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Bautenschutz DIE FACHBEREICHE DIN 18195 Beiblatt 1 Der Normenaus- schuss Bauwesen hat das Beiblatt 1 zur DIN 18195 mit Beispielen für die Anordnung der Ab- dichtung mit Stand Januar 2006 veröf- fentlicht. Das Beiblatt 1 zur DIN 18195 gibt anhand von Prinzip- skizzen Hilfen für die Anwendung der DIN 18195 bei der Frage der Anordnung einer Abdichtung im Bauwerk. Es enthält zeichnerische Bei- spiele für die Anord- nung und unter- scheidet die ver- schiedenen Lastfälle der Norm. Auf kon- struktive Hinweise und Details wurde in den Skizzen bewusst verzichtet. Das Bei- blatt 1 zur DIN 18195 Bauwerksab- dichtungen – Bei- spiele für die Anord- nung der Abdich- tung bei Abdichtungen, Stand Januar 2006 ist beim Beuth-Verlag zu beziehen. Schützen & Erhalten · Juni 2006 · Seite 14 Sachverständige Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer? Unter diesem Titel wurde in den IfS:“Informationen“ 02/06 (28. Jahr- gang 2006) ein Beitrag von Frau Rechtsanwältin Hildegard Reppel- mund, Leiterin des Referats Wett- bewerbsrecht und Arbeitsrecht in der Rechtsabteilung des Deutschen Industrie- und Handelskammerta- ges (DIHK) abgedruckt, der deut- lich macht, dass die Angst, die bei vielen Sachverständigen besteht, die für ihre Sozietät oder ihr Büro die Rechtsform der GmbH nutzen, auf- grund einer gerichtlichen Entschei- 12 RA 1/04) wurde festgestellt, dass Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als „arbeitnehmer- ähnliche Selbständige“ rentenver- sicherungspflichtig sind, wenn die GmbH ihr einziger Auftraggeber ist und sie als Person keine sozialver- sicherungspflichtigen Beschäftigten haben. Würden die Rentenver- sicherungsträger dieses Urteil konsequent anwenden, müssten so gut wie alle Gesellschafter-Ge- schäftsführer, die nicht als Arbeit- nehmer sozialversicherungspflichtig dung in die gesetzlichen Renten- kassen Pflichtbeiträge einzahlen zu müssen, insbesondere verbunden mit einer rückwirkenden Zahlungspflicht z.T. in beträchtlicher Höhe, in den allermeisten Fällen nicht gegeben ist. Nachfolgend ist aus dem IfS- Artikel der Beitrag von Frau Rechtsanwältin Reppelmund unge- kürzt wiedergegeben. Doch keine Renten- versicherungspflicht für GmbH-Geschäfts- führer Mit Urteil des Bundessozialge- richts (BSG) vom 24. 11. 2005 (B sind, als „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ erhebliche Renten- versicherungsbeiträge nachzahlen! Und dies, obwohl sie sich im Re- gelfall anderweitig für ihr Alter abgesichert haben. Dieses Urteil hat für erhebliche Verunsicherung, Ratlosigkeit und zum Teil sogar Existenzängste bei GmbH-Ge- schäftsführern gesorgt und einen regelrechten Entrüstungssturm hervorgerufen. Der DIHK hat sich beim Bundesministerium für Ar- beit und Soziales (BMAS) und bei den Rentenversicherungsträgern in- tensiv dafür eingesetzt, dass hier unternehmensfreundliche Lösungen gefunden werden. Es müsse jeden- falls Vertrauensschutz für die Ver- 33: 32/<3/$1 :(5.=(8*( *0%+ ‡ 3RVWIDFK ‡ +DPEXUJ ‡ 7HO ‡ )D[ ‡ ZZZ SRO\SODQ FRP ‡ ( 0DLO SSZ#SRO\SODQ FRP )RUGHUQ 6LH GRFK HLQIDFK XQVHU ,QMHNWLRQVSURJUDPP IU %DXDEGLFKWXQJ XQG %DXVDQLHUXQJ DQ 3UREOHPH PLW 5LVVHQ "

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