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Schützen & Erhalten · März 2022 · Seite 31 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE 5.1.11 Getrennte Aufbewahrung von Straßen-, Arbeitskleidung und PSA 5.1.12 Regelmäßige Reinigung der Arbeitskleidung und PSA 5.1.13 Regelmäßige Reinigung der Arbeitsräume Staubarme Reinigung 5.1.14 Geeignete Abfallbehältnisse Verpacken, Entsorgung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz 5.1.15 Mittel zur Wundversorgung 5.1.16 Betriebsanweisungen und Unterweisung Entsprechend aktualisieren 5.2 Maßnahmen Gefährdungsklasse 3 Bemerkungen (z.B. Verantwortlichkeiten, Mängelbeseiti- gung bis ...,) Zusätzlich zu den Maßnahmen der Gefährdungsklasse 1 5.2.1 Abschottung des Arbeitsbereiches mind. 8-facher Luftwechsel / h, ggfs. Filterung der Abluft, ggfs. Unterdruckhaltung 5.2.2 Schleuse Ein- oder Mehrkammer-Schleuse, ggfs. mit Luftwechsel 5.2.3 Gebläse unterstützte Atemschutzmaske oder –haube mit P3-Filter erforderlich 5.2.4 Staubsauger Kategorie H H13 5.2.5 Schutzanzug Kat III, Typ 5 erforderlich 5.2.6 Nitrilkautschuk-Handschuhe erforderlich 5.2.7 Schutzbrille erforderlich 5.2.8 Feinreinigung des Sanierungsbereiches erforderlich 5.2.9 Fußschutz abwaschbare Schuhe oder Überziehschuhe 5.2.10 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Angebotsvorsorge (Schimmelpilze), Vorsorge Atemschutz – abhängig vom eingesetzten Atemschutzgerät Ort, Datum Name (Unterschrift) 6. Überprüfung der Umsetzung der Schutzmaßnahmen Maßnahme Ja Nein Wenn nein, Begründung 7. Sind Erkrankungen/Beeinträchtigungen bei der Arbeit aufgetreten? Ja Nein Wenn ja, zurück zu Punkt 5 Ort, Datum Name (Unterschrift) Bild 5: Mustergefährdungsbeurteilung für die Gefährdungsklasse 3

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