S&E Glossary
Schützen & Erhalten · Juni 2004 · Seite 14 Nachfolgend werden die überarbeiteten Formblätter für die Bauakte und als Dach- karte vorgestellt, die entsprechend DIN 68800/ 4 Punkt 7.1 der Unternehmer an einer sichtbar bleibenden Stelle des Bauwerks anzubringen bzw. der Bauakte beizulegen hat. Insbeson- dere sei auf den Punkt 6.3.5 des als Gelb- druck erschienenen WTA- Merkblatts 1-2-03/ D „Der Echte Hausschwamm - …“ hingewie- sen. Veränderungen gegenüber den alten Form- blättern (von 1998) wurden in den Spalten „Einbringverfahren“ und „Prüfzeichen“ ein- gearbeitet. In der Spalte „Bemerkungen“ sollten unbedingt Hinweise zu einer mögli- chen zeitversetzten Wirksamkeit von Holz- schutzmitteln eingetragen werden. DIE FACHBEREICHE Holzschutz Formblätter zum Nachweis einer chemischen Holzschutzmaßnahme Neue vom DIBt zugelassene Holzschutzmittel Die nachfolgende Tabelle beinhaltet gegenüber dem Holzschutzmittelverzeichnis vom Januar 2004 aktu- elle Änderungen bzw. Ergänzungen der vom DIBt zugelassenen Holzschutzmittel. Diese Übersicht wurde in Anlehnung an den Abschnitt A II des Holzschutzmittelverzeichnisses erstellt. Sie sollte kopiert und als Ergänzung dem Holzschutzmittelverzeichnis beigelegt werden. Mit Erscheinen der nächsten S & E wird diese Tabelle aktualisiert. Bezeichnung Zulassungs- Anwendungs- Einschrän- Zulassung Gültigkeit des Mittels Nummer bereich kungen vom: bis: Basiment Combi B Z-58.2-1476 Ib Mittel E10, E11, E14 Z: 01.12.2003 G: 31.12.2008 Celcure - CKB flüssig Z-58.1-1349 1, 2, 3, 4 E1, E2, E3, Z: 01.12.2003 G: 31.12.2008 E5, H1 Bemerkung: Die Angaben in der Tabelle wurden auf der Grundlage der vom DIBt erteilten Zulassungsbescheide vorgenommen. In den einzelnen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind ergänzende Informationen enthalten. Zusammengestellt durch den Fachbereichsleiter Holzschutz im DHBV, Herrn Flohr (Stand Mai 2004)
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