S&E Glossary

Die Erstausbildung im Holz- und Bauten- schutz startet am 1. August 2007 Die Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutz wurde am 7. Mai 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht AUSBILDUNG Abb. 1 Abb. 2 Wie bereits in der letzten Aus- gabe von Schützen & Erhalten (1/2007) berichtet wurde, gibt es mit Beginn des neuen Aus- bildungsjahres in Deutschland zwei neue Berufe in der Bau- werkssanierung. Einen zweijäh- rigen Ausbildungsberuf mit dem Abschluss „Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbei- ten“ und einen dreijährigen Ausbildungsberuf mit dem „Abschluss Holz- und Bauten- schützer/in. Beide Ausbildun- gen schließen mit dem Erwerb des Gesellenbriefes ab. Der Bundeswirtschaftsminister hat am 2. Mai 2007 die „Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe“ unter- schrieben und am 7. Mai erfolgte die Veröffentlichung im Bundesge- setzblatt. Damit ist der Holz- und Bautenschutz per Gesetz Ausbil- dungsberuf. Es war ein weiter Weg mit vie- len Widerständen bis dieses hohe Ziel endlich erreicht werden konnte. Entsprechend hoch sind die Erwar- tungen des DHBV, aber auch der Politik in das neue Berufsbild. Die Entscheidung seitens des Gesetz- gebers und der Spitzenverbände der deutschen Wirtshaft und des Hand- werks sich für die Neuschaffung des Berufes einzusetzen basiert nicht zuletzt auf den folgen Prämissen: Rückgang der Bautätigkeiten im Neubau bei zunehmender Bedeu- tung von Instandsetzungsleistun- gen. Im Baugewerbe ist seit Jah- ren ein signifikanter Rückgang von Bautätigkeiten und ein damit ver- bundener Rückgang der Beschäf- tigtenzahlen zu verzeichnen. Zu- nehmende Bedeutung und ein ver- stärktes Interesse gewinnt jedoch die Instandsetzung und Sanierung von existierender Bausubstanz („Bauen im Bestand“). Entspre- chend ist hier von einem hinrei- chenden, auf zeitliche Dauer aus- gerichteten und Einzelbetriebsun- abhängigen Bedarf auszugehen. Die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung des Holz- und Bau- tenschutzes erfordert qualifizier- tes Personal. Der Holz- und Bautenschutz ist von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung und erfordert qualifi- ziertes Fachpersonal. Aufgrund ei- ner fehlenden Erstausbildung su- chen die Unternehmen ihre Mit- arbeiter entweder im Bereich des Bauhauptgewerbes und qualifizie- ren diese dann im Rahmen von Kurzzeitkursen, die der DHBV (Deut- scher Holz- und Bautenschutzver- band) in Zusammenarbeit mit ei- nigen Kammern anbietet. Andere Mitarbeiter kommen aus gänzlich anderen, Bau fremden Branchen und müssen erst entspre- chend angelernt werden. Diese Si- tuation ist für die Betriebe insge- samt gesehen unbefriedigend, da die anspruchsvollen Tätigkeiten im Holz- und Bautenschutz qualifizier- tes, strukturiert und organisiert ausgebildetes Personal auf Fach- arbeiterniveau zwingend erfordern. Was ist Wichtig zu wissen? Ein neuer Beruf wirft eine Vielzahl von Fragen auf, deshalb hier komprimiert das Wichtigste in Kürze. Fachkraft für Holz- und Bauten- schutzarbeiten: Die Basis für die beiden neu- en Ausbildungsberufe bildet eine zweijährige Lehre mit identischen Inhalten, welche die Kerntätigkei- ten eines Holz- und Bautenschüt- zers umfassen. Nach einem Jahr Ausbildung verlangt die Fachkraft- Ausbildung eine Zwischenprüfung. Den Abschluss der Ausbildung bil- det nach zwei Jahren die Gesel- lenprüfung zur „Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten“. Holz- und Bautenschützer/in: Der dreijährige Beruf baut auf den zweijährigen auf. Der Betrieb oder Auszubildende kann sich so- fort, also zu Beginn der Lehre, für die dreijährige Ausbildung entschei- den oder auch erst nach der zwei- jährigen Ausbildung zu einer Fort- setzung der Lehre entschließen. Am Abschluss der zweijährigen Grund- lagenausbildung steht eine Zwi- schenprüfung (die Zwischenprüfung nach einem Jahr – siehe Fachkraft – entfällt, wenn der Auszubilden- de sich von Beginn an für die drei- jährige Ausbildung entschieden hat). Im dritten Jahr wird nur noch eine Fachrichtung ausgebildet, entweder Holzschutz oder Bauten- schutz. Für die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung zum Holz- und Bautenschützer/in) bedeutet dies, dass sich die Fachprüfung auf das Schwerpunktfach beschränkt. Zur Beurteilung der Leistungen in der im dritten Jahr nicht mehr ausge- bildeten Fachrichtung wird die Note der Zwischenprüfung herangezogen (gestreckte Prüfung), Abb. 1. Ausbildungsinhalte: Die „Verordnung über die Berufs- ausbildung im Holz- und Bauten- schutzgewerbe“ mit dem dazugehö- rigen Ausbildungsrahmenplan befin- det sich auf der Homepage des DHBV und kann unter www.dhbv.de als pdf- Datei heruntergeladen werden. Das 1. und 2. Ausbildungsjahr: (Abschluss Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten), Abb. 2 und 3. Das 3. Ausbildungsjahr: (Abschluss Holz- und Bautenschüt- zer, Schwerpunkt Holzschutz oder Bautenschutz), Abb. 4 und 5. Anforderungen an den Auszubil- denden: – physische Belastbarkeit

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