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Schützen & Erhalten · September 2005 · Seite 31 (Eine Geschichte im Zeitalter der Bürokratie) Groß war die Freude als wir nach dem langen und har- ten Winter an einer Aus- schreibung der Stadt Düs- seldorf teilnahmen und diese Ausschreibung doch tatsächlich für uns ent- scheiden konnten. Doch damit nahm das Schicksal seinen Lauf: Unter den vielen klein gedruck- ten Informationen, Richtlinien und Gesetzestexten wurde bereits bei der Angebotserstellung ein Auszug aus dem Gewerbezentral- register von uns gefordert. Spä- ter – dachten wir. Kostet wieder nur Zeit und Geld. Wo landen wir überhaupt bei der Ausschrei- bung??? Also erst mal abwarten. Aber dann haben wir das For- mular (formlos) per E-Mail be- antragt. Die E-Mail war gerade mal einige Minuten unterwegs, da klingelte das Telefon (Wahn- sinn, wie schnell die Stadt Köln doch manchmal sein kann). Eine freundliche junge Dame erklärte uns, dass dieser Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur PER- SÖNLICH von der jeweiligen Per- son beantragt werden kann. Da es sich bei unserem Unterneh- men um eine GbR handelt (mit 2 Inhabern) ist es also erforder- lich, das BEIDE vorsprechen. „Du meine Güte“, erwiderte ich. Was soll das denn kosten? Antwort der freundlichen jungen Dame: 13,00 Euro für jeden. Ich ersparte es mir, ihr einen Vortrag darüber zu halten, dass bei uns beide Inhaber „produktiv“ mitarbeiten, und die 13.00 Euro pro Person nur ein ganz kleiner Anteil die- ser Kosten darstellen. Damit der zeitliche Ausfall nicht mit War- tezeit noch unnötig in die Län- ge gezogen wird, vereinbarte man mit uns einen Termin für den dar- auf folgenden Dienstag um 18.00 Uhr (Kommentar: es war Mittwoch und so mussten wir fast eine Woche auf den Termin warten!). Aber am Dienstag klappte dann alles reibungslos. (naja nicht ganz: Ein Personalausweis war abgelaufen, konnte aber direkt mit beantragt werden). Wir sollten uns nun auf eine Warte- zeit von ca. 1 Woche einstellen. Am 29. März 2005 erreichte uns dann ein Fax der Stadt Düs- seldorf. Darin teilte man uns mit, dass wir bis 31. März 2005 den Auszug aus dem Gewerbezentral- register vorlegen müssen. Anson- sten würden wir vom Vergabe- verfahren ausgeschlossen. Also wieder zum zuständigen Bezirksamt. Eine Nummer ziehen – und ca. 25 Personen abwarten. Dann teilte man uns freundlich mit, dass im Bezirksamt nur die Beantragung erfolgt. Die ganze Abwicklung erfolgt über das Stadthaus in Deutz. Also rüber nach Deutz, wieder eine Warte- marke ziehen – ca. 30 Personen sind vor uns. Dann aber doch mal eine Fachkraft (?) gefragt, die uns mitteilte, dass das Stadthaus Deutz absolut nichts mit diesen Anträgen zu tun hat. Sie war so freundlich und gab uns die Te- lefonnummer des Gewerbezentral- registers in Bonn. Da haben wir dann erst einmal angerufen (natürlich über Handy – war ja schließlich eilig!). Nachdem wir mehrmals verbunden wurden, teilte man uns mit, dass für un- ser Untenehmen bzw. für die bei- den Inhaber kein Antrag bei Ih- nen eingegangen sei. So lang- sam machte sich Nervosität bei uns bemerkbar. Beim Gewerbezentralregister machte man uns darauf aufmerk- sam, dass es eine „Eilstelle“ für eilige Anträge gäbe. Wir sollten nur den Antrag (der bei unserem zuständigen Bezirksamt war) fa- xen und man würde dann die Auskunft direkt an unseren Auf- traggeber zurückfaxen. Super – endlich mal eine klare Aussage. Zurück zum zuständigen Be- zirksamt (…übrigens wieder eine Wartemarke gezogen und ca. 30 Leute abgewartet). Wie? Zufaxen? Nein, das kön- nen wir nicht machen. Es gibt ja schließlich das Datenschutz- gesetz. Nach einer längeren Dis- kussion und Androhung von Re- gressansprüchen war der Mitar- beiter des Bezirksamtes bereit, uns die beiden Anträge in einem versiegelten Umschlag auszuhän- digen, damit wir diesen dann nach Bonn bringen. Das nächste Problem stellte sich dann, als er den Personal- ausweis des 2. Inhabers forder- te. Der arbeitete auf einer un- serer Baustellen (...einer muss ja schließlich das Geld erwirtschaf- ten, dass wir mit Wartezeiten bei der Stadt Köln verplempern) und wurde dann telefonisch ins Be- zirksamt gerufen. Es wäre viel- leicht noch zu erwähnen, dass es mittlerweile 11.45 Uhr war und das Bezirksamt um 12.00 Uhr die Pforten schließt. Naja – es hat dann doch noch geklappt. Wir hielten den heiß begehrten Um- schlag (natürlich versiegelt) mit den beiden Anträgen in der Hand. Nun auf nach Bonn??? Lieber erst einmal anrufen und nachfra- gen, ob es dort nicht auch erfor- derlich sei, dass BEIDE Inhaber vorsprechen. Nein, das sei nicht notwendig, dass kann auch ein Bevollmächtigter für sie machen. Frage der Mitarbeiterin: welche Kennziffer befindet sich auf dem Antrag? Unsere Antwort: Keine Ahnung, der Umschlag ist doch versiegelt. Naja – dann machen sie den doch mal auf und schau- en nach. Anfangs zierten wir uns noch etwas – taten es dann aber doch (soviel zum Thema Daten- schutz und Versiegelung!). Mit dem geöffneten (!!!) Um- schlag dann nach Bonn. Leider wurde uns der Auszug aus dem Gewerbezentralregister nicht per- sönlich ausgehändigt. Man ver- sprach uns aber, den Auszug di- rekt an die zuständige Stelle der Stadt Düsseldorf zu faxen (ko- misch – war da nicht irgendwas mit Datenschutz???). Trotzdem waren wir natürlich etwas nervös, ob das Formular wirklich am nächsten Tag frist- gerecht bei der Stadt Düsseldorf eintrifft. Aber es traf ein. Und eine endlos lange Odyssee nahm doch noch ein gutes Ende. Am nächsten Tag dann die Überraschung. In der Post befand sich ein grünes Formular aus der Stadt Bonn: Auszug aus dem Ge- werbezentralregister. Und einen Tag später? Noch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Monika Mustin FORUM Foto: www.photocase.de Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

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