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BETRIEBSWIRTSCHAFT Schützen & Erhalten · März 2022 · Seite 37 Eine Vorausplanung der Baustellen für die kommenden 2 Wochen, in Ver- bindung mit einer Plantafelübersicht, kann aber helfen dieses Springertum möglichst gering zu halten. Interessanterweise geht es bei dem Wunsch nach einer gerechten Bezahlung nicht so sehr um die Frage der Höhe selbst. Vielmehr erfolgt ein „Wertever- gleich“ zum Kollegen. Hier wird der Lohnunterschied in Re- lation zum Leistungsunterschied gesetzt. Durch gesetzliche und tarifliche Vorgaben kann es dann dazu kommen, dass der „Leistungsträger“ aus seiner Sicht im Verhältnis zum Kollegen zu schlecht bezahlt wird, weil der Lohnun- terschied nicht den Leistungsunterschied ausgleicht. Was am Ende sogar zu einer Demoti- vation führen kann. Wie die Punkte zeigen, wird es wohl nur schwerlich gelingen, immer alle Wunschvorstellungen in die Realität umsetzen zu können. Aber es macht sicherlich Sinn, daran zu arbeiten. Aus juristischer Sicht ist natürlich (fast) alles möglich. Arbeitszeiten können individuell vereinbart werden. So kann bei einer 40 Stundenwoche, die Arbeits- zeit z.B. auf 4×9 Stunden und am Freitag auf 4 Stunden festgelegt werden. Viele Mitarbeiter sehen darin einen Vorteil, der auch einen Anreiz bietet, genau in dem Betrieb zu arbeiten. Einen Anspruch der Mitarbeiter, nur mit bestimmten Kollegen zusammen- zuarbeiten gibt es natürlich nicht. Der Arbeitgeber hat ein sog. Direktionsrecht, das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen kann. Aber auch wie die Arbeit zu erbringen ist. Bei Betrieben, die einen Betriebsrat haben, kann das Direktionsrecht eingeschränkt sein. Je weniger im Arbeitsvertrag geregelt ist, umso mehr unterliegt die Konkreti- sierung der Weisung des Arbeitgebers. Wenn ein Mitarbeiter nur für den Bereich Gebäudeabdichtung eingestellt wird, muss er keine andere Arbeitsleistung er- bringen. Der Arbeitgeber hat dann nicht das Recht, dem Mitarbeiter die Weisung zu erteilen, bei einer Bodenbeschichtung tätig zu werden. Wenn die Einstellung lautet: „alle Tätigkeiten im Holz- und Bautenschutz“, können umfangreiche Weisungen an den Mitarbeiter erteilt werden. Der Arbeitgeber kann also die Grup- pen so zusammenstellen, wie er es für sinnvoll hält. Im Rahmen des Direktionsrechtes kann, je nach Arbeitsvertag, auch der Beginn der Arbeitszeit auf der Baustelle vereinbart sein. Dann sind Fahrtzeiten zu den Baustellen als Weg zur Arbeitsstelle nur im Rahmen der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Fahrtzeiten werden dann nur bezahlt, wenn während der Arbeitszeit ein Baustellenwechsel statt- findet. Um als Betrieb heute für gute Mitarbeiter interessant zu sein, wird es zukünftig eine größere Abstimmung zwi- schen den Bedürfnissen der Mitarbeiter und des Betriebes geben. SECCO HORIZONTAL- SPERREN- STICKS SICHER. SCHNELL. SAUBER. REDSTONE VEREINT INNOVATIVE HORIZONTALSPERREN-TECHNIK MIT EINFACHSTER ANWENDUNG. www.redstone.de/sticks
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