S&E Glossary
Kapitel 6: Da sind wir nun bei dem, was für uns Ausführende besonders relevant ist. Maßnahmen im Schadensfall. Hier wird neben der Bewertung der Fläche die Dringlichkeit nun auch die Nutzungsklasse des Raumes definiert. Die Nutzungsklassen sind in Bild 9 dargestellt. Spezielle Anforderungen, wie sie für das Wohn- umfeld immunsupprimierter Personen und ande- ren Patienten erforderlich sind, werden in der Nutzungsklasse I erfasst und sind nicht Gegen- stand des Leitfades. Wir finden demnach im nor- malen Wohnumfeld, in Schulen oder Büros mit der Nutzungsklasse II normale Anforderungen an die Innenraumhygiene, wobei diese Anfor- derungen auch für angeschlossene Nebenräume gelten. Nebenräume, die keinen direkten Zugang zu Räumen der Nutzungsklasse II haben, sind der Nutzungsklasse III zugeordnet und sind so- wohl in der Dringlichkeit der Sanierung als auch in den Anforderungen an die Wiederherstellung deutlich zurückgesetzt, wobei im Text nicht er- kennbar ist, was das nun eigentlich heißen soll mit der geringeren Dringlichkeit und den redu- zierten Anforderungen in der Sanierung… Bleibt noch die Nutzungsklasse IV, hier wird erstmals von Abschottung der Bauteile gesprochen, was hier aber meint, dass die Bauteile bereits durch die Konstruktion vom Innenraum abgeschottet sind bzw. sein sollten. Leider wird auch hierzu im Text nicht ausreichend erläutert, was darun- ter zu verstehen ist. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass gerade das neue Raumkon- zept für Irritation und auch Verärgerung sorgt. Wie bei der Maßnahmenplanung vorzugehen ist, kann dem altbekannten Fließschema „kleine Schäden – große Schäden“ entnommen werden. Kleine Schäden der Kategorie 1 und 2 liegen wie gehabt im Do-It-Yourself-Bereich, wenn nicht schon hier Ausnahmen für die Beauftragung einer Fachfirma sprechen. Da kann der Nutzer also selbst Hand anlegen. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Bei großen Schäden ist dann die Fachfir- ma dran. In Grundzügen werden die Schritte der Schimmelschadensanierung beschrieben und auf den Arbeitsschutz verwiesen. Hier wur- de bezüglich der Ausführungen von 2002 und 2005 am meisten aktualisiert (die BGI 858 gab es damals noch nicht) und doch ist der Leit- faden hier schon wieder veraltet, da auch die BGI 858 gerade grundüberholt wird. Der neue Name – DGUV I 201-028 − hat zwar Eingang in den neuen Leitfaden gefunden, allerdings wird mit der neuen DGUV-I auch die Exposition neu bewertet und nicht mehr in „Schwach – Mittel – Stark“, sondern nach „Erhöht – Hoch – Sehr Hoch“ bewertet. Auch erfolgt eine Neubezeich- nung der Gefährdungsklassen in Gefährdungs- klasse 1 (ehemals ohne Gefährdung), 2a und 2b (hoch, kleiner bzw. länger 2 Stunden ) und 3 (sehr hoch) (7). Beschrieben werden zudem Erstmaßnahmen, die für die professionelle Schimmelschadenbe- seitigung sehr ausführlich ausfällt. Anschlie- ßend wird noch einmal kurz auf die Erfassung des Schadensausmaßes verwiesen und als Aus- gangspunkt der Sanierung die Beseitigung der Schadensursachen ausgemacht. Dazu zählen ne- ben der Beseitigung von Baumängeln, Undichtig- keiten und Lecks, Maßnahmen wie Injektionsver- fahren, Innenabdichtung- und Außenabdichtung sowie Verpressen von Arbeitsfugen und Rissen. Dann geht es um den Ausbau schimmelbe- fallener Materialien, der hier plötzlich als De- kontamination bezeichnet wird. Nun hat man sich im Kapitel 1 ausführlich mit dem Unter- schied zwischen Befall und Kontamination be- fasst, dass es aus Sicht der Autorin schon etwas seltsam erscheint, nun von dieser Begriffsklä- rung wieder abweichen zu wollen. Warum darf es nicht Ausbau heißen, wenn es um das Ent- fernen schimmelbelasteten Materials geht und Dekontamination bei der Reinigung kontami- nierter aber nicht befallener Oberflächen? Um zu entscheiden, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, soll wiederum das Raumkon- zept herangezogen werden. Leider ist dies nicht ausreichend erklärt, sodass der Satz aus Bild 10: „Sanierungsentscheidungen bleiben deswe gen auch immer eine Einzelfallentscheidung des Sachverständigen vor Ort. Der Schimmelleitfaden kann hierbei lediglich Hilfestellung geben.“ fast schon ein bisschen zynisch klingt. Fachbereiche Schimmelpilze „Mädchen brauchen Ihre Hilfe!“ UlrichWi ckert: www.plan-deutschland.de Nähere Infos: und sie wird geimpft. Unser Ziel: PI_Füller_Anzeigen_145x75_CMYK_121102.indd 5 02.11.12 18:06 Nutzungs klasse Anforderungen an die Innenraumhygiene Beispiel Anmerkungen I Spezielle, sehr hohe Anforde- rungen wegen individueller Disposition Räume für Patienten mit Immunsuppression Nicht in diesem Leitfaden behandelt; die Anforde rungen bedürfen gesonderter Vereinbarung II Normale Anforderungen Innenräume zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen: Wohn- oder Büroräume, Schulen etc. ein- schließlich dazu gehörender Nebenräume Es gelten die gleichen Anforderungen für alle genutzten Räume (bei Wohnungen alle Räume ein- schließlich in der Wohnung liegender Nebenräume) III Reduzierte Anforderungen Nicht dauerhaft genutzte Nebenräume außerhalb von Wohnungen, Büros, Schulen etc., z. B. Kellerräume und Abstellräume (ohne direkten Zugang zur Wohnung), nicht ausgebaute Dachböden sowie Garagen oder Treppenhäuser Verringertes Anforderungs niveau für Sanierung und Instandsetzung; geringere Dringlichkeit (vgl. Kap.G) IV Abgestufte Maßnahmen möglich luftdicht abgeschottete Bauteile und Hohlräume in Bauteilen oder Räumen, die nach Anforderung der DIN 4108-7 mit geeigneten Stoffen gegenüber Innen räumen abgeschottet sind Bestimmungsgemäß trockene Bauteile hinter der Abschottung sollen trocken bzw. dürfen nicht regelmäßig oder dauerhaft feucht sein (vgl. Kap. 6) Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 28 Bild 9: Darstellung der Nutzungsklassen für Innen- und Nebenräume.
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