S&E Glossary
Es schreibt für Sie: Wirtschaftsmediatorin Univ. of A. Sciences Monika Hebeisen mediation.mh Büro für Wirtschaftsmediation/ADR Mimbach 27 · 92256 Hahnbach Franz-Hartl-Straße 14 · 93053 Regensburg Telefon: (09664) 953297 E-Mail: info@mediation-mh.de Internet: www.mediation-mh.de Mediation Scheidung und Unternehmen Der ausgefeimteste Ehevertrag schützt oft nicht vor Rosenkrieg Wenn die Ehe in die Brüche geht, kommen zu den üblichen Problemen komplizierte steuerrechtliche, erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Probleme dazu. Noch anspruchsvoller wird eine Scheidung in der Unternehmerehe. Der Bestand des Unternehmens, bei Eheschluss noch hochangesiedelt, wird zum Zankapfel. Aber auch ohne Beteiligung des Ehegatten am Unternehmen entstehen in der Trennungs- zeit nicht selten anwaltlich vertretene Ansprüche des Ehepartners. Ob diese gerechtfertigt sind oder nicht, eine Klärung des juristischen Anspruchs findet aus- schließlich mit der richterlichen Rechtsprechung statt. Häufig wird, nach zähem anwaltlichen Hin und Her ein wirtschaftlicher Vergleich geschlos- sen. Ob der Anspruch tatsächlich gerechtfertigt war oder nicht, wird unwesentlich. Entscheidend ist der Wunsch die Angelegenheit zu beenden, sich wieder auf die Kernkompetenz „Unterneh- mensführung“ zu konzentrieren und das Unter- nehmen möglichst ohne weitere Turbulenzen führen zu können. Sinnvoll und nachhaltig ist der Weg über eine Mediation. Mediatoren bringen die Partner zurück an den Tisch und ermöglichen den Beteiligten anliegende Themen sachlich und vernünftig zu regeln. Bei Bedarf holen wir zur Information neutrale Un- terstützung von Experten, wie Sachverständige, Steuerberater oder Juristen. Nur eine einvernehmliche Scheidung ermög- licht den Ehepartnern eine Win-win-Situation. Streit um Zugewinnausgleich, ungeklärte Vermögensangaben, Aufteilung von Hausrat und wertvollen Antiquitäten und Kunstwerken, die Liste der Streitigkeiten ist lang. In der Mediation werden sie kreativ unter- stützt, sinnvolle und nachhaltige Lösungen zu finden, ohne Öffentlichkeit. In der Regel werden die Lösungen überraschend schnell gefunden. Durch dieses Verfahren wird lediglich ein An- walt notwendig, der die einvernehmliche Schei- dung für beide Parteien einreicht. Wie läuft das Verfahren ab 1. Einer der Ehepartner, bestenfalls bereits in der Trennungszeit, macht ein Vorgespräch zur Mediation aus. 2. In diesem Vorgespräch wird die Situati- on vorab geschildert, Themen werden son- diert. 3. Der Mediator nimmt Kontakt zum anderen Ehegatten auf und vereinbart ebenfalls ein Vorgespräch. Auch hier wird die Situation aus der anderen Perspektive geschildert, auch hier werden zu klärende Themen son- diert. 4. Treffen der Ehepartner: unterstützte Klä- rung der anstehenden Themen. 5. Protokoll der Treffen und schriftliche Ver- einbarung werden an die Parteien zeit- nah weitergeben, so können noch offene Punkte gemeinsam besprochen werden. 6. Steht eine nachhaltige und für beide Sei- ten gute Lösung, kann diese auf Wunsch von einem Notar beurkundet oder als Ver- trag von einem neutralen Juristen formu- liert werden. Häufige Klärungspunkte in der einvernehmlichen Scheidungs- folgenvereinbarung – – Gemeinsame Kinder – – Versorgungsausgleich – – Zugewinnausgleich – – Ausgleichszahlungen – – Trennungsunterhalt (Höhe und Laufzeit) – – Zuwendungen – – Vereinbarungen zum Hausrat – – Vereinbarungen zu Forderungen und Ver- bindlichkeiten – – Übertragung von Vermögenswerden (Immobilien, Kunstsammlungen) – – Eheliche Wohnung – – Steuerliche Aspekte Fallbeispiel einer einvernehmlichen Trennung Herr R. will sich von seiner Gattin scheiden lassen. Die Ehegatten haben zwei gemeinsame Kinder. Die Situation hat sich seit Jahren aus unterschiedlichen Gründen verschärft, nach dem letzten gemeinsamen Urlaub ist die Situation eskaliert. Herr R. leitet ein Unternehmen, seine Gattin ist freiberuflich tätig. Bei Interesse am Thema Konfliktmanagement können Sie unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter Streit.Kultur per E-Mail abonnieren, kurze Mitteilung bitte an info@mediation-mh.de . Start unserer Mediationsausbildung 20. Januar 2017, Info unter www.mediation-mh.de. 2017 bieten wir wieder Seminare zu Betriebsübergabe und Logik von Familienunternehmen. Seit 2016 vom OLG München anerkannte Gütestelle, Info unter www.mediation-mh.de . Weitere Termine und Informationen unter www.mediation-mh.de . Herr R. meldet sich bei uns. In einem Erstgespräch wird die Situation von Herrn R. geschildert. Nach Klä- rung wird der Wunsch einer tatsächlichen Trennung von seiner Gattin bekundet. Diese wird als emotional und nicht berechenbar geschildert. Herrn R. ist eine positive Entwicklung der Kinder und ein häufiger Umgang mit den gemeinsamen Kindern wichtig. In dem Gespräch mit Frau R. stehen Emo- tionen im Vordergrund. Diese sind zurückzufüh- ren auf die für sie überraschende Situation und daraus resultierendes Misstrauen. Auch ihr sind die Kinder überaus wichtig. Frau R. erscheint sehr unsicher. Im ersten gemeinsamen Termin liegt unser Schwerpunkt auf der Herstellung einer Gesprächs atmosphäre. Von der ursprünglich feindschaft- lichen und von Misstrauen geprägten Beziehung hin zu einer sachlichen und vernünftig moti- vierten Situation. In einem gemeinsamen Termin können die Vermögensaufstellungen besprochen und ge- klärt werden. Bereits im nächsten gemeinsamen Termin kommt es zu einer Vereinbarung. Diese enthält Lösungen für hochstrittige Themen, wie z. B. die Vereinbarung zur elterlichen Wohnsituation. Einige Punkte wie Unklarheiten bei der Auftei- lung von Kunstgegenständen wurden nach der Suche von Lösungsoptionen vorerst zurückge- stellt. Hier konnte ein Galerist gewonnen wer- den, der in einem Gespräch mit den Ehegatten die angedachten Lösungen bespricht. Die gemeinsamen Kinder wer- den weiterhin in elterlicher Partnerschaft erzogen, sämtliche Fragen dahin- gehend wurden einver- nehmlich geklärt. Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt reicht die einvernehmliche Schei- dung ein. Schützen & Erhalten · Dezember 2016 · Seite 32
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