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INTERNATIONAL INFORMATIONEN Aktuelles zu den WTA-Merkblättern Merkblattentwürfe (Gelbdruck) Merkblatt E-11-3 Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung Ausgabe: 08.2022/D Einspruchsfrist: 28. Februar 2023 Inhalt 1 Einleitung 2 Auswertung und Übernahme der Analyseergebnisse 2.1 Allgemeines 2.2 Überführen der Bestandserfassung in die Brandschutzplanung 3 Planungsstufen bei der Brandschutzplanung 3.1 Allgemeines 3.2 Grundlagenermittlung 3.3 Vorplanung 3.4 Entwurfsplanung 3.5 Genehmigungsplanung 3.6 Ausführungsplanung 3.7 Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe 3.8 Objektüberwachung 3.9 Objektdokumentation 4 Einbeziehen von Brandschutz-Ingenieurverfahren 4.1 Ingenieurtechnische Verfahren nach DIN 18009-1 4.2 Anwendung von DIN 18009-1 bei Bestandsgebäuden 5 Fortschreiben der Brandschutzplanung 6 Nachweise für die Bauphase und Interimskonzepte 6.1 Brandschutzvorkehrungen für den Baustellenbetrieb 6.2 Interimskonzepte für die Bauphase oder gleichzeitige Nutzungen während der Bauphase 7 Literatur Kurzfassung Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das vorliegende Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungspha- sen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von soge- nannter. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten wer- den können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahin- gehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestand- teile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestands- schutzes zu beachten. Blaudrucke Es liegen keine aktuell fertig gestellten Merkblätter vor. Schützen & Erhalten · Dezember 2022 · Seite 85
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