S&E Glossary

Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 26 Fachbereiche Schimmelpilze – – Verharmlosende Bewer- bung ist unzulässig (auch auf der Vorderseite) – – Auch Nennung von Wirk- stoffen, die NICHT ver- wendet wurden, kann als Verharmlosung gewertet werden Bild 5: Dieses eindeutig als Biozidprodukt ausgelobte Mittel ist nicht verkehrsfähig. – – Hier steht jetzt Blödsinn, beide Richtlinien sind seit 2015 aufgehoben und durch CLP ersetzt – – Wirkstoffe und Konzentra- tion müssen in jedem Fall angegeben werden! – – Hier oben stimmt noch al- les, es wird eindeutig eine biozide Wirkung ausgelobt – – Anwendungshinweise sind gegeben – – Eindeutig durch den Ver- weis: Biozide sicher ver- wenden der BP-V unter- liegend! – – Sicherheitshinweise und Gefährdung für Mensch und Umwelt fehlen gänz- lich – – Biozidprodukt in der Anmel- dung Beispiele Wie muss es denn nun aussehen? Wie erkenne ich ein verkehrsfähiges Biozid? Hier ein paar Bei- spiele aus dem Baumarkt aber auch für die professionelle Schimmelbeseitigung. Gut gelöst – ein Baumarktprodukt Überraschenderweise ist für dieses DIY-Produkt die Kennzeichnung vorbildlich. Neben allen stofflichen Angaben sind auch die Gefahrenhinweise durch Piktogramme dargestellt. – – Wirkstoffe und ihre Konzen- trationen – – weitere Inhalts- stoffe, – – N-Nummer mit dem Hinweis, dass es sich um eine Anmeldung handelt – – UBA-Nr. nach Re- zeptur-Datenbank – – Hinweis auf Gefahrstoffe für Mensch und Umwelt – – Art der Anwen- dung, verwend- bare Geräte – – Verdünnungen, Einwirkzeiten – – Entsorgung – – Sicherheitshin- weise Bild 3: Hier erkennt auch der Laie, dass es sich um einen Gefahrstoff handelt. – – Sicherheitshin- weise? Fehlan- zeige! – – Biozide Wirkstoffe sind zwar ange- geben, aber die Konzentration fehlt – – Zulassungsnum- mer fehlt – – Leere Symbole??? Hinweis auf Ge- fahrstoffe für Mensch und Um- welt fehlt Bild 4: So geht es gar nicht, was soll denn das? – – Art der Anwen- dung, verwend- bare Geräte – – Verdünnungen, Einwirkzeiten – – Entsorgung fehlt – – Ist das Produkt nur notifiziert oder zuge- lassen? – – Bis wann? – – Für welche Produktgruppe? – – Richtig etikettiert? – – Sicherheitsdatenblatt? – – Notfalls eigenständig anfordern? – – Sind Arbeitsplatzgrenzwerte oder tech- nische Kontrollwerte einzuhalten? – – Wie ist das zu überprüfen? Messgeräte? PSA? – – Substitutionsprüfung – was kann ich statt- dessen machen oder was muss ich sowieso machen, Biozideinsatz hin oder her? So. Und wer möchte jetzt noch wissen, ob das Zeug wirkt oder nicht? Literatur: VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Ände- rung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, konsolidierte Fassung vom 01.04.2016. VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europä- ischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoff- verordnung - GefStoffV), „Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49) geändert worden ist“. TRGS 200: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, Oktober 2011. TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Mai 2008. TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Juni 2016. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und an- erkannten Desinfektionsmittel und -verfahren; Bundes- gesundheitsbl. 2013, 56:1706–1728, Springer Medizin Verlag 2013. Nachtrag zur Liste der vom Robert Koch-Institut geprüf- ten und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (16. Ausgabe); Bundesgesundheitsbl s00103-016-2354- 3, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016. Constanze Messal: Professionelle Sanierung von Schim- melschäden − auch die BG Bau hat was Neues! Schützen & Erhalten 2/2016, S. 18-22. Ein Profi-Produkt – professionell daneben! Bei diesem Produkt bin ich mir wirklich nicht sicher, ob ich veräppelt werden soll. Falls jetzt je- mand denkt, es handelt sich hierbei um einen allseits bekannten Hersteller, nein – ist es nicht. Geht gar nicht – ein Baumarktprodukt In diesem Fall ist zwar der Wirkstoff erkennbar, jedoch fehlen sämtliche weitere Angaben. Die Piktogramme darf sich der geneigte Anwender selber ausmalen.

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