S&E Glossary

Man sollte annehmen, dass die Kontrolle und Be- beilung insektengeschä- digter Hölzer in Dachstüh- len kein Problem dar- stellt. Weshalb also überhaupt ein Wort dar- über verlieren. Die Praxis belehrt uns eines Besse- ren. Zu den theoretischen Grundla- gen: Entsprechend der Norm (DIN 68800/4 Abs. 5.1) sind im Rahmen der Vorbereitung alle Vollhölzer „an den Kanten im Splintholzbereich an zwei ver- setzten Stellen je m zu prüfen (z.B. durch Anbeilen)“. An sich eine klare und für den durch- schnittlichen Mitteleuropäer verständliche Aussage. Im Bild 1 ist der Fürstenhof in Wismar dargestellt (Baujahr 1513). Die Lage und Anzahl der Beilschläge läst jedoch an der Klarheit der Aussage ernste Zweifel aufkom- men – oder waren hier keine Mitteleuropäer am Werk? Zur Er- innerung: In einem Meter sind 100 Zentimeter enthalten. Un- ter einer Kante versteht man die Ecke und nicht die Flanke. Laut Definition im Holz-Lexikon (4. Auflage, 2003) sind das Schnittlinien von zwei anein- ander stoßenden Seiten eines Schnittholzstückes (siehe auch DIN EN 844-3). Oder gibt es beim Umgang mit denkmalgeschützten Gebäu- DIE FACHBREICHE Holzschutz Mensch und Hausbock – zwei ebenbürtige Holzzerstörer? – Vom Sinn und Unsinn der Bebeilung – den eine spezielle Regelung hin- sichtlich der Beilschläge? Mit Nichten. Auch im pro- fanen Wohnungsbau hat man den Unterschied zwischen Kante und Flanke wohl noch nicht er- kannt (Bild 2). Aber man nä- hert sich der 100 cm Marke. Hoffnung keimt auf. Worin liegt der tiefere Sinn gerade die Kanten zu kontrol- lieren? Die Hausbocklarve mi- niert mit Vorliebe in den äu- ßeren Splintholzschichten, weil dort die Konzentration der für sie lebenswichtigen Nährstoffe (z.B. Eiweiß) am höchsten ist. Bezogen auf die Querschnitts- geometrie sind das eben die Kanten und nicht die Flanken (siehe Skizze). Oftmals gilt es bei umfang- reichen Schäden den Restquer- schnitt und damit die Resttrag- fähigkeit zu ermitteln. Es macht keinen Sinn nach der vollstän- digen Bebeilung einen etwa armdicken Kiefernsparren (Bild 3) zu imprägnieren und mit ei- ner etwas dickeren Dachlatte zu verstärken. Neben dem stati- schen Nonsens, der jedem Trag- werksplaner die Haare zu Berge stehen lässt, hat sich in diesem Fall auch die Im- prägnierung erübrigt. Insi- der wissen, dass bei Redu- zierung des Splintholzanteils auf unter 10% die Gefähr- dungsklasse von 1 auf 0 wechselt. Nachzulesen in der DIN 68800/3, Abs. 2.2.1. Dies bedeutet, dass eine frü- here Insektengefährdung aufgrund des reduzierten Splint- holzanteils nicht mehr gegeben ist, da zum größten Teil nur noch Farbkernholz übrig bleibt. Geschulte DHBV-Firmen wissen dies und würden durch seriöse Beratung den Bauherren aufklä- ren und auf eine Imprägnierung verzichten. Selbstverständlich muss ein statisch ausreichen- Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichs- leiter Holz- schutz An der Hohen Lache 6 06846 Dessau Telefon: (03 40) 6 61 18 84 Telefax: (03 40) 6 61 18 85 email: Ing-Buero-Flohr@t-online.de Bild 1: S(chw)achverständige Kontrolle an einem denkmalgeschützten Bauwerk Bild 2: Keine Kante wurde überprüft. Beilschläge nur an den Flanken Splint- holz Kern- holz hoher Eiweiß- gehalt (ca. 0,5%) Bild 3: Die Schläue des Materials korreliert mit der Dummheit des Handwerkers Skizze 1: Etwaige Verteilung von Eiweiß (Protein) im Splintholz

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