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Schützen & Erhalten · März 2006 · Seite 11 DIE FACHBREICHE Holzschutz Name Holz- Einbringmenge schutzmittel für reinen vor- beugenden Schutz [g/m²] Adolit Holzwurmfrei 100–120 Aidol Anti-Insekt 200–250 Aidol Anti-Insekt EK 200–250 Aidol HWT 200 ASUSO Holzwurm EX 200–250 Deltox IT 200–250 Koranol IB 200–250 Korasit BV Spezial 100–120 Lignex Defend 200–250 Seit Januar 2006 ist das neue Holzschutzmittelverzeichnis vom DIBt auf dem Markt. Für jeden Holzschutzfachmann, Holzschutzplaner und Holz- schutzpraktiker ein unbeding- tes Muss. Besonders gilt dies für DHBV Fachfirmen, die im Holzschutz tätig sind. Für 26,80 € ist es in jeder Buch- handlung erhältlich oder unter www.erich-schmidt - verlag.de zu beziehen (ISBN 3-503-09328-1). Auch in diesem Heft wird eine Drei- teilung der Holzschutzmittel vor- genommen: 1. Holzschutzmittel mit allgemei- ner bauaufsichtlicher Zulassung (191 Produkte) 2. Holzschutzmittel mit RAL-Güte- zeichen (183 Produkte) 3. Bläueschutzmittel nach VdL- Richtlinie (25 Produkte) Für den bekämpfenden Bereich ste- hen mit bauaufsichtlicher Zulassung 45 Holzschutzmittel zur Verfügung. Diese unterteilen sich in 34 Holz- schutzmittel mit dem Prüfprädikat Ib und 11 Schwammsperrmittel mit dem Prüfprädikat M. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Schwammsperrmittel leicht rückläufig. Bei den Ib-Mit- teln gab es keine Veränderung. Innerhalb der Bekämpfungsmittel nahm der Anteil der schnell wir- kenden Mittel (Wirkstoffkomponente Pyrethroid) leicht zu und der Das neue Holzschutzmittelverzeichnis 2006 Online 24 Stunden geöffnet! www.dhbv.de Anteil der langsam wirkenden leicht ab (siehe Graphik). Neun Holzschutzmittel, die für die Bekämpfung eines Insektenbe- falls zugelassen sind, können mit verringerter Einbringmenge auch für vorbeugende Maßnahmen ein- gesetzt werden. In der Tabelle (s. o.) werden die Holzschutzmittel mit den entsprechenden Einbringmengen genannt. Für eine bekämpfende Wirksamkeit sind laut Zulassung 300–350 g/m² Holzoberfläche er- forderlich. Weiterführende Angaben und Hinweise sind den entsprechenden Zulassungsbescheiden zu entneh- men. Allgemein sei darauf hingewie- sen, dass Bauteile, die zu den bau- lichen Anlagen zählen und aussteif- ende und tragende Funktionen aufweisen, nur mit Holzschutzmit- teln „vergütet“ werden dürfen, die eine bauaufsichtliche Zulassung (Z-58...) besitzen. Eine strenge Unterscheidung zwischen RAL- und bauaufsichtlich zugelassenen Produkten ist hin- sichtlich der Bauteile, der Anwen- dungsverfahren und der Anwen- dungsbereiche notwendig. Bereits in der Planung von Holz- schutzmaßnahmen werden durch das nicht ganz leicht zu handhabende Verzeichnis erhöhte Anforderungen gestellt. Die Wahl nach dem rich- tigen Holzschutzmittel setzt Hin- tergrundwissen und weiterführen- de Literatur voraus. Nur Sachkun- dige und Sachverständige für Holzschutz werden dem gerecht.

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