S&E Glossary
Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 77 duell und recht schwer in Relation zu bringen. Im genannten Beispiel „Taubenkot im Dach- stuhl“ würde sich die maximal zumutbare Trage- dauer allein aufgrund der hohen Temperatur ver- ringern. Wer möchte, kann aber auch die Atemzü- ge pro Minute zählen und somit den ungefähren Wert ermitteln. Ein Mensch atmet pro Atemzug durchschnittlich 0,5 l Luft ein. Mit diesem Wis- sen ließe sich der Wert im Grunde während der Tätigkeit ermitteln. Wer es aber genau wissen möchte, müsste für spezielle Fälle einen Arbeits- mediziner hinzuziehen, der bei einer tätigkeits- bezogenen Gefährdungsbeurteilung beiwohnt. Dies wird aber kaum für jede Tätigkeit notwen- dig, noch umsetzbar sein. Daher sollte neben der allgemeinen Vorschrift auch das persönliche Empfinden, sowie die Ergebnisse aus der Vorsor- geuntersuchung berücksichtigt werden. Abhilfe in technischer Hinsicht kann beispielsweise auch das Cool Flow Ventil o.ä. Geräte bieten. Dieses sorgt für einen geringeren Atemwiderstand, so- wie einen geringeren Hitzestau. Theoretisch lie- ße sich auch ein Isoliergerät mitführen, welches ein Vorrat an Atemgas beinhaltet. Dieses sollte im Alltag eines Schädlingsbekämpfers, abge- sehen bei Begasungen, allerdings nicht nötig sein. Filtergeräte sind aller Regel ausreichend und bieten bei richtiger Anwendung ausreichend Schutz im Alltag. Abgesehen von der Tragezeit ist hier die Kenntnis welcher Filter überhaupt eingesetzt werden muss überaus wichtig. Generell gibt es zwei Arten von Filtern, die in der Schädlingsbe- kämpfung eingesetzt werden: Gas- und Partikel- filter. Oft werden sie auch kombiniert. Gasfilter sind farblich gekennzeichnet, um aufzuzeigen welche Gase gefiltert werden. Diese dürfen in engen Räumen nur bedingt eingesetzt werden, unter anderem in Kanälen oder Bunkern. Auf jeden Fall ist bei diesen Arbeitseinsätzen ein Messgerät für Sauerstoff mitzuführen (ver- gl. DGUV 213-001). Partikelfilter sind weiß ge- kennzeichnet und sollten bei Arbeiten mit hoher Staub-, Rauch- oder Nebelentwicklung, sowie Mikroorganismen eingesetzt werden. Wer also eine Wohnung von Schimmel befreit oder mod- rige Balken aus einem Fachwerkhaus entfernt, sollte zu einem Partikelfilter greifen. In vielen Fällen besteht gleichzeitig die Ex- position zu gefährlichen Gasen und schädlichen Partikeln. Wer im Vorratsschutz ein Insektizid ver- wendet, muss sich vor dem Aerosol schützen als auch vor den vorhandenen Stäuben. Der Papier- anteil im Kombifilter erhöht die Lebensdauer der Aktivkohle, auch wenn die Stäube aus dieser Um- gebung primär nicht gesundheitsschädlich sind. Je nach Belastung müssen zudem verschiedene Filterstärke eingesetzt werden. Alle Filtertypen sind daher in Filterklassen, je nach Belastung, von Stufe 1–3 eingeteilt. Etwas irreführend ist dabei der Unterschied bei Gas- und Partikelfil- terklassen. So bieten höherklassige Gasfilter, im Gegensatz zu Partikelfiltern, keinen besse- ren Schutz im eigentlichen Sinn. Diese haben lediglich eine höhere Kapazität und können bei gleicher Konzentration an Schadstoffen somit länger getragen werden. Manche Filter erlau- ben nur Einsätze von 15 Minuten und sollten deshalb nur für kurzfristige Einsätze, wie beim Ausbringen von Wespenspray genutzt werden. Beachtet werden muss zudem die Wieder- verwendbarkeit der Filter. Das ist bei Partikelfil- tern recht gut an der Kennzeichnung „R“, bzw. „NR“ auszumachen: Eine Benutzung, die über eine Arbeitsschicht hinausgeht ist nur bei „R“- gekennzeichneten Filtern möglich. „NR“-Filter müssen nach einer Schicht entsorgt werden. Bei Gasfiltern gibt es leider keine einheitliche Ge- brauchsdauer, da dies sehr stark von den äußeren Bedingungen abhängt. Von einer Wiederbenut- zung wird daher abgeraten. Sollte dennoch eine erneute Benutzung vorgesehen sein, sollten die Filter gasdicht verpackt werden und nur gegen dasselbe, bereits eingesetzte Gas verwendet wer- den. Geöffnete Filter altern und sind empfind- lich gegenüber Feuchtigkeit (auch Kondensat). Als Anhaltspunkt für den richtigen Filterein- satz gibt es Tabellen, die aufweisen bei welchem Schadstoff, welcher Filter empfohlen wird. Beim Einsatz von Pyrethrum sollte beispielsweise ein Kombinationsfilter in der Klasse A-P2 ausreichen. Wer hingegen mit Fomaldehyd hantiert braucht einen Kombinationsfilter der Klasse B-P3. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich eine höhere Filter- klasse zu wählen. Nachteilig ist hierbei jedoch der höhere Atemwiderstand, den eine höhere Filterklasse üblicherweise mit sich bringt. Wer sich nicht sicher ist, welche Gase am Arbeitsort in der Luft vorkommen, oder wie hoch die Ver- unreinigung durch Partikel in der Luft ist, kann wie beim Sauerstoffgehalt auf entsprechende Messgeräte zurückgreifen. Allerdings sind die Geräte sehr teuer (ab 600 Euro aufwärts) oder lediglich auf Einzelgase spezialisiert. Nicht vergessen darf man, dass alle Filter auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen und nach dessen Ablauf nicht mehr eingesetzt wer- den sollten. Allerdings ist dieses mit gewöhnlich fünf Jahren bei Gasfiltern, sowie zehn Jahren bei Partikelfiltern relativ hoch. Nach Ablauf oder Einsatz müssen die Filter nach Herstelleranga- ben mitunter als Sondermüll entsorgt werden. Die Angaben stehen in der Gebrauchsanweisung oder können beim Lieferanten erfragt werden. Der beste Filter hilft jedoch nichts, wenn die Maske nicht richtig sitzt und somit undicht ist. Daher gehört die Maske auch zur persönlichen Schutzausrüstung und wird nicht verliehen oder von anderen Personen genutzt. Ausgenommen ist, wenn die Masken zwischen Nutzungen zer- legt, gereinigt und desinfiziert werden.. Wer beispielsweise Brillenträger ist, für den sind Vollmasken in aller Regel ungeeignet. Die Bü- gel der Brille verhindern eine komplette Abdich- tung und schützen den Träger der Maske somit nicht ausreichend. Da Kontaktlinsen evtl. nicht getragen werden können, gibt es als Alternati- ve spezielle Maskenbrillen. Diese wird unter der Vollmaske justiert. Wie alle Schutzausrüstungen muss diese vom Arbeitgeber bereitgestellt wer- den. Dabei handelt es sich jedoch nur um ein Gestell, die Brillengläser in entsprechender Di- optrien müssen beim Optiker angefertigt wer- den. Damit bleibt neben dem optimalen Schutz auch der Durchblick gewährleistet. Aber auch die besten Masken haben nur eine begrenzte Lebensdauer und müssen regelmäßig gewartet und gepflegt werden. Werden in Betrie- ben die Masken selber gereinigt und desinfiziert, muss dies durch eine befähigte Person erfolgen, die den einwandfreien Zustand der Atemschutz- geräte beurteilen kann. Dies kann eine Person DIE EX-PRESS Berufsinformation des DSV e.V. | Wissenswertes Tabelle 1: Tragedauerbegrenzung für Filtergeräte Schutzausrüstung Tragedauer (min) Erholungs- dauer (min) Einsätze pro Arbeitsschicht Arbeitsschich- ten pro Woche Filtergeräte ohne Gebläseunterstützung Vollmaske 105 30 3 5 Halb-/Viertelmaske 120 30 3 5 Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil 75 30 3 4 (2-1-2) Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil 120 30 3 5 Filtergeräte mit Gebläseunterstützung Vollmaske 150 30 3 5 Haube oder Helm keine Trage- zeitbegrenzung keine Trage- zeitbegrenzung keine Trage- zeitbegrenzung keine Trage- zeitbegrenzung Filtergebläsegerät mit At- emsschutzanzug und einge- schränkter Ventilation 60 30 3 5 Tabelle 2: Anpassungfaktoren der Tagedauer durch Arbeitsschwere Arbeitsschwere Kategorie Atemminutenvolumen Anpassungsfaktor A1 ≤ 20l Luft pro Minute 1,5 A2 > 20-40 l Luft pro Minute 1 A3 > 40-60 l Luft pro Minute 0,7 A4 > 60l l Luft pro Minute Sonderplanung im Einzelfall Tragzeitenbegrenzung beim Tragen von Atemschutz
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