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Schützen & Erhalten · März 2001 · Seite 8 Gerade die richtige Arbeits- weise am Bauwerk wird regel- mäßig überprüft und berechtigt die Firma erst zur Führung des Qualitätszeichens TÜBAU ® . Sie sehen also: Die Vortei- le für den Bauherrn sind gleich- zeitig auch das große Plus für den ausführenden Betrieb. Diese gegenseitige Ergänzung ist es, die uns sicher macht, dass das neue Qualitätszeichen eine gro- ße Zukunft haben wird. Tätigkeitsgebiete Die in der Abbildung 1 ge- nannten Tätigkeitsgebiete sind bislang in TÜBAU ® enthalten. Weitere werden dazu kommen, sodass es in absehbarer Zeit kaum noch ein Gewerk der Bau- werkserhaltung geben wird, das nicht zertifiziert werden kann. Fremdüberwachung von Instandsetzungs- maßnahmen. Jede Maßnahme der Bau- werkserhaltung kann von Sach- verständigen des FBE in regel- mäßigen Abständen kontrolliert werden. Die Zeitpunkte der Überwachung sind festgelegt - immer in Abhängigkeit vom Bedarf an der Baustelle. Hier- durch erhalten alle Beteiligten am Bau ein bisher nicht erreich- tes Maß an Absicherung! Neben der Bauleitung wird nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ also ein weiterer Fachmann tä- tig. Ein Fachmann aus der Pra- xis! Ein Fachmann, der die Ge- werke aus eigener Anschauung und Erfahrung kennt und die richtige Sprache spricht! Das ausführende Unterneh- men erhält also einen Ansprech- partner, der eine Unterstützung für die gesamte Baumaßnahme bedeutet und in vielen Fällen bisher einfach fehlt. Nur so kann man weitestgehend ausschlie- ßen, dass Fehler übersehen werden. Auf diese Weise wer- den auch Streitpunkte sehr schnell und effektiv beseitigt und man kann sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzen- trieren: Eine erfolgreiche und langfristig dauerhafte Instand- setzung. Es muss einfach der Vergan- genheit angehören, dass an zahlreichen Baustellen nach Fer- tigstellung erst die Gutachter kommen müssen, um offene Fragen zu klären. Auch hier liegt der finanzi- elle Nutzen für den Auftragge- ber auf der Hand, da er sich eine langfristig gesicherte Instand- setzung einkauft und nicht viel Zeit und Geld in Mängelbesei- tigungen oder gar langwierige Prozesse investieren muss. Außerdem können sowohl Auftraggeber als auch Auftrag- nehmer mit dem Qualitätszei- chen TÜBAU ® direkt an der Bau- stelle, aber auch im Schriftver- kehr, dem Firmenzeichen etc. werben. Das macht sich bezahlt! Für den Bauherrn beim Verkauf in- standgesetzter Wohneinheiten oder auch bei der Vermietung, für den Handwerker und Bau- tenschützer in höherer Akzep- tanz, sicheren Aufträgen und besserer Auslastung. TÜBAU ® wird das Qualitäts- siegel in der Bauwerkserhaltung sein, an dem man als Bauherr und als Fachbetrieb nicht mehr vorbei kommt. Das Ziel: Nur das Unterneh- men mit freiwilliger Fremdüber- wachung wird bei der Vergabe der wichtigsten Tätigkeitsfelder berücksichtigt. Ein bisher nicht erreichtes Maß an Absicherung wird sich für die Auftraggeber einstellen. Außerdem ein deutlicher Vor- teil bei Vermietung und Verkauf von Objekten. Das Qualitätssie- gel TÜBAU ® wird unverzichtbarer Bestandteil im Exposé eines historischen Bauwerks werden – nur dadurch wird die Quali- tät der Instandsetzung garan- tiert! Weiter auf Seite 9 ZERTIFIKAT Über die freiwillige Qualitätskontrolle: Firmenaudit und Objektprüfung Tätigkeitsfelder: ............................................................................................................. ............................................................................................................. Firma: ............................................................................................................. ............................................................................................................. ............................................................................................................. Prüfer: ............................................................................................................. Prüfungsdatum: ............................................................................................................. Das o. g. Unternehmen wurde vom FBE-Sachverständigen im Rahmen des frei- willigen Qualitätssicherungssystems TÜBAU® geprüft. Die Kontrolle erfolgte auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie TÜBAU® des Forums Bauwerkserhaltung e.V. Die Firma verfügt über die erforderlichen Geräte, Ausrüstungen und technischen Ein- richtungen; sie beschäftigt ausgebildetes und sachkundiges Personal. Damit sind die Voraussetzungen zur erfolgreichen Bauwerkserhaltung in den o. g. Tätigkeits- gebieten erfüllt. Nr.: Gültig bis: ....................................................... ..................................................................... (Ort, Datum) ..................................................................... (Prüfer) ..................................................................... (Ort, Datum) ..................................................................... (Forum Bauwerkserhaltung QUALIFIKATION Die Qualität überwachen Abbildung 3: Abbildung 2:

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