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werden. In der Regel gibt es dazu ein zentrales Doku- ment mit den beauftragten Leistungen, in dem die Aufmaße der ausgeführten Leistungen erfasst werden. In unserer Branchensoftware nennt sich dieses Dokument „Baufortschritt“ und ist in der vorangegangenen Folge dieser Serie erörtert worden. In der Branchensoftware muss also die Beauftragung des Nachtrags erfasst werden, indem der Nachtrag an der entsprechenden Stelle je nach obiger Variante in das Dokument zur Abrechnung („Baufortschritt“) übertragen wird. Durch den Vergleich zwischen den Soll- und Ist- Mengen fällt an dieser Stelle auf, wenn (Teil-)Aufmaße von ausgeführten Leistungen fehlen. Wird dieser Vergleich kontinuierlich während der Bauphase durchgeführt, kann auch rechtzeitig erkannt wer- den, wenn die Gefahr droht, dass bei bestimmten Positi- onen die ausgeschriebene Menge deutlich überschritten wird und aus diesem Grund ein Nachtrag vereinbart wer- den sollte. Es schreibt für Sie: Oliver Freund Jahn & Sengstack Versicherungsmakler GmbH Glockengießerwall 2 · 20095 Hamburg Telefon: +49 40 303878-61 Telefax: +49 40 303878-39 Mobil: +49 171 2726482 E-Mail: oliver.freund@jahn-sengstack.de Web: www.jahn-sengstack.de Schützen & Erhalten · März 2022 · Seite 41 BRANCHENSOFTWARE VERSICHERUNG Fahren Sie noch ohne Führerschein? W enn jemand im Unternehmen einen Dienstwagen erhält, wird regelmäßig der Führerschein kontrol- liert. Wenn sich allerdings jemand an den PC setzen darf, gibt es meist keine Überprüfung der Qualifikation. Da 70% der erfolgreichen Cyber-Angriffe über Mitarbeiter erfolgen, bietet die Jahn & Sengstack GmbH ihren Kunden eine kostenlose Plattform zur Abwehr von Cyberangriffen an. Die Digitalisierung soll vorangetrieben werden. Das ist politisch gewollt und für eine moderne Wirtschaft unumgäng- lich. Doch mit dem Voranschreiten der Digitalisierung wächst auch die Gefahr, Opfer eines Cyber-Angriffs zu werden. Bei der Umstellung auf Arbeiten aus dem Homeoffice wurden z. B. private Geräte ohne hohe Sicherheitsstandards genutzt, sodass Kriminelle leichtes Spiel hatten: Videokonferenzen wurden gehackt, um Informationen abzufischen, Phishing- Kampagnen zu Covid-19 haben zuge- nommen, ebenso gefälschte Websites. In welchem Unternehmen werden aber Drucker schon als Risiko betrachtet? Von Hackern werden sie gerne als Ein- fallstor oder Versteck genutzt. Angreifer versuchen, ihre Opfer zum Besuch einer bösartigen Website zu verleiten, die automatisch über Codes einen Druckbe- fehl auslöst. Dadurch können Angreifer unbemerkt alle Daten stehlen, die über das Multifunktionsgerät laufen. Allein dieses Beispiel zeigt: die Cyber- Akteure haben ihre Fähigkeiten in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt. So werden viele Angriffe mehrere 100 Tage, manchmal über Jahre in den Sys- temen nicht einmal bemerkt. Die Hacker können so Unternehmen ausspionieren und dabei Unternehmensdaten und Kundendaten stehlen. Immer wieder kommen Sicherheits- lücken von verschiedenen Herstellern ans Licht. Das Problem dabei ist, dass in der Regel der Unternehmer selber für die Lücken der Hersteller haftet – und zwar im schlimmsten Fall mit seinem Privatvermögen. Deshalb ist es so wichtig, dass Unter- nehmer sich umfangreich über Cyber- Risiken informieren und die Restrisiken über eine Cyber-Versicherung auslagern. Doch es ist gar nicht mehr so einfach, passenden und bezahlbaren Versiche- rungsschutz zu finden. Die meisten Versicherer sind vorsichtiger geworden, da sowohl Schadenhäufigkeit als auch Schadenhöhe ständig steigen. Bereits vor Abschluss einer Police nehmen sie dabei die Kunden in fünf Bereichen in vollem Umfang unter die Lupe: Die Interessenten müssen z. B. nach- weisen, dass es – ein umfangreiches IT-Management gibt – die Systeme mit aktueller Software geschützt werden – es eine regelmäßige Prüfung des Schutzes gibt – Mitarbeiter geschult werden und – eine umfangreiche Datensicherung existiert. Je besser Unternehmen in Sachen Cybersicherheit aufgestellt sind, desto besser können sie versichert werden. Sogar Bußgelder können geringer ausfal- len, wenn ein Unternehmen nachweislich eine umfassende Cyber-Sicherheit in- stalliert hat und es trotzdem zu einem Verstoß gegen die Datenschutzvorschrift kommt. Für Industrieunternehmen sind solche Vorleistungen in der Regel Standard. Bei mittelständischen Unter- nehmen sieht es dagegen in der Regel düster aus. Genau hier setzen wir als Partner des DHBV e.V. an. Wir stellen unseren Kun- den nach einer umfangreichen Analyse u. a. Richtlinien und Notfall-Prozesse zur Verfügung. Über unsere Sicherheits- plattform werden Schwachstellen in der IT aufgezeigt und Mitarbeiter geschult. Dadurch ermöglichen wir es, dass unsere Kunden überhaupt erst versicherbar werden. Wie Sie diese Vorteile völlig kostenfrei für Ihre eigene Sicherheit nutzen können, erfahren Sie in einer persönlichen oder digitalen Beratung durch unsere Fimenberaterin Maria Werner-Johannßon. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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