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Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 72 Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Wissenswertes | Aktuelles Dabei weiß der Kunde anfangs meist noch gar nicht, ob es sich wirklich um einen Bilch oder vielleicht um einen Marder oder Mäuse handelt. Am Telefon lässt sich dies nicht immer direkt herauszufinden, sind Beschreibungen zu etwa Aussehen des Tieres (sofern der Anrufer diese gesehen hat) oder Kotspuren oftmals eher vage. Daher muss der Schädlingsbekämpfer in der Re- gel die Situation vor Ort einschätzen und auf mögliche Befallssupren achten. Sollte es sich bei dem Hausgast tatsächlich um einen Bilch handeln, kommt man um eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Natur- schutzbehörde nicht mehr herum. Ohne eine sol- che ist es niemandem erlaubt die Tiere zu stören, zu fangen oder gar zu töten. Auch wenn es sich nicht immer ganz einfach gestaltet, sollte der Lebendfang stets die erste Wahl sein. Bei hin- reichender Begründung erteilen die Naturschutz- behörden gewöhnlicherweise die Erlaubnis zum Fang und anschließender Umsiedlung der Tiere. Ausgenommen sind die sieben Monate von Ok- tober bis April, in den die Tiere ihren Winter- schlaf halten. Eine Umsiedlung würde für den Bilch in dieser Phase vermutlich den sicheren Tod bedeuten. Doch auch direkt nach dem Winterschlaf ist solch eine Umsiedlung für die Tiere gefährlich, da Sie relativ entkräftet sind und erst einmal ausreichend Nahrung zur Stärkung benötigen. Einen Vorrat legt sich der Bilch während sei- ner Ruhephase nicht an. Zu einem geeigneten Zeitpunkt werden dann die Lebendfallen auf- gestellt. Um Aufschluss über die Laufwege und die Anzahl der ungebetenen Gäste zu erhalten, kann der Einsatz von Nachtsichtkameras mit Be- wegungsmeldern Anhaltspunkte liefern, wo die Fallen am sinnvollsten aufgestellt werden. Der Einsatz von Kameras hat sich etwa auch dann bewährt, wenn nicht alle Tiere einer Gruppe die Fallen belaufen. Gefangene Schläfer können dann an einer Streuobstwiese oder einen geeigneten Wald wie- der freigelassen werden. Für einen Schädlingsbe- kämpfer kann so eine Umsiedlung viel Aufwand bedeuten, die sich zumindest in Wiesbaden seit geraumer Zeit aber etwas abkürzen lässt. Dort gibt es eine Auffangstation für Bilche. Hier küm- mert sich Nadine Vervoort neben Meerschwein- chen seit 2012 auch um „gefundene“ Bilche. In Wiesbaden sind es fast ausschließlich Garten- schläfer, Siebenschläfer spielen eher eine unter- geordnete Rolle. Die Regierung in Oberfranken will Gartenschläfern durch Montage von Nist- kästen einen neuen Lebensraum bieten. Die Umsiedlung der vermeintlichen Stören- friede mag aber nicht unbedingt die langfristige Lösung sein. Nicht selten nimmt ein anderer Bilch den frei gewordenen Platz ein. Daher ist für eine wirksame Schädlingsbekämpfung notwendig, Schlupflöcher am Haus „Bilch-dicht“ zu machen. Dies ist aufgrund der Größe der Tiere mitunter eine Herausforderung. Um keinen Gartenschläfer ein- zusperren muss man sicher sein, dass sich keine Tiere mehr im Gebäude aufhalten, bevor Löcher verschlossen werden. Man kann wie bei einer Mar- dervertreibung zunächst ein Bittersalz zur Vergrä- mung ausgebringen. Nach einigen Tagen haben eventuell verbliebene Bilche Reißaus genommen, und der Eingang kann mit einem Lochblech oder stabilem Draht verschlossen werden. Author: Daniel Altmann ProFume Planzenschutzzulassung in Gefahr? Seit 2011 ist Sulfuryldifluorid (SO 2 F 2 ) unter dem Handelsnamen ProFume als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Zuge- lassen wurde das Mittel von der Fa. Dow Agrosciences, die diesen Geschäftsbereich jedoch im Sommer 2015 an Douglas Products verkauft haben. Profume wird regelmäßig als Begasungsmittel im Vor- ratsschutz eingesetzt, aber auch bei der Quarantänebehandlung von Baumstämmen mit Rinde für den Export. Wenn man sich die Zulassungsbestimmungen aufmerksam durchliest, heißt es dort „…Anwen- dung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes Fumiguide…“ dies macht durchaus Sinn, da im Programm spezifische Do- sierungen und unterschiedliche CT-Produkte für verschiedene Schädlinge bei verschiedenen Um- gebungstemperaturen hinterlegt sind. Dadurch ist es möglich, so wenig wie möglich und so viel wie nötig an Wirkgas einzusetzen. Dies erfüllt die modernen Ansprüchen von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Pflanzenschutz. So weit so gut. Leider ist das Programm Fu- miguide aber schon etwas, nun ja, in die Jah- re gekommen. In den Systemvoraussetzungen für die aktuell von der Fa. Douglas Products ausgelieferte Version 3.5 werden folgende Be- triebssysteme als geeignet genannt: Windows 98 – Windows 2000 – Window XP… Der Sup- port für das modernste gelistete Programm wurde bereits im Frühjahr 2014 eingestellt. Nicht nur dass man damit die Modernität des Dosierprogramms in Frage stellen muss, auch haben Nutzer von derzeit aktuellen Windows- Versionen Schwierigkeiten den Fumiguide für eine Begasung auf einem PC zu installieren. Es gibt eine Anleitung (in Englisch) von Douglas Products für modernere Betriebssysteme, aber die setzt mehr als rudimentäre PC-Kenntnisse voraus und in einigen Testumgebungen verlief eine neue Fumiguide Installation leider nicht erfolgreich. Auf diesen Missstand ist nun auch die auf- sichtsführende Behörde aufmerksam geworden. Wer noch auf einem alten Rechner eine alte In- stallation laufen hat, oder es Dank ausreichender PC-Kenntnisse geschafft hat, den Fumiguide un- ter einem modernen Betriebssystem zu installie- ren ist in ruhigem Fahrwasser. Schwieriger wird es, wenn inzwischen Begasungsunternehmen in Kauf genommen haben, dass der Fumiguide nicht läuft oder nicht umfassend funktioniert. Klar kann man sich mit Erfahrungswerten behel- fen, da sich die Dosierungen nach einer Weile wiederholen, aber z.B. selbst erstellte Charts, Faustformeln oder Erfahrungswerte sind gemäß Zulassung nicht rechtskonform. Der Redaktion liegt eine Ordnungsverfügung einer Behörde vor, in der nicht nur die Verwen- dung des Fumiguides angemahnt wird, sondern auch folgender Satz steht „… nehmen wir zum Anlass von der Zulassungsbehörde BVL die Zu- lassung im Grundsatz überprüfen zu lassen…“ Dies kann eine unangenehme Dynamik haben. Erstens, wenn bei Anwendern das Fumiguide- Programm nicht funktioniert, sollten sich die- se dringend und energisch an Douglas wenden, um eine lauffähige Version oder, alternativ, z.B. Charts aus denen die Dosierungen des Fumiguide hervorgehen zu erhalten. Zweitens besteht die Möglichkeit, dass das BVL zu dem Schluss kommt, dass die Zulassung für ProFume sich nicht erfül- len lässt und diese Zulassung im schlimmsten Fall SOFORT und für ALLE PflSch-Anwendungen aufhebt. Dieser Umstand scheint Douglas Pro- ducts nicht klar zu sein. Wir empfehlen daher, dass alle Betroffen und auch besorgte Anwen- der diese Problemstellung beim Zulassungsin- haber vortragen. Autor: AB

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