S&E Glossary

Schützen & Erhalten · September 2011 · Seite 21 herangezogen, sind erhebliche Fehlinterpretati­ onen zu erwarten. Bei richtiger Anwendung die­ ser Methode und „überlegter“ Interpretation der Messergebnisse ist diese Art der Untersuchung als begleitende Maßnahme geeignet. Regelwerke sind beim Bauen unverzichtbar. Jedoch soll durch die dargestellten Fallbeispiele, sowohl die Anwendung von Regelwerken als auch die Diskussion über Abweichungen klarstellen, dass sich die Tätigkeit des Sachverständigen nie­ mals im rein formalen Abhaken von Grenzwerten erschöpfen darf. Vermeintlich immer genauere messtechnische Möglichkeiten und Laboranaly­ sen, gepaart mit der „Wunscherkenntnis“, dass „Regelwerke“ wie Normen usw. immer eine „1 zu 1“-Umsetzung für die zu ergreifenden Maßnah­ men darstellen, in Verbindung mit der Erstellung von Leistungsverzeichnissen bzw. Angeboten, suggerieren dem ein oder anderen, dass man die Tätigkeit des Sachverständigen doch auch ausüben könne. Die (Fehl)einschätzungen der eigenen Fähigkeiten spiegelt sich dann in den schriftlichen Ausführungen wider: eine Aneinan­ derreihung von Messwerten, Laborberichten und aussagelosen Bildern zur Darstellung des „Sach­ verhalts“ und das Ganze eingerahmt von einer unkommentierten, fast wortgleichen Wiedergabe der „Regelwerke“ als Maßnahmeempfehlungen. Ein besonderes Eingehen auf die gewählten Un­ tersuchungsmethoden sowie die spezifischen Be­ dingungen und Anforderungen der zu untersuchenden und zu beurteilenden Sache sucht man in einem solchen Fall verge­ bens. Aber gerade das ist der Teil, welcher vom Sachverstän­ digen erwartet wird. Der Einsatz von Labor- und Messtechnik ist immer nur in Zusammenhang mit einer ge­ samtheitlichen Untersuchung zu sehen, d.h. ein Sachver­ ständiger kommt niemals da­ rum herum, seine persönlichen Einschätzungen und Empfehlungen unter Zuhilfe­ nahme seiner Sinnesorgane, seines Wissens und seines Verstandes abzugeben. Der Auftraggeber erwartet eine umsetzbare Lösung. Der Sachverständige ist angehalten fachlich objektive Lösungen zu erarbeiten, die Verbreitung von Angst bzgl. gesundheitlicher und/oder finanzieller Risiken (Schimmel, Echter Hausschwamm usw.) verbietet sich dabei von selbst. Sind die „Regelwerke“ für eine umsetz­ bare Lösung nicht ausreichend oder erfordern sie Maßnahmen, die über die Möglichkeiten und Er­ wartungen des Auftraggebers hinausgehen, sind davon abweichende alternative Möglichkeiten zu suchen. Genau deswegen werden Sachverstän­ dige beauftragt. Man erwartet von Ihnen, dass Sie über den „Tellerrand“ hinausschauen können. Natür­ lich können diese Lösungen zusätzliche Risiken beinhal­ ten. Diese gilt es einzuschät­ zen und zu bewerten. Soweit erforderlich sind Nachfolge­ maßnahmen (z. B. Monitoring) festzulegen, um so bei Eintre­ ten des Risikofalles frühzei­ tig handeln zu können. Über die Abweichungen von den „Regelwerken“ und ihre mög­ lichen Auswirkungen ist der Auftraggeber vom Sachverständigen genau zu informieren. Dieses sollte zur Absicherung beider Parteien mündlich und schriftlich erfolgen. Die letzte Entscheidung, was zu tun ist, muss natürlich beim Auftragge­ ber bleiben. Die unreflektierte Akzeptanz von Messwerten und Laborberichten wird bei denjenigen, die nicht über die erforderliche Sach- und Fachkunde ver­ fügen, häufig als unumstößlich angenommen. Dieses ist aber in keinem Fall ausreichend. Ge­ fordert ist eine überdurchschnittliche Sach- und Fachkunde. Die Aufgabe eines Sachverständigen ist, dem Auftraggeber Aufklärungen und Lösungen zu bieten und nicht zusätzliche Fragezeichen zu hinterlassen, bzw. neue „Probleme“ zu schaffen. Fachbereiche Sachverständige Es schreibt für Sie: Dipl. Holzwirt Georg Brückner Fachbereichs- leiter Sachver- ständige Roggenkamp 7a 59348 Lüdinghausen Telefon: (0 2591) 949653 Telefax: (02591) 949654 E-Mail: brueckner@dhbv.de Gesucht wird Bautenschutz- fachmann Die Hürlimann Bautenschutz AG, ein Handwerkbetrieb mit Spezia- lisierung imAbdichtungsbereich in Illnau, Franchise-Partner der Iso- tec, sucht einen dynamischen Mitarbeiter für regionalen Baustellen­ einsatz. Arbeitsort Großraum Zürich, Schweiz. Berufsbild mit ständig wechselnden Aufgaben, unter anderem: Abdichtungssysteme, Oberflächenbeschichtungen, Fugenbänder, Risssanierungen, Weiße Wanne, Spritzbeton, Verpressungen/Injek- tionen von Beton und Mauerwerk, horizontale und vertikale Sperren (Trockenlegung von Mauerwerk). Was Sie mitbringen: Berufslehre als Bautenschützer oder Erfahrung in obgenannten Tätigkeitsbereichen, Führerschein erforderlich. Eigen- verantwortlichesHandeln, Ziel „Vorarbeiter-Funktion“, selbstständiges Umsetzen der übertragenen Aufgaben. Kundenorientiertes, gepfleg- tes und freundliches Auftreten, Teamgeist und Betriebsinteresse. Was wir Ihnen bieten: Weiterbildungsmöglichkeiten, angenehmes Umfeld in einemkleinen Teamund eine leistungsgerechte Bezahlung. Sind Sie interessiert? Dann senden Sie uns Ihren Lebenslauf und Zeugnisse an: Hürlimann Bautenschutz AG Herr Adrian Hürlimann, Am Dorfbach 40, CH-8308 Illnau, Telefon +41 (0) 52 / 346 26 26 Neisius Bautenschutz- produkte Nachfolger gesucht Auch ich werde älter, deshalb suche ich frühzeitig einen Nachfolger für die Übernahme des Vertriebes und späterer Herstellung von CavaStop 300 Kapillarwassersperre auf Kunstharzkautschukbasis. CavaStop 300 gibt es seit über 20 Jahren. Das Produkt ist WTA-zertifiziert und geprüft. Eine Übernahme kann so erfolgen: Der Nachfolger übernimmt im ersten Schritt den gesam- ten Vertrieb, die reine Herstellung bleibt noch für einen Zeitraum X bei mir, und kauft das fertige Produkt zu den Herstellungskosten. Zu einem späteren Termin übernimmt der Nachfolger auch die gesamte Produktion. Die Konditionen müssten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Uwe Neisius Telefon (038293) 433030 · Mobil (0171) 4128460 E-Mail: neisius@t-online.de Internet: www.cavastop.com

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