S&E Glossary
Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 67 DIE EX-PRESS Berufsinformation des DSV e.V. | Aus dem Verband Demnächst CMR-Stoffe im Einsatz? Gesundheitsgefahr. Bald die Kennzeichnung für Rodentizide die reproduktions- toxisch sind. Solche Produkte mit Cumatetralyl müssen um wirksam zu sein, mehr als 30 ppm Wirkstoff enthalten. In unserem Newsletter im Mai 2016 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass als Anpassung an den Stand der Technik (=ATP) in der Biozidverordnung (EU528/2012) eine geänderte Einstufung der Rodentizide erfolgt. Die Rodentizide sind konzentrationsabhängig nun bewie- senermaßen reproduktionstoxisch. Damit sind Antikoagulantien zunächst CMR-Stoffe (karzinogen, erbgutschädigend, frucht- barkeitsschädigend), für die besondere Vorsichtsmaßnahmen in Deutschland gelten. Im Rahmen der CLP-Kennzeichnungsverordnung werden Rodentizide mit einem Antikoagulanz-An- teil von über 0,003% in Deutschland voraussicht- lich bereits in 2017 mit dem Gefahrensymbol GHS 08 „Gesundheitsgefahr“ zu kennzeichnen sein. Auf unsere Nachfrage bei den Herstellern in diesem Frühjahr und der Antwort, dass man der o.g. Problematik Rechnung tragen würde, hat- ten wir im Newsletter Entwarnung gegeben. Nun verunsichert leider ein Presseartikel der CEPA ein bisschen unsere Berufskollegen. Deshalb fassen wir noch mal die Faktenlage zusammen. Die In- dustrie wird die Wirkstoffe in den Nagerpräpa- raten voraussichtlich auf 25 ppm (0,0025%) senken. Die Rodentizide der zweiten Generation (SGARs) sind dann noch immer wirksam, wie das Umweltbundesamt bestätigt hat. Flocoumafen, Brodifacoum, Difethialon wer- den abgesenkt und bleiben wirksam gegen alle Nager. Bromadiolon und Difenacoum sind mit 25ppm noch wirksam gegen Wanderratten, aber nicht mehr gegen Mäuse und Hausratten. Das wird sich in der Gebrauchsanweisung nieder- schlagen. Die Rodentizide der ersten Generation (FGARs) hingegen können im Wirkstoffgehalt je- doch nicht unter 30ppm gesenkt werden. Sie sind dann nicht mehr wirksam, was logischer Weise zum Verlust einer Zulassung führen würde. Also wird z. B. Schaum mit Cumatetralyl in unver- änderter Zusammensetzung angeboten und muss zukünftig gekennzeichnet werden. Eine Neuzulassung mit anderen Wirk- stoffen dürfte aus Kostengründen für dieses wichtige Nischenpro- dukt jedoch unterbleiben. Alle dann noch auf dem Markt angebotenen FGARs werden gemäß Ein- stufung mit dem Symbol GHS 08 gekenn- zeichnet. Damit sollte sich bei angepasster CLP-Verordnung und überarbeiteter ChemVer- botsV das Angebot dieser Produkte im Einzel- handel deutlich reduzieren. Die Märkte benötigen für die Abgabe an den Endverbraucher ausgebil- dete Sachkundige und müssen, wie etwa auch bei Pflanzenschutzmitteln, ein Beratungsgespräch durchführen. Die FGAR Rodentizide stehen dann dem Endverbraucher nur noch erschwert oder nicht mehr zur Verfügung. In dem Zusammenhang seien Kollegen gleich darauf hingewiesen, dass Sie zwar aufgrund der Ausbildung/Anerkennung zum Schädlingsbekämpfer nach §5 ChemVerbotsV sachkundig sind, eine Abgabe von CMR-Stoffen per Versandhandel (§4) an den Endverbraucher aber ausdrücklich untersagt ist. In unseren Augen spricht nichts dagegen, ein CMR-Produkt zu verwenden, dass in seiner akuten Toxizität, Bioakkumulation und Persistenz deutlich besser verhält, als die nicht kennzeich- nungspflichtigen SGARs. Mit einem Produkt, an das nicht jeder Kunde so einfach herankommt, wirken wir auch professionell. Außerdem fallen GHS 08 gekennzeichnete und gewerblich genutzte Rodentizidprodukte unter die Sachkunde nach GefStoffV Anhang I Nr.3 ... endlich. Wahrscheinlich und leider werden wir eine Diskussion zur Verwendung dieser Produkte erle- ben, die uns Gruppen außerhalb unseres Berufes aufzwingen. Klassisch wären das in der ersten Reihe etwa Auditoren mit Halbwissen. Liebe Kollegen, hier die Bitte des Berufsver- bandes: treffen Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung und unter Abwägung von Um- weltgefahr, Resistenzbildung und angestrebtem Erfolg die Mittelwahl und verteidigen Sie ihre Entscheidung. Natürlich kann es clever sein, von vorneherein eine solche (neue) Diskussion durch geänderte Mittelwahl auszuschließen. Aber dann ist das Ihre fachliche und betriebswirtschaftliche Entscheidung. A.B.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=