S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Juni 2003 · Seite 14 FACHBEREICH SACHVERSTÄNDIGE Neue Veröffentlichungen des Instituts für Sachverständigenwesen IfS Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend möchte ich Sie auf zwei neue Ver- öffentlichungen des In- stituts für Sachverstän- digenwesen IfS hinweisen und Ihnen zur weiteren Lektüre dringend empfeh- len. Die nachfolgenden Kurzbeschreibungen sind in einem mir kürzlich zu- gegangenen Anschreiben des IfS zitiert. 2. Auflage „Der Sach- verständige und seine Mitarbeiter“ ist neu erschienen. Die im Jahre 1989 zum er- sten Mal erschienene Broschü- re „Die Zusammenarbeit meh- rerer Sachverständiger und die Einschaltung von Hilfskräften“ ist von Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge völlig neu überarbeitet und auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht worden. Während die erste Auflage aus einer Wieder- gabe von Vorträgen der Herren Dr. Bayerlein, Dipl.-Ing. Herbert Busch und Dr. Bleutge bestand, enthält die jetzt vom IfS her- ausgegebene zweite Auflage eine in sich geschlossene und systematisch gegliederte Dar- stellung der verschiedenen Pro- bleme bei der Beauftragung von Sachverständigen, die mit an- deren Sachverständigen oder Hilfskräften zusammenarbeiten sowie bei der Beauftragung von Teams, Organisationen und So- zietäten. Sachverständige, die für Gerichte oder private Nachfra- ger Gutachten erstellen, kom- men in der heutigen Zeit nicht mehr ohne Mitarbeiter aus. In den Sachverständigenbüros und Sachverständigenunternehmen sind ständige Mitarbeiter be- schäftigt, die teilweise diesel- be Qualifikation besitzen wie der Chef der Sozietät. Für einzelne Aufträge lassen Sachverständige Vorprüfungen oder Vorarbeiten durchführen, die an selbststän- dige Unternehmer, Labors oder Materialprüfanstalten außer Haus vergeben werden. Haupt- berufliche Sachverständige als „Einzelkämpfer“ verlieren zuneh- mend an Bedeutung. Wer sich im Wettbewerb am Gutachten- markt behaupten will, ist entweder auf die ständige Mit- arbeit von Angestellten ange- wiesen oder schließt sich mit Kollegen derselben Fachrichtung oder benachbarter Disziplinen zu Sozietäten oder anderen Unternehmensformen zusam- men. Aber auch nebenberuflich tätige Sachverständige setzen bei der Erledigung ihrer Gutach- tenaufträge Angestellte ihres Hauptberufes ein oder beauf- tragen von Fall zu Fall freie Mit- arbeiter. Die unter betriebswirtschaft- lichen Gesichtspunkten sinnvol- le Einschaltung von sogenann- ten Hilfskräften bei der Vorbe- reitung und Erledigung von Gutachtenaufträgen steht je- doch unter zahlreichen juristi- schen Vorbehalten. Da von den Sachverständigen verlangt wird, dass sie ihre gutachterlichen Leistungen höchstpersönlich und eigenverantwortlich zu er- bringen haben, stellt sich die Frage, wo die Grenzen zulässi- ger Einschaltung von Mitarbei- tern und der Delegation auf andere Sachverständige, insbe- sondere bei Gerichtsauftrag, zu ziehen sind. Darüber hinaus erfordern viele komplizierte und umfangreiche Gutachtenaufträ- ge, dass Spezialisten unter- schiedlicher Sachbereiche und Fachdisziplinen gemeinsam – in einem Team – Gutachten erstel- len, weil ein einzelner Sachver- ständiger mit der fachgerech- ten Erledigung des Auftrags überfordert wäre. Wiederum werden andere Gutachten von Sachverständigenorganisationen oder Behörden erstattet, die nicht erkennen lassen, welcher Sachverständige das Gutachten im Einzelfall bearbeitet hat und wer dafür die Verantwortung trägt. Da es für die Zusammen- arbeit von Sachverständigen mit anderen – eigenständigen – Sachverständigen, mit angestell- ten Sachverständigen und mit untergeordneten Hilfskräften nur wenige gesetzliche Regelungen gibt, müssen dafür Lösungsan- sätze in Rechtsprechung und Literatur gefunden werden. Die vorliegende Broschüre versucht, die wichtigsten Grundsätze ei- ner Zusammenarbeit von Sach- verständigen und den Einsatz von Hilfskräften anhand ein- schlägiger Rechtsprechung und Literatur herauszuarbeiten und praktische Lösungsansätze für den Sachverständigen-Alltag anzubieten. Der Sachverständige und seine Mitarbeiter – Die Zusammenarbeit mehre- rer Sachverständiger und die Einschaltung von Hilfskräften im Zivilprozess und bei Privatauf- trag – Autor: Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, Wachtberg Hrsg.: Institut für Sachverstän- digenwesen e.V., Gereonstr. 50, 50670 Köln 2. Aufl. 2003, 73 Seiten, ISBN 3-928 528-04-1, Preis 15,– EUR (inkl. MwSt. und Versand) 5. Auflage „Merkblatt zur Durchführung einer Ortsbesichtigung „neu erschienen Zur Vorbereitung seines Gut- achtens muss der vom Gericht bestellte Sachverständige in der Mehrzahl der Fälle eine Objekt- oder Ortsbesichtigung vorneh- men. Dazu finden sich in der Zivilprozessordnung leider kei- ne gesetzlichen Regelungen. Dennoch unterliegen Einleitung, Durchführung und Auswertung solcher „Augenscheinseinnah- men“ bestimmten Vorgaben, die von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt wurden. Sie sollte jeder Sachverständige kennen, da ihre Nichtbeachtung zur Ablehnung des Sachverstän- digen wegen Besorgnis der Befangenheit und, bei schwer- wiegenden Pflichtverletzungen, zum Verlust des Entschädigungs- anspruchs führen kann. Ein Sachverständiger tut also gut daran, sich rechtzeitig vor Gut- achtenerstattung über die zu beachtenden Grundregeln zu in- formieren, um seinen Auftrag korrekt durchführen zu können und um keine Nachteile erlei- den zu müssen. Die IfS-Broschü- re über die Ortsbesichtigung enthält in kurz gefasster Form Anleitungen und Verhaltensre- geln zur Durchführung von Ob- jekt- und Ortsbesichtigungen aller Art. Sie enthält auch Aus- führungen über die Gestaltung der Entschädigung und das Aus- maß der Haftung bei Schäden, die anlässlich einer Besichtigung entstehen können. Die Neuauf- lage bringt den Inhalt der 44- seitigen Broschüre auf den neuesten Stand von Rechtspre- chung und Literatur und fügt ein neues Kapitel „Rechtspre- chung in Leitsätzen mit Fund- stellen“ ein. Merkblatt zur Durchführung einer Ortsbesichtigung Autor: Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, Wachtberg Hrsg.: Institut für Sachverstän- digenwesen e.V., Gereonstr. 50, 50670 Köln 5. Aufl. 2003, 44 Seiten, ISBN 3-928 528-00-9, Preis EUR 10,– (inkl. MwSt. und Versand) Es schreibt für Sie: Dipl. Holzwirt Georg Brückner Fachbereichs- leiter Sachver- ständige Roggenkamp 7a 59348 Lüdinghausen Telefon: (0 25 91) 94 96 53 Telefax: (0 25 91) 94 96 54 email: ponty@t-online.de

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=