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Schützen & Erhalten · Juni 2022 · Seite 13 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ Bauwerksdränung D ie Dränung baulicher Anlagen ist eine bewährte Methode, um die Wasserbelastung auf erdberührte Bau- teile zu reduzieren und Feuchtigkeits- schäden zu minimieren. Die DIN 4095 aus dem Jahr 1990 „Baugrund; Drä- nung zum Schutz baulicher Anlagen; Planung, Bemessung und Ausführung“ ist in die Jahre gekommen. Die Norm wird, wenn angewendet, in der Praxis oftmals unterschiedlich ausgelegt. Zweck der Dränung Eine Bauwerksdränung dient der plan- mäßigen Entwässerung des Bodens und hat den Schutz der baulichen Anlage zur Aufgabe. Das Entstehen von drü- ckendem Wasser durch versickernde Niederschläge vor Kellerwänden und Bodenplatten muss die Dränung dauer- haft verhindern. Erdberührte Wände und Bodenplatten sind nach DIN 18533 bei wenig wasserdurchlässigem, bindigem Baugrund mit funktionsfähiger Dränung somit W1.2-E zuzuordnen. Einleitung und Versickerung Der Einbau einer Dränung ist grund- sätzlich nur möglich, wenn das aus Niederschlägen anfallende Wasser dauerhaft und wasserrechtlich zulässig abgeleitet werden darf/kann. Die Einlei- tung von Dränwasser in die öffentliche Kanalisation ist in der Regel unzulässig. Ausnahmen können bei Gebäudesanie- rungen oder nicht versickerungsfähigem Baugrund in Frage kommen. Änderun- gen der Entwässerungssatzung und bei Einleitung in das öffentliche Kanalnetz können (nicht unerhebliche) Gebühren anfallen. Versickerungen auf dem Grund- Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz DHBV Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (05432) 830 Telefax: (05432) 836902 Mobil: (0160) 7163450 E-Mail: spirgatis@dhbv.de Abb. 1: Nicht drückendes Wasser bei erdbe- rührten Wänden und Bodenplatten bei wenig durch- lässigem Boden mit Dränung

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