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Schützen & Erhalten · Dezember 2021 · Seite 12 FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ Bild 2: Anordnung eines Bohrlochs im Holzquerschnitt einer Rundsäule Bild 3: Eindringtiefenbestimmung lösemittelhaltiger Holzschutzmittel um ein 10 mm Bohrloch mittels der Sudan- Reagenz. Im linken, oberen Teil führt ein Haarriss zur flächigen Benetzung. Bild 4: Packeranordnung und alte Fluglöcher in einer Holzsäule die Bohrlochabstände von durchschnitt- lich 30 cm bei weitem zu groß sind. Seit es das Bohrlochdrucktränkverfah- ren gibt, sind auch die Eindringtiefen (Wirkbereiche) der Holzschutzmittel im Holz bei einer Bohrlochdruckbehandlung bekannt. Diese liegen, in Abhängigkeit der Holzart, axial zur Holzfaser bei ca. 5 cm und radial bei etwa 2 cm. Eigene Versuche bestätigen dies (Bild 3). Dem- entsprechend gibt es auch in dem noch aktuellen Kommentar zur DIN 68800, Teil 4 aus dem Jahr 2013 unter Punkt 9.2.6 entsprechende Skizzen und Beschreibun- gen zur Bohrlochanordnung und zu den Bohrlochabständen. Wenn man sich in der Kirche weiter umschaut, so stößt man in Altarnähe auf weitere angestrichene Holzsäulen. Auch hier sind Kunststoffpacker zu entdecken (Bild 4). Daneben fallen zahl- reiche Fluglöcher von 2 mm Durchmesser auf, die vom Gewöhnlichen Nagekäfer stammen. In dem Fall ist es mehr als peinlich, dass die Holzschutzfirma ei- nen „toten Befall noch toter“ machte. Denn an der gesamten Säule waren alle Fluglöcher mit Farbe überstrichen oder an den Fluglochrändern hineingelaufen. Da die Farbe einige Jahrzehnte alt ist, muss auch der letzte Käfer vor dieser Zeit geschlüpft sein. Der Einzige, der die Farbe durchbrochen hatte war der Holzschützer mit seiner Bohrung! Zur Lage und zur den Bohrlochabständen der Einreihigen (!) Bohrlochkette äußere ich mich nicht noch einmal (siehe Bild 2). Mitunter kommt es vor, dass man einen aktiven Hausbockbefall mit einem Holzschutzmittel bekämpfen muss. Nach der Bebeilung (Abnehmen vermulmter Holzschichten) wird eine Oberflächen- und, je nach Einbausituation, eine tie- fenwirksame Bohrlochbehandlung not- wendig. Diese spezielle Einbausituation wird in der aktuellen DIN 68800, Teil 4 unter Punkt 9.2.5 wie folgt beschrieben: 9.2.5 Sind ein mechanisches Entfer- nen vermulmter Teile und die allseitige Behandlung des Holzes nicht möglich, z. B. bei Fachwerkhölzern, Fußpfetten oder Balkenanlagen, so ist neben der Oberflächenbehandlung der zugängli- chen Flächen zusätzlich eine Bohrloch- tränkung, eine Bohrlochdrucktränkung oder eine sonstige geeignete Sonderbe- handlung vorzunehmen, vorausgesetzt, die Tragfähigkeit des Bauteils bleibt sichergestellt. Möchte man wissen was „allseiti- ge Behandlung“ im Holzschutzsinn bedeutet, sollte man im bestehenden Kommentar, diesmal unter Punkt 9.2.6, nachlesen. Ab einer Zugänglichkeit von 3 bis 4 Seiten spricht man nämlich von einer allseitigen Zugänglichkeit. In dem Fall sind tiefenwirksame Behandlungen fachlich nicht notwendig. Ein Muster- beispiel der Fehlinterpretation zeigt das Bild 5 während der Sanierung eines Kirchendachstuhls. Eine fachgerechte
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