S&E Glossary
Steuerberatung Außergerichtliche Streitlösung ... ... empfohlen von Industrie und Handwerk als kostensparende, schnell einsetzbare und flexible Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Im Rahmen des 65. Verbandstages des Deutschen Holz- und Bautenschutz- verbandes in Goslar stellten wir den Mitgliedern des DHBV Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung vor. Man will nicht streiten Egal ob im Unternehmen oder privat. Manche streiten auch tatsächlich nicht, weil einer nachgibt, um des lieben Friedens willen, man spielt der „Klügere gibt nach“. Andere streiten auch nicht, sie lassen strei- ten, delegieren den Konflikt in Anwaltsschrift- sätzen vor Gericht. Manche versuchen aus eigener Kraft die strit- tigen Angelegenheiten selbst zu lösen. Dabei aber stößt man an seine eigenen Grenzen. Man verliert im Streit den Kopf und lässt sich von seinen eskalierten Emotionen steuern. Das ist in Stresssituationen nicht ungewöhnlich. Das limbische Gehirn ist blockiert, dieses aber ist zuständig für Kreativität und intelligentes Han- deln. Das aber sind die Voraussetzungen, um eine sinnvolle und nachhaltige Lösung für das Problem zu finden. Unsere Mediatoren kommen aus der Wirt- schaft und kennen die zahlreichen Probleme und Schwierigkeiten in Ihren Betrieben. Sie sind geschult und führen die Konfliktparteien durch ein strukturiertes, schnelles Verfahren. Dabei unterstützen Sie den Lösungsfindungsprozess mit individuellen Optionen. Sie können nach einem klärenden Gespräch mit uns zwischen mehreren Methoden wählen: – Mediationen, insbesondere bei sensiblen Angelegenheiten, die wichtige Bezie- hungen betreffen. Bei komplexen Angele- genheiten, aufgrund der Möglichkeit, alle wichtigen Themen zusammenhängend zu klären. Auch bei Konflikten mit mehreren Teilnehmern. – Telefonische Vermittlung, Online-Vermitt- lung: Häufig bei geringen Streitwerten oder auch bei großer räumlicher Distanz. – Shuttlemediation insbesondere dann, wenn die Parteien nicht mehr an einem Tisch sitzen wollen, die Situation schon weit eskaliert ist. – Konfliktcoaching, z. B. wenn der Konflikt- partner kein Einverständnis zu einer Medi- ation gibt, wenn es aufgrund von anderen Schwierigkeiten für Sie nicht möglich ist, mit dem Konfliktpartner zu verhandeln. Wir fragen beim Konfliktpartner nach, ob Bereit- schaft zur Klärung besteht. Wenn beide Parteien einverstanden sind, starten wir. Entsprechend der Situation und der Effizienz am Runden Tisch, am Telefon oder per E-Mail (NEU unser Portal online). Wann ist Mediation sinnvoll? – Wenn es um Konflikte mit Mitarbeitern, Bauherrn, Geschäftspartnern, Auftrag gebern, Gesellschaftern, mit Lieferanten und Projektanten geht, – zur Klärung bei Teilungserklärungen, Betriebsübergaben, Insolvenzen, Gesell- schafterverträgen, Zwangsversteigerungen, – wenn es im Privatbereich kriselt, mit dem Nachbarn, – wenn Sie Fragen zu schwierigen Situationen haben, – wenn Sie vor weitreichenden Ent scheidungen stehen, – wenn Sie Ihre persönliche Konflikt kompetenz verbessern wollen. Zeitgemäßes Mittel Längst ist Mediation in den Unternehmen angekommen, als zeitgemäßes Mittel des erfolg- reichen Konfliktmanagements zur Senkung von ge- richtlichen Auseinandersetzungen und Ausgaben. 2015 konnten tatsächlich 95% der strittigen An- gelegenheiten in unseren Büros mit einer nachhal- tigen und einvernehmlichen Lösung abgeschlos- sen werden. Die Lösungen werden protokolliert, können auf Wunsch juristisch geprüft, vertraglich fixiert und notariell beurkundet werden. Schon rechtsanhängig? Strittige Angelegenheiten werden manchmal zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Aber auch hier gibt es noch die Möglichkeit, sich außer- gerichtlich zu einigen. Nach § 278 ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an, wenn die Parteien sich für eine alternative Streitlösung entscheiden. Nach erfolglosem Verlauf kann der Gerichtsverlauf unbeeinflusst fortgeführt werden. Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren Mediationen bieten einen geschützten Rah- men um Lösungsoptionen zu erarbeiten. Welche Kosten kommen auf mich zu? Das Honorar für Mediationen wird üblicherwei- se nach Stunden abgerechnet. Die Kosten werden paritätisch von den Konfliktparteien getragen. Wie lange dauert ein Mediations- verfahren? Die Dauer unserer Verfahren hängt von dem Engagement und der Mitarbeit der Betroffenen ab. Je nach Umfang der Angelegenheit können manche strittige Angelegenheiten bereits in einem Termin beendet werden. Mediation Es schreibt für Sie: Wirtschaftsmediatorin Univ. of A. Sciences Monika Hebeisen mediation.mh Büro für Wirtschaftsmediation/ADR Mimbach 27 · 92256 Hahnbach Franz-Hartl-Straße 14 · 93053 Regensburg Telefon: (09664) 953297 E-Mail: info@mediation-mh.de Internet: www.mediation-mh.de Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 36 Antrag auf Ist-Besteuerung zur Umsatzsteuer kann durch schlüssiges Verhalten gestellt werden Ein Unternehmer muss regelmäßig die Um- sätze nach vereinbarten Entgelten versteu- ern (sog. Soll-Besteuerung). Das heißt, die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voran- meldungszeitraums, in dem die Leistung aus- geführt worden ist, unabhängig davon, wann das Entgelt gezahlt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Finanzamt gestat- ten, dass der Unternehmer die Umsätze der sog. Ist-Besteuerung unterwirft; das heißt, die Umsatzsteuer entsteht erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Die Ist-Besteuerung setzt einen entspre- chenden Antrag des Unternehmers und die Zu- stimmung durch das Finanzamt voraus. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kann der An- trag auch durch schlüssiges Verhalten gestellt werden. Gibt der Unternehmer eine Umsatz- steuer-Erklärung ab, in der er die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten erklärt und ist dies für das Finanzamt aufgrund der miteingereich- ten Einnahmen-Überschussrechnung erkennbar, liegt ein durch schlüssiges Verhalten (konklu- dent) gestellter Antrag vor. Setzt das Finanzamt die Umsatzsteuer erklärungsgemäß fest, hat es damit gleichzeitig den Antrag auf Ist-Besteue- rung genehmigt.
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