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Schützen & Erhalten · Juni 2022 · Seite 14 stück oder in angrenzende Gewässer sind durch die untere Wasserbehörde genehmigungspflichtige Eingriffe in den Grundwasserhaushalt. Der baupraktische Hinweis des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbU) wird im Merkblatt „Dränung zum Schutz baulicher Anlagen“ gegeben. „Fehlt die wasserrechtliche Genehmigung für die Versickerung, ein geotechnischer Bericht (Bodengutachten mit Angabe des Be- messungswasserstandes) für das Objekt oder sind die Angaben nicht eindeutig, sind gemäß VOB/B §3, Nr. 4 schriftlich Bedenken anzumelden.“ Bauliche Voraussetzungen Die DIN 4095 beschreibt für die Planung und Ausführung von Dränanlagen den „Regel-/ und den Sonderfall“. Voraus- setzungen für den „Regelfall“ sind z. B.: – Der langjährig ermittelte Grund- wasserstand muss nach DIN 18533- 1 mindestens 50 cm unter der untersten Abdichtungsebene liegen, da dies zu einer ständigen uner- laubten Absenkung des Grundwas- sers führen würde. – Der Baugrund oberhalb der Drän ebene muss nach DIN 18530 schwach durchlässig sein. – Seitlich zufließendes Schichtenwas- ser darf nicht vorhanden sein. Randbedingungen für den „Regelfall“ im Erdreich Hierfür sind die Richtwerte vor Wänden nach DIN 4095: – Gelände – eben bis geneigt – Boden – schwach durchlässig – Einbautiefe ≤ 3 m – Gebäudehöhe ≤ 15 m – Länge der Dränleitung ≤ 60 m und unter Bodenplatten darf neben der schwachen Durchlässigkeit des Bodens die bebaute Fläche max. 200 m² betra- gen. Bei Abweichungen von den definier- ten Randbedingungen muss die Dränan- lage mit dem „Sonderfall“ geplant und bemessen (Wasseranfall, Durchmesser der Dränanlage etc.) werden. Weitere Hinweise geben die baupraktischen Hinweise zur DIN 4095 des VbU Hessen. Merkblatt zur Dränung zum Schutz baulicher Anlagen nach DIN 4095 Das Merkblatt „Dränung zum Schutz baulicher Anlagen“ aus dem Jahr 2008 wurde vom Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. grundlegend überarbeitet und seit Januar 2018 sei- nen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Grundlage war das Merkblatt vom Zent- ralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ Abb. 2: Dränung bei Streifenfundament Abb. 3: Dränung bei Bodenplattengründung Bild 1: Merkblatt Dränung des VBU Hessen e.V.
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