S&E Glossary

FORUM Startschuss für Energieausweise im Gebäudebestand erfolgt Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirt- schaftsminister Michael Glos haben am 7. April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieein- sparverordnung in die Abstim- mung innerhalb der Bundes- regierung gegeben. Mit diesem Vorhaben wird eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die wichtigste Änderung ist die Einführung von Energieausweisen. Diese müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung aus- gestellt und Interessenten zugäng- lich gemacht werden. Bevor jetzt der Referentenent- wurf vorgelegt wurde, hatte es unter anderem Diskussionen um den Punkt gegeben, ob der Energieausweis auf einer Bedarfs- oder Verbrauchs- grundlage ausgestellt werden soll. Der jetzige Entwurf sieht vor, dass Eigentümer und Vermieter ein Op- tionsrecht haben. Sie dürfen zwi- schen einem Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grund- lage des tatsächlichen Energiever- brauchs wählen. Damit soll ein Rah- men für einen kostengünstigen und aussagekräftigen Energieausweis ge- schaffen werden, der auf dem Im- mobilenmarkt für mehr Transparenz sorgen soll. Der bedarfsorien- tierte Energiepass Der Bedarfspass setzt eine Be- standsaufnahme der wärmetech- nisch relevanten Komponenten eines Wohngebäudes voraus. Zu- grunde gelegt werden die bau- und anlagentechnischen Kenngrößen des Gebäudes, wie z.B. die Kom- paktheit, die Qualität der Gebäu- dehülle und die Güte der Heizungs- anlage. Weil sehr viele Faktoren wie Baumaterial, Dämmung, Heizungs- art oder die Ausrichtung zur Son- ne in die Berechnung mit einflie- ßen, ist dieser Ausweistyp nur durch hoch qualifizierte Fachkräfte wie Architekten und Ingenieure zu erstellen. Bei diesem Verfahren wird eine neutrale Bewertung des Ge- bäudes abgegeben. Es ist vor al- lem für Neubauten sinnvoll, da hier noch keine energetischen Daten wie z. B. unterschiedliche Heizgewohn- heiten von Bewohnern vorliegen. Er gibt Auskunft über die Quali- tät des Gebäudes, unabhängig vom Verhalten einzelner Nutzer. Durch seine zehnjährige Gültigkeit liefert er allerdings nur eine statische Betrachtung und gibt während der Laufzeit keine Hinweise, ob z.B. die Gebäudeisolierung schadhaft geworden ist und der Energiever- brauch dadurch steigt. Der verbrauchsorien- tierte Energiepass Der vom Bundesverband deut- scher Wohnungs- und Immobilien- unternehmen (GdW) und den Mit- gliedern der Arbeitsgemeinschaft für Heiz- und Wasserkostenvertei- lung gemeinsam entwickelte ver- brauchsbasierte Energiepass kann durch jeden Wärmemessdienst auf Basis der Verbrauchswerte erstellt werden. Da diese dem Dienstlei- ster durch die Angaben der Haus- verwaltungen und der Ablesewer- te der Messgeräte schon vorliegen, kann er ohne viel Aufwand beson- ders kostengünstig erstellt und jährlich aktualisiert werden. Da- durch sind die errechneten Daten stets aktuell und Energieverluste durch Veränderungen der Bausub- stanz oder Veralterung der Heiz- anlage lassen sich schnell erken- nen. Bei dieser Art der Berechnung wird die aktuelle energetische Si- tuation eines Gebäudes in Abhän- gigkeit zum Nutzerverhalten dar- gestellt. Unbürokratischer Nachweis Glos betonte: „Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz ge- wählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden. Zugleich vermeiden wir mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie ‚eins zu eins‘ unnötige Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft. Wir werden künftig auch überprüfen, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis bewährt haben.“ „Immobilienkäufer sollen künf- tig schon im Voraus wissen, wel- che Energiekosten auf sie zukom- men werden. Die Verbesserung der Transparenz ist auch eine Weichen- stellung für die energetische Ge- bäudesanierung. Mit dem CO2-Ge- bäudesanierungsprogramm will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 1,4 Milliarden Euro bereitstellen. Mit diesem Programm und dem Ener- gieausweis schaffen wir einen star- ken Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden. Dies wird sich auch positiv auf die Heizkosten auswirken“, sagte Tie- fensee. Mit dem Optionsmodell ent- sprechen die Minister der Forde- rung der Immobilienwirtschaft. Weitere Vorgehens- weise Die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung kann noch dauern. Zunächst wird ein Referentenent- wurf in den nächsten Wochen mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert. Erst dann kann die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung end- gültig beschließen. Danach muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Es wird mit einer Ein- führung des Energiepasses frühe- stens Anfang 2007 gerechnet. Weitere Informationen durch: ista International GmbH Grugaplatz 4, 45131 Essen www.ista.com Michael Glos, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Wolfgang Tiefensee – Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Foto: www.photocase.com

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