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Schützen & Erhalten · März 2003 · Seite 34 AUS DER PRAXIS Die neue Richtlinie Dichtungsschlämme Dichtungsschlämme – ein ewig neuer Baustoff Die Bauwerksabdichtung mit Dichtungsschlämmen ist unverändert zeitge- mäß. Die im Januar 1999 veröffentlichte Richtlinie für die Planung und Aus- führung von Abdichtun- gen erdberührter Bautei- le mit flexiblen Dich- tungsschlämmen belegt dies. Damit wurde aber auch deutlich, die Bau- werksabdichtungen mit zementgebundenen, star- ren Dichtungsschlämmen sind nur unzureichend geregelt. Im Mai 2002 wurde dieses Va- kuum geschlossen. Es erschien die lang erwartete neue Richt- linie für die Planung und Aus- führung von Bauteilen mit mineralischen Dichtungs- schlämmen. Unter mineralischen Dich- tungsschlämmen sind im Gegen- satz zu den flexiblen, die star- ren Dichtungsschlämmen zu verstehen. Sie bestehen im wesentlichen aus Zement, Zu- schlägen und besonderen Zu- satzstoffen bzw. Zusatzmitteln. Sie werden zur Verarbeitung mit Wasser angemischt und binden hydraulisch ab. Die jetzt erschiene „Richt- linie für die Planung und Aus- führung von Abdichtungen von Bauteilen mit mineralischen Dichtungsschlämmen“ wurde unter Beteiligung von Vertre- tern der „Deutschen Bauchemie e.V.“ sowie des „Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes e.V.“ in Fassung 2002 erarbei- tet. Diese Richtlinie steht je- dermann zur Anwendung frei. Wer sie anwendet, hat für die richtige Anwendung im konkre- ten Fall Sorge zu tragen. Durch das Anwenden dieser Richtlinie entzieht sich niemand der Ver- antwortung für eigenes Handeln. Hinsichtlich der Anwendung von starren, mineralischen Dich- tungsschlämmen ersetzt die vorliegende Richtlinie das ibh- Merkblatt „Bauwerksabdichtun- gen mit zementgebundenen, starren und flexiblen Dichtungs- schlämmen“, Juli 1993. Die Richtlinie regelt Abdich- tungen von erdberührten Bau- teilen mit mineralischen Dich- tungsschlämmen gegen – Bodenfeuchte/nichtstauen- des Sickerwasser – Nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nass- räumen – Aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser Gleichfalls erfasst sind Abdich- tungen gegen aufsteigende Feuchtigkeit und gegen Spritz- wasser im Sockelbereich sowie Behälterinnenabdichtungen. Die Richtlinie dient – als Grundlage für die Pla- nung von Abdichtungen mit mineralischen Dichtungs- schlämmen, – der Festlegung von Grund- anforderungen und Grenz- werten, – der Erhöhung der Verarbei- tungssicherheit, – als Grundlage zur Beurtei- lung von ausgeführten Ab- dichtungen mit minerali- schen Dichtungsschlämmen Zunächst werden in der Richtlinie die genannten Last- fälle definiert und beschrieben. Schließlich werden die Anfor- derungen an Dichtungsschläm- men erläutert: Bauprodukte, die dazu bei- tragen, dass Bauwerke bzw. Bauteile vor Feuchtigkeit ge- schützt werden, sind gemäß dem Bauproduktengesetz von bauaufsichtlicher Relevanz. Entsprechend fordert die in den Landesbauordnungen verankerte Bauregelliste A des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt für Bauwerksabdichtungen Ver- wendbarkeitsmerkmale und/oder Übereinstimmungsnachweise. Für mineralische Dichtungs- schlämmen erteilen die für diesen Bereich von DIBt zuge- lassenen Prüfanstalten Verwend- barkeitsnachweise in Form von „Allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen“. Mineralische Dichtungs- schlämmen, für die ein allge- meines bauaufsichtliches Prüf- zeugnis vorliegt, sind mit einem Übereinstimmungszeichen (Ü- Zeichen) gekennzeichnet. Die Verwendung von mineralischen Dichtungs-schlämmen ist somit bauaufsichtlich geregelt. In weiteren Abschnitten der insgesamt 16-seitigen Richtli- nie werden z.B. die Einsatzge- biete der mineralischen Dich- tungsschlämmen erläutert. Die Lage der Abdichtung für die unterschiedlichen Einsatzgebie- te sind in 11 einfachen und recht verständlichen Prinzipskiz- zen dargestellt, und zwar: – Außenabdichtung von Wän- den bzw. nachtägliche Ab- dichtung – Behälterabdichtung gegen von innen drückendes Was- ser – Spritzwasserschutz im Sok- kelbereich – Horizontalabdichtung in und unter aufgehenden Wänden – Zwischenabdichtung zwi- schen Untergrund und ge- planterauszuführender Ab- dichtung – Zwischenabdichtung bei po- rengesättigten, durchfeuch- tetenBauwerksteilen – Abdichtung gegen zeitwei- se von innen einwirkendes Wasser während der Baupha- se – Innenabdichtung gegen von außen einwirkende Feuch- te undWasser auf Stahlbe- tonflächen (z.B. bei Lücken- bebauung) – Nachträgliche Innenbebau- ung gegen von außen ein- wirkendesWasser (Boden- platten und Wände) Es folgen Abhandlungen über den Untergrund, die Verarbei- tung, Durchdringungen (Rohr- durchführungen) und die Ausbildung von Fugen. Die Be- schreibung der Schutzmaßnah- men und Schutzschichten run- det die Richtlinie ab. Damit zieht die Richtlinie einen Schlussstrich unter die Unsicherheit bei der Planung und Ausführung von Abdichtun- gen mit mineralischen Dich- tungsschlämmen, die speziell bei Planern weit verbreitet war. Dichtungsschlämmen sind zwar in die erste Liga aufgestiegen, aber das Ziel heißt: Normung DIN 18 195. Für den traditio- nellen und versierten Bauten- schützer – und nicht nur für die- sen – ist die Richtlinie als Planungs- und Ausführungs- grundlage unverzichtbar. Einzel- exemplare der neuen Richtlinie „Dichtungsschlämme“ können DHBV-Mitglieder für € 3,00 und Nichtmitglieder für € 4,50 be- ziehen beim Deutscher Holz- und Bauten- schutzverband e.V. Postfach 40 02 20 50832 Köln Telefon: (0 22 34) 4 84 55 Telefax (0 22 34) 4 93 14 e-mail: dhbv-koeln@t-online.de Dieter Pietsch öbuv Sachverständiger für das Holz- und Bautenschutzgewerbe Heisterweg 12 22869 Schenefeld Telefon: (0 40) 8 30 67 68 Telefax: (0 40) 8 39 17 40 e-mail: HDPietsch@gmx.de

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