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Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 4 Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr (Jahrgang 1960) – 1981: Fachschulstudium an der Ing.-Schule für Hoch- bau Leipzig – 1985: Fachmann für Holzschutz – 1990: Sachverständiger für Holzschutz an TU-Dresden – 1990: Gründung einer Holz- und Bautenschutzfirma – 1991: Berufung zum ö.b.u.v.S für Holzschutz – seit 1997: Fachbereichslei- ter für Holz- und Brand- schutz im DHBV – seit 1998: Geschäftsführer eines Ingenieurbüros – seit 1999: Dozent am HBZ Münster (Holz- und Bautenschutztechnikeraus- bildung) Mitarbeit in folgenden Ausschüssen: – WTA-Arbeitsgruppe Holz – DGfH-Arbeitsausschuss „Erneuerung alter Bau- substanz“ – Stellv. Leiter der DGfH Arbeitsgruppe „Bekämp- fungsmaßnahmen zum Schutz von Holz“ – DIN-Kommentarausschuss (DIN 68800/4) – Integrierung in ein Forschungsprojekt „Echter Hausschwamm“ – Fortbildungsprüfungsaus- schuss Holz- und Bauten- schutztechniker Weitere Fragen an: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr An der hohen Lache 6 06846 Dessau Telefon: 0340 - 6611884 Telefax: 0340 - 6611885 email: Ing-Buero-Flohr@t-online.de In der Ausgabe 1/2/2000 hatte Ekkehard Flohr die- se Frage gestellt und ei- nen Bericht über den Sachverständigenaus- schuss des DIBt in der Ausgabe 3/2000 ange- kündigt. Leider lag zum Redaktionsschluss das Sitzungsprotokoll noch nicht vor, sodass der Fach- bereichsleiter Ihnen erst in der jetzigen Ausgabe darüber berichten kann. Sachstand Die in der bauaufsichtlichen Zulassung formulierte Anwen- dungseinschränkung „Nicht zur großflächigen Anwendung an Holzbauteilen (Flächen-/Raum- volumenverhältnis gleich oder größer 0,2 m²/m³) in Innenräu- men“ hat ihren Ursprung aus bewohnten Innenräumen. Damit sollte verhindert werden, dass ein großflächiger Holzschutzmit- teleintrag an Dielen, Paneelen, Verschalungen etc. stattfindet. Dies gilt auch nach wie vor, zumal befallene Holzteile auch mit relativ geringen Aufwand ausgewechselt werden können. Ohne nähere Überprüfung wurde die Verhältniszahl 0,2 m²/ m³ aus der Norm DIN 68800/4 Abs. 5.2.8 übernommen und für Dachstühle als gültig erklärt. Beratungsergebnis Der Sachverständigenaus- schuss verständigte sich dahin- gehend, das die Verhältniszahl von 0,2m²/m³ zukünftig bei der Verwendung von Bekämpfungs- mitteln (pyrethroidhaltige Mittel eingeschlossen) gegen Insekten in Dachstühlen nicht mehr her- angezogen wird. Werden Dach- stühle später zu Wohnzwecken ausgebaut, ist eine Verkleidung (ausschließlich bei Borsalzim- prägnierungen) vorzunehmen. Es ist damit zu rechnen, dass das DIBt den Empfehlungen des Sachverständigenausschuss folgt und im Ergebnis die Anwen- dungseinschränkung E6 im nächsten Holzschutzmittelver- zeichnis für Bekämpfungsmit- tel herausnimmt. Bis dahin gilt die Anwen- dungseinschränkung E6 im Holz- schutzmittelverzeichnis und die in den bauaufsichtlichen Zulas- sungen formulierten Auflagen. An dieser Stelle appelliert der Autor nochmals an die „Sachkunde“ der Holzschutzfir- men. Unter Beachtung folgen- der Gesichtspunkte können si- cher die meisten (nicht alle) Bekämpfungsprobleme in Dach- stühlen gelöst werden. – Holzalter bei Hausbock- befall berücksichtigen – Befallsbereiche genau ermitteln und nur Ab- schnitte behandeln – andere Behandlungs- methoden (zum Beispiel Heißluft) wählen – Veränderung der Resis- tenzklasse bei intensiver Bebeilung beachten Dürfen Dachstühle überhaupt noch imprägniert werden? DIE FACHBEREICHE Holz- und Brandschutz

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