S&E Glossary
Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 63 DIE EX-PRESS Berufsinformation des DSV e.V. | Aus dem Verband wendung von Leimflächen zur Nagerbekämpfung. Bei Schutzgüterabwägung (Krankenhaus, offene Produktion u.ä.) kann dies in Abstimmung mit der Behörde und unter Auflagen eine sehr sinn- volle Anwendung sein. Aber nicht so wie in die- sem Fall, insbesondere da dem Ausführenden (wie auch dokumentiert) völlig unklar war, um welches Tier es sich handelte. Damit hat er bil- ligend in Kauf genommen, dass ein Marder (im Sommer) in die Klebeflächen getappt wäre. Da hat auch das Jagdrecht verschiedene Einwände. Gegen den Wucher und das verlorene Geld konnten wir nichts unternehmen und dazu ha- ben wir auch kein Mandat. Uns interessierte aber die Vermittlungsplattform und ob diese auch in anderen Fällen ähnlich handelndes Personal ver- mitteln würde. Die Internetseite zeigte sofort mehrere Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter anderem wurde der Eindruck erweckt, dass der vermit- telte SBK aus dem Umfeld des Anrufers kommen wurde und dass es sich um eigene Mitarbeiter handeln würde. Außerdem wurde bereits in der Domainadresse und dann wieder auf den Seiten der Homepage behauptet, in unserem Berufs- feld die Nummer Eins zu sein. Wie leichtsinnig. Nach Erörterung der Faktenlage und Aufzei- gen der Verstöße, empfahl uns ein Anwalt, den Geschäftsführer der Vermittlerfirma abzumahnen. Bis hierhin war der ganze Fall irgendwie noch Standard und hätte es nicht in unsere ExPress geschafft. Aber unter der angegebenen Adresse im Impressum war unser Abmahnungsschreiben nicht zustellfähig. Weitere Recherche ergab, dass die im Impressum angegebene GmbH bereits seit zwei Jahren in der Insolvenzabwicklung ist. Offensichtlich gehörten weder die über die Bundesnetzagentur geschaltete 0800-Nummer noch die Internetdomain zum Firmenvermögen der in Abwicklung befindlichen GmbH. Dem In- solvenzverwalter war von der aktiven Geschäfts- tätigkeit der Pleitefirma nichts bekannt und er sah auch nichts von den Einnahmen die im Auf- trag der Firma abgewickelt wurden. Nun versuchten wir die Privatperson zu er- mitteln, die hinter der GmbH steckte, bzw. die die Internetseite betreibt, da diese für falsche Angaben im Impressum haftet. Der angegebene Handelsregistereintrag von einem Herrn T.M. aus Regensburg führte allerdings zu einer zweiten Firma, zu einem Schlüsseldienst. Geschäfts- führer auch hier Herr T.M.. Nun wurde auch so langsam klar, warum mitten in der Nacht ein „Schädlingsbekämpfer“ für Einsätze zur Verfü- gung steht. Wurden die SBK-Anfragen wahllos über die Notrufzentrale eines Schlüsseldienstes an (irgendwelche) „Handwerker“ ohne Ahnung vermittelt? Eine weitere Überraschung ergab die Überprüfung bei der Denic (Genossenschaft die in Deutschland die Top-Level Domains verwal- tet), dass dort als Registrar der Homepage eine dritte Firma eingetragen war. Es handelte sich um eine Handwerkervermittlungsplattform (klingt ähnlich wie Der freundliche Handwerker) in de- ren Impressum wiederum der bekannte Herr T.M. aus Regensburg genannt war. Mit einer Anschrift in Berlin. Die dortigen LV-Kollegen versicherten uns aber, dass es sich bei der Anschrift um ein Militärgelände handle, wo sich kein Firmensitz befinden könnte. Und richtig. Auch von dort kam unsere Post als unzustellbar zurück. Da wir für solche Verfahren einen pauschalen Betrag gemäß Gebührenverordnung bezahlen, haben wir unseren Anwalt weiter gequält und gebeten, über die mittlerweile eingeschalteten Ermittlungsbehörden, wir befinden uns inzwi- schen im Strafrecht (!), weitere Informationen einzuholen. Wir selber haben ein ausführliches Gespräch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde für das TierSchG geführt. Dort haben wir darauf hingewiesen, dass bei allen Scheinfirmen doch eine echte Handelsbeziehung zwischen der aus- führenden Firma beim Endverbraucher und der angeblichen Pleitefirma bestehen muss, die via Internet die Aufträge einsammelt und vermittelt. Jedoch ist das Problem, dass in unserem Beruf so viel verschiedene Aufsichtsbehörden zusam- menkommen, dass keine einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Auch werden die Zuständigkeiten der Straftatermittlungen gegen beide Einzelfir- men nicht zusammengeführt.. Zumindest nicht, so lange nicht systematischer und organisierter Betrug vermutet wird. Dennoch haben wir herausbekommen, dass der „Kollege“ sein Gewerbe erst frisch in die- sem Jahr angemeldet hat. Eine Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung hat er beim Veterinäramt nicht beantragt, eine Anzeige gemäß GefStoffV erfolgte ebenfalls nicht. Er besitzt keine Qua- lifikation (Sachkunde) zum Töten von Nagern. Verschiedene Ermittlungsverfahren wegen Ver- stoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Landesjagdgesetz wurden eingeleitet. Eine Ver- folgung der Verstöße gegen die Biozidverordnung (Gebrauchsanweisung) und die Gefahrstoffver- ordnung werden noch untersucht. Von dem Veterinäramt wurde inzwischen be- stätigt, dass sie dem auffälligen Handwerker auch nicht in Zukunft eine Erlaubnis für die Schäd- lingsbekämpfung erteilen würden. Die Auftragge- berin wurde inzwischen vom Ausführenden unter Druck gesetzt, die Anzeige zurückzuziehen, um ihr Geld wieder zu bekommen. Überraschend hat vor wenigen Wochen T.M. aus Regensburg eine vierte Firma in das Impressum seiner Vermittlungsplattform eingetragen. Vielleicht hatte er einen Anruf von seinem Insolvenzverwalter. Oder von der Steuerbehörde. Oder, wer weiß? Diesmal war die neue Anschrift zustellfähig. Kurz danach ist die Domain vom Netz genommen worden und im Internet nicht mehr erreichbar. Ein kleiner Sieg für unseren Beruf. Viele Fragen bleiben offen. Wie bekommt eine solche Plattform ihre ausführenden Gewer- ke? Wie finden die sich? Man benötigt schon ein großes Netzwerk, um die über eine generische Internetseite gesammelten Aufträge auch los- zuwerden. Rufen die dann einfach irgendwelche Schädlingsbekämpfer an? Werden Sie ab und zu oder sogar häufig angerufen, Aufträge zu über- nehmen? Teilen Sie uns ihre Erfahrungen mit. Autor: A.B. Eine Schwammsanierung muss nicht teuer sein! schnell · preiswert · sicher · substanzschonend wooditherm ® -Wir beseitigen Holzzerstörer mit Wärme! Seelenbinderstr. 80, 12555 Berlin Tel. 030 65 66 11-18 info@wooditherm.de www.wooditherm.de Nicht rausreißen... ...sondern beheizen!
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