bemerkungen (z.B. Verantwortlichkeiten, Mängelbeseiti- gung bis ...,) 5.1.1 Waschgelegenheit 5.1.2 Handreinigung bei Unterbrechung/Beendigung der Tätigkeit 5.1.3 Hautschutzplan 5.1.4 Hautreinigungsmittel 5.1.5 Hautschutzmittel 5.1.6 Hautpflegemittel 5.1.7 persönliches Handtuch 5.1.8 Von den Arbeitsstoffen getrennte Aufbewahrung der Nahrungsmittel 5.1.9 Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeit 5.1.10 Stark verschmutzte Arbeitskleidung nicht in Pausenräumen oder Tagesunterkünften

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