S&E Glossary

Boracol S Z-58.2-1486 j Schwammbekämpfung – Hohes Penetrationsvermögen in Mauerwerk und Holz – Oberflächenbehandlung auch ohne Bohrlöcher – Als reines Borsalz für Innenräume gut geeignet Blumenstraße 22 · 21481 Lauenburg Telefon (0 41 53) 22 82 · Fax (0 41 53) 58 22 26 www.lavtox.com Tiefschutz mit Bor Über 30 mm nach Oberflächenbehandlung, Probe angefärbt Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Die körperliche Belastung ent- spricht der eines Maurers. – naturwissenschaftliches Grund- lagenverständnis Wichtig vor allem für die drei- jährige Ausbildung ist die Fähig- keit die physikalischen Wechsel- wirkungen von Feuchtigkeit, Temperatur, Baumaterialien und Schadstoffen, die biologische Be- schaffenheit von Holz- und Holz- schädlingen sowie die chemi- schen Reaktion von Holz- und Bautenschutzmitteln erkennen und beurteilen zu können. – Flexibilität und Teamfähigkeit Arbeiten im Bestand stellen den Sanierer vor häufig wechselnde Herausforderungen, da sowohl die Schadbilder als auch deren Ursachen variieren. Auch sind die meisten Aufgaben nur im Team (2 oder 3 Personen) zu bewäl- tigen. – Höflichkeit und Sauberkeit Viele Bauschäden müssen in be- wohnten Räumen beseitigt wer- den. Dies erfordert ein seriöses Auftreten gegenüber dem Kun- den, sowie Rücksichtnahme und besondere Sauberkeit bei der Bauausführung. Ausbildung: Die Ausbildung findet in Be- trieben des Holz- und Bautenschut- zes, den Berufsschulen und in über- betrieblichen Ausbildungszentren statt. Welcher Betrieb darf ausbilden? Ausbildungsplätze darf der Betrieb anbieten, der aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Lei- stungsspektrum als kompetent und fähig erachtet wird. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Hand- werkskammer. Hier bietet der DHBV sowohl den prüfenden Kammern als auch den Betrieben, die ausbilden möchten, bei Bedarf jederzeit Un- terstützung. Wer bildet aus? Alle Betriebe, die Ausbildungs- plätze anbieten und von den Kam- mern als ausbildungsfähig aner- kannt werden, sind auf der DHBV- Homepage gelistet und können dort abgerufen werden. Das gleiche gilt für die Betriebe, die bereits einen Auszubildenden haben und damit ihre besondere Kompetenz als an- erkanntes Fachunternehmen unter- streichen. Überbetriebliche Ausbildung: Unterstützt werden die Betriebe durch das Angebot der überbetrieb- lichen Ausbildung. Dieses Angebot ist nicht zwingend. Entsprechend kann sich ein Betrieb von der über- betrieblichen Ausbildung befreien lassen, wenn er glaubhaft darle- gen kann, dass er in der Lage ist, selbstständig alle Ausbildungsin- halte zu vermitteln. Die Überbe- triebliche Ausbildung ist allerdings ein Garant dafür, dass auch der „Nur-Holzschutz- oder „Nur-Bauten- schutzbetrieb ausbilden kann. Die übertriebliche Ausbildung umfasst im ersten Jahr 6 Wochen, im zwei- ten Jahr 4 Wochen und im drit- ten Jahr 2 Wochen. Die Kosten für die Ausbildung in den überbetrieb- lichen Zentren inklusive Internats- unterbringung und Fahrtkosten werden von der SOKA Bau getra- gen. Die Standorte der überbetrieb- lichen Ausbildungsstätten finden Sie sobald die Entscheidung getrof- fen wurde auf unserer Homepage unter www.dhbv.de . AUSBILDUNG Abb. 3

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