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Schützen & Erhalten · Dezember 2021 · Seite 29 FACHBEREICHE I SACHVERSTÄNDIGE sind im Regelfall entsprechende wirksa- me Sanierungsmaßnahmen zu treffen. Als Arbeitgeber, die Arbeitsplätze (auch temporär auf Baustellen) im Inne- ren von Gebäuden unterhalten, betrifft dies auch die Mitglieder im DHBV. Hinzu kommen Betrachtungen des allgemeinen Arbeitsschutzes. Jeder Arbeitgeber ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet seine Arbeitnehmer vor schädigenden Einwirkungen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben, zu schützen, dazu gehört auch die Exposition gegenüber Radon, unabhängig von einer Gebiets- ausweisung. Hier kommt der zweite Strahlenschutzgrundsatz des DGUV zum Tragen: „Jede Strahlenexposition ist unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Enzelfalls auch unter- halb der durch Strahlenschutzvorschriften festgelegten Grenzwerte so niedrig wie möglich zu halten.“ Die Expositionsermittlung gegenüber Radon gehört als integraler Bestandteil zu jeder regelgerechten Gefährdungs- beurteilung, wobei die eigentliche Gefährdung von den Zerfallsprodukten ausgeht, die nach dem Radonzerfall zu- rückbleiben und im Mittel über 23 Jahre hinweg zu stabilem Blei zerfallen. Diese Zerfallsprodukte verbleiben im Körper oder angelagert an Stäube, Aerosole, Innenraumoberflächen in den Innen- räumen. Auf Baustellen, wo ohnehin staubarm und mit einem geeigneten PSA Atemschutz gearbeitet werden sollte, wenn durch die Art der Tätigkeit Stäube freigesetzt werden, ist dahingehend keine nennenswerte Erschwernis zu erwarten. Im Hinblick auf die Radonaktivitätskon- zentration in der Raumluft von Kellerräu- men, in denen gearbeitet wird, schon. In solchen Kellerräumen empfiehlt es sich die Radonexposition mit vergleichbar kostengünstigen Geräten zu messen und bei höheren Konzentrationen eine wirk- same Be- und Entlüftung zu installieren. Nur Entlüftung reicht nicht, da durch den dabei entstehenden Unterdruck verstärkt Radon aus dem Erdreich nachströmt. Die Expositionsermittlung ist natürlich auch für die Mitarbeiter in Werkstatt, Lager und Büro durchzuführen. Die Radonak- tivitätskonzentration in der Raumluft ist durch kostengünstige Methoden/Geräte messbar. Für Ausführende, Planer und Sach- verständige ergeben sich aus den Rege- lungen des §123 Strahlenschutzgesetz umfassende Hinweis- und Beratungs- pflichten gegenüber den Auftraggebern. Dazu gehört die Aufklärung darüber, dass es Radon gibt, was es ist, dass es gesundheitsgefährdende Folgen haben kann und dass es geeignete Maßnahmen gibt, die Radonexposition wirksam zu re- duzieren. Bei ohnehin durchzuführenden nachträglichen Abdichtungsmaßnahmen können auch auf Radondichtheit geprüf- te Abdichtungsstoffe zur Anwendung kommen. Die Beratung zu weitergehenden Maßnahmen muss unter Berücksichti- gung der Erfordernisse des Wärme- und Feuchteschutzes erfolgen. Es empfiehlt sich auf die Beiziehung einer Fachperson Radon hinzuwirken. Präzisionsbegasung gegen holzzerstörende Insekten Schonende Behandlung von Objekten www.groli.de info@groli.de 0351 - 454 15 48 0
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