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TÜV Rheinland Akademie Pichelswerderstr. 9 13597 Berlin Seminare in Berlin-Spandau J Schimmelpilze in Innenräumen 10.10.2016 – 11.10.2016 J Seminare Kompetenznachweise nach DIN EN 16636:2015: – Basiswissen für Vertriebsmitarbeiter/Büro am 13.10.2016 – Vorrats- und Hygieneschädlinge für Vertriebsmitarbei- ter/Büro und prof. Anwender am 14.10.2016 – Vogelabwehr am 15.10.2016 J Sachkunde Schädlingsbekämpfung für bestimmte Anwendungsbereiche 07.11.2016 – 29.04.2017 J Umsiedeln von Wespen- und Hornissenvölkern 12.12.2016 – 13.12.2016 Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Ahrend Tel. 030 75622207 · sabine.ahrend@de.tuv.com www.tuv.com/akademie-berlin Firmen Zertifizierung nach DIN EN 16636 Steuerberatung Betriebswirtschaft Es schreibt für Sie: Steuerberater Dipl.-Kfm. Franz-Josef Krämer Hugo-Junkers-Straße 12a 50739 Köln Telefon: (0221) 12611555 Fax: (0221) 12611556 E-Mail: Franz-Josef.Kraemer @steuerberater-kraemer.de möchte, gibt es noch die Möglich- keit einer Sicherungsübereignung. So kann der Betrieb vereinbaren, dass das Objekt ihm als Eigentum zur Sicherheit übertragen wird. Beim Kfz kann das zum Beispiel durch die Überlassung des Kfz-Briefes er- folgen. Dann kann der Betrieb bei Nichtbezahlung das Auto einfordern und verwerten. Aus dem Erlös kann er dann seine Werklohnforderung befriedigen. Eigentumsvorbehalt Mit einem Eigentumsvorbehalt vereinbaren Sie nichts anderes, als dass das Objekt so lange Ih- nen gehört, bis der Auftraggeber die Rechnung bezahlt hat. Wer auf dem Bau tätig ist und dort Bauteile fest in das Gebäude einbringt, hat allerdings keine Chance. Nach dem Einbau erlischt automatisch sein Eigentumsrecht und es gehört dem Auftraggeber. Hier hilft nur die Bauhandwerkersicherungshypothek weiter. In allen anderen Fällen kann der Betrieb das Objekt zurückholen und selber verwerten. Vergleicht man alle Formen der Absicherung der Forderungen, greift das Instrument des Bauhandwerker- sicherungsgesetz nach § 648a BGB am ehesten. Leider wird dies in der Praxis, gerade im Ausbauhandwerk, noch sehr selten genutzt, da die Möglichkeiten nach wie vor nicht umfassend bekannt sind. Sind Unfallkosten durch die Entfernungspauschale abgegolten? Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten bei den Einkünf- ten aus nichtselbständiger Arbeit. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeits- stätte aufsucht, eine Entfernungs- pauschale für jeden vollen Kilome- ter zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 € anzu- setzen, höchstens jedoch 4.500 € im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag als 4.500 € ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Durch diese Entfernungspau- schale sind sämtliche Aufwen- dungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen (z. B. auch Parkgebühren für das Abstel- len des Fahrzeugs während der Ar- beitszeit). Diese Abgeltungswirkung gilt laut Bundesfinanzhof ebenfalls für außergewöhnliche Kosten, wie z. B. Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung des Fahrzeugs. Das Finanzgericht Rheinland- Pfalz schließt sich dieser Recht- sprechung an und entschied: Zu den durch die Entfernungspauschale abgegoltenen Unfallkosten zählen nicht nur Reparaturkosten eines Fahrzeugs, sondern auch Behand- lungs- und Krankheitskosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätig- keitsstätte (mit-)verursacht wurden. Allerdings lässt die Finanzver- waltung Unfallkosten, die auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen, weiter- hin neben der Entfernungspauschale zum Werbungskostenabzug zu. Be- troffene sollten sich auf die Auffas- sung der Finanzverwaltung berufen. Hinweis: Der Ansatz der Be- handlungs- und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist möglich, wenn die Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt wurden. Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 31 Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ^åïÉåÇìåÖëíÉÅÜåáâÉê= EãLïF ÑΩê=ìåëÉêÉ=sÉêíêáÉÄëêÉÖáçåÉå J kçêÇLtÉëí=ìåÇ=pΩÇ tÉäÅÜÉ=^ìÑÖ~ÄÉå=Éêï~êíÉå=páÉ\ n Betreuung der technischen Produktbereiche: Grundmauerschutz, Mauerwerkssanierung, Balkon- und Bodenbeschichtungssysteme, Flachdachsanierung n Anwendungstechnische Unterstützung des Außendienstes n Technische Baustellenbetreuung n Durchführung von Kundenpräsentationen und Schulungen íÉÅÜåK=sÉêâ~ìÑëÄÉê~íÉê= EãLïF und e~åÇÉäëîÉêíêÉíÉê= EãLïF ÑΩê=îÉêëÅÜáÉÇÉåÉ=sÉêíêáÉÄëêÉÖáçåÉå=áå aÉìíëÅÜä~åÇ Nähere Informationen finden Sie auf unserer Karriereseite unter: Ü~ÜåÉJÄ~ìíÉåëÅÜìíòKÇÉLâ~êêáÉêÉ

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