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Es schreibt für Sie RA Albrecht W. Omankowsky Rechtsberatung für DHBV- Mitglieder: Jeden Dienstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Weitere Fragen an: Albrecht W. Omankowsky Apostelstraße 9–11 50667 Köln Telefon: (02 21) 9 41 57 57 Telefax: (02 21) 9 41 57 59 RECHTSBERATUNG Mediation Eine Alternative zum Richterspruch? Konfliktlösungen werden zukünftig in wachsender Zahl außergerichtlich zu lösen sein, da die zum Teil sehr komplizierten, teil- weise über Jahre andau- ernden und kostspieligen Verfahren vor den Zivilge- richten den wirtschaftli- chen Interessen oftmals konträr gegenüberstehen. Die nach einer Durchführung des Instanzenzugs späten, den Rechtsstreits abschließenden Entscheidungen erscheinen für die Beteiligten sehr oft durch die wirtschaftliche Realität zeit- lich überholt und finden des- halb zum Teil wenig Akzeptanz bei den Parteien. Eine außergerichtliche Mög- lichkeit die Parteien zu einer rationellen und schnellen Kon- fliktlösung bietet das Mediati- onsverfahren, daß im wesent- lichen durch folgende Kriterien gekennzeichnet ist. 1. Ein nicht förmliches, frei- williges und jederzeit wi- derrufbares Verfahren, bei dem eine neutrale und ge- schulte Person (Mediator) die Parteien in ihren Be- mühungen, den zwischen ihnen bestehenden Streit einvernehmlich beizule- gen, unterstützt. 2. Der Mediator beschränkt sich grundsätzlich darauf, zusammen mit den Partei- en den Streitgegenstand in helfender Art und Weise herauszuarbeiten, mit ih- nen Problemlösungen dar- zustellen und Lösungsal- ternativen aufzuzeigen. 3. Am Abschluss des Mediati- onsverfahrens sollte ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen den Parteien ver- einbart werden, den die (ehemaligen) Konfliktpar- teien unterschreiben und durchführen möchten. 4. Das Mediationsverfahren wird im Gegensatz zum Gerichtsverfahren nicht mit einem Urteil oder mit einem vom Gericht vorge- schlagenen Vergleich ab- geschlossen, sondern mit einer von den Parteien und durch den Mediator unterstützen selbst ausge- arbeiteten Einigung. Entscheidend ist vor allem, daß die Verantwortung für das Er- gebnis allein bei den Parteien liegt. Die wichtigsten Vor- teile eines Mediations- verfahrens: 1. Zeit- und Kostenersparnis 2. Echte Interessenwahr- nehmung durch kreative Lösungen und daher Akzeptanz des Ergebnisses durch die Beteiligten. Nach einer Veröffentlichung der Gesellschaft für Wirtschaftsme- diation und Konfliktmanage- ment e.V. dauern Mediationsver- fahren mit zwei Parteien selten länger als 2 Tage, zzgl. der Vor- bereitungszeit des Mediators. Eine Studie des Motorola- Konzern beziffert die jährlichen Kosteneinsparungen durch den Einsatz von Mediationsverfah- ren mit 75% des Budgets für Prozeßkosten. In Amerika ist das Mediati- onsverfahren daher bereits weit verbreitet. Gerade in Bausachen ist es durchaus wünschenswert, dem in Schlichtungs- und Mediati- onsverfahren liegenden Vorteil einvernehmlicher Streitschlich- tung zu nutzen und das dem klassischen Zivilprozeß inne- wohnende Gewinner-Verlierer Schema zu vermeiden. Ein weiterer Vorteil sämtli- cher außergerichtlicher, so auch der Schlichtungs- und Mediati- onsverfahren, ist die Tatsache, daß die Verfahren nicht öffent- lich sind. Es gibt für Beteilig- te an Bauverfahren oftmals gute Gründe (Vermeidung von Prä- zedenzfällen, Preisgabe von Ge- schäftsgeheimnissen), warum man einen Streitfall nicht vor den ordentlichen Gerichten mit der dort zwingend gebotenen Öffentlichkeit austragen will. Beispiele für Media- tionsverfahren im Bau- bereich sind: – Baumängel eines Neubaus werden von den Sachver- ständigen unterschiedlich bewertet. Ein mehrin- stanzlicher Rechtsstreit ist vorprogrammiert. Hier kann ein Mediationsver- fahren unter Umständen einen mehrinstanzlichen Rechtsstreit verhindern. Neben dem Kostenfaktor dürfte für alle Beteiligten hier auch der Zeitfaktor von größter Wichtigkeit sein. – Bei einem Neubauvorha- ben sind wegen Unstim- migkeiten zwischen dem Bauherrn und dem beauf- tragten Handwerkerfirmen die Arbeiten eingestellt worden. Das selbstständi- ge Beweisverfahren ist rechtshängig. Wiederum sind alle Parteien dem Zeit- und Kostenrisiko ausgesetzt. Ein Mediati- onsverfahren könnte kurz- fristig zu einem Ergebnis führen und Rechtssicher- heit für alle Beteiligten bringen. Wenn auf beiden Seiten der Wille zur Lösung vorhanden ist, kann diese Form der Streit- schlichtung erfolgreich sein. Rechtsanwalt A.W. Omankowsky, Köln Der in Mediationsverfahren liegende Vorteil einvernehmlicher Streitschlichtung wird immer häufiger genutz um das dem klassischen Zivilprozeß innewohnende Gewinner- Verlierer Schema zu vermeiden.

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