S&E Glossary
Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Auch aufgrund der Normungsflut und sicherlich auch dem Ehrgeiz der oder des einen oder anderen, neue Rege- lungen und Berechnungsmethoden in Normen aufnehmen zu lassen, werden wir Sachverständige bei der Heran- ziehung von Normen zur Beurteilung mehr denn je diese im Hinblick auf eine Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik ge- nauer beleuchten müssen. Betrachten wir hierzu exemplarisch die Novelle der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), so stellt sich die Frage, ob das neue Nachweisverfahren schon den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, weil es genormt ist, oder eher nicht, weil es neu ist. Be- rücksichtigt man zudem, dass auch ein neues Messverfahren zum Nachweis vorhandener Schallschutzqualitäten normiert wurde, stellt man sich die Frage, wie sollen gerügte Schallschutz- mängel künftig bewertet werden, wenn nach neuer Norm bemessen wurde. Sicherlich im ersten Schritt nach neuer Norm, indem man den Nachweis im Hinblick auf seine Richtigkeit entspre- chend neuer Norm überprüft und eine Vergleichsmessung nach neuer Norm durchführt. Kommt man aber zu dem Ergebnis, dass nach neuer Norm alles in Ordnung ist, müsste noch eine Be- urteilung nach alter Norm erfolgen, da Berechnung und Messung nach alter Norm als bewährt anzusehen sind. Eine derartige Herangehenswei- se ist aus meiner Sicht erforderlich, bis das neue Berechnungsverfahren und die neuen Messmethoden durch die Praxis ausreichend validiert sind. Gleiches gilt vom Grundsatz her für alle neuen Regelungen in Normen. Ausgenommen sind Regelungen, die in Normen aufgenommen wer- den, weil sie in der Praxis schon seit langem als bewährt und allgemein anerkannt angesehen werden. Diese Ausführungen zeigen das Dilemma auf, in dem wir auch durch die nicht oder nur begrenzt praxisorientierte Normungsarbeit kommen. Vor diesem Hintergrund war es auch wichtig, dass in dem Abschluss- bericht der Baukostensenkungs- kommission des Bundes folgende Empfehlung aufgenommen wurde: Vor der Einführung neuer Regelwerke sollte die fachliche Notwendigkeit so- wie das fachliche Ziel des Regelwerks erläutert und die Auswirkungen auf den Planungsprozess, die Ausführung und die Nutzung den Betrieb hinsicht- lich Kosten und Nutzen aufgezeigt werden. Hierzu soll sichergestellt wer- den, dass bei der Einführung neuer Re- geln die Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Nutzen gewahrt bleibt. Bei der Änderung vorhandener techni- scher Regelwerke sollte ebenso verfah- ren werden, um auch hier die Verhältnis- mäßigkeit zwischen Kosten und Nutzen der Änderungen sicherzustellen. Auch vom Deutschen Baugerichtstag wurden entsprechende Forderungen erhoben, dass Regelgeber, wie das DIN, Regeln erlassen sollten, die die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und nicht den Stand der Tech- nik widerspiegeln. Die künftige Normungsarbeit wird sich an diesen Vorgaben messen lassen müssen, denn wir brauchen Normen, aber Normen, die den allgemein aner- kannten Regeln der Technik entspre- chen und Sicherheit für Praxisanwen- dung bieten.
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