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Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 50 BuFAS®-NEWS Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. Ein aktueller Fall aus der Baupraxis verdeutlicht die Pro- blematik, mit der sich Planer und Sachverständige heute befassenmüssen. Für Passivhäuser gibt es vomPassivhau- sinstitut zertifizierte Dachflächenfenster. Nach Einbau eines derartigen Fensters in ein Passivhaus kam es unterhalb des Passiv-Hausfensters zu Feuchteschäden. Die Ursache hierfür lag darin begründet, dass bei diesen zertifi- zierten Dachflächenfenstern im eingebauten Zustand die raumseitigen Oberflächentemperaturen in den, aus der Dach- dämmebene herausragenden, Rahmenbereich derart gering waren, dass es zu Schäden kam. Unterstützt wurde dieser Sachverhalt dadurch, dass zudem bei Passivhäusern im Regelfall Fußbodenheizungen angeord- net werden, wodurch eine Konvektion entlang der Außenbau- teile vergleichsweise zu einem konventionellen Heizkörper deutlich gemindert wird. Wenngleich somit das als Passi- vhausfenster zertifizierte Fenster in energetischer Hinsicht die energetischen Anforderungen erfüllt, kann es zur bestim- mungsgemäßen Nutzung von Passivhäusern ungeeignet sein. Auch hier stellt sich die Frage für den Sachverständigen, wie derartige Sachverhalte zu beurteilen sind. Aus meiner Sicht liegt hier die Verantwortung beim Hersteller, sicherlich aber auch beim Zertifizierungsinstitut. Der Planer muss darauf ver- trauen können, dass ein für den Passivhauseinbau zertifiziertes Dachflächenfenster für die bestimmungsgemäße Nutzung ei- nes Passivhauses geeignet ist, insbesondere unter Beachtung der hier vorgesehenen großen Wärmedämmstoffdicken und der daraus resultierenden möglichen Probleme. Von einem Objektplaner kann nicht erwartet werden, dass er eine Zertifi- zierungsbescheinigung infrage stellt bzw. erahnen kann, dass sich eine derartige Zertifizierungsbescheinigung womöglich nur auf eine globale energetische Betrachtung bezieht und er mit einer erhöhten Schadensträchtigkeit bei einer bestim- mungsgemäßen Nutzung von Passivhäusern rechnen muss. Im Hinblick auf den vorliegenden Fall muss zudem angemerkt werden, dass der zur Verfügung gestellte Prüfbericht des Prü- finstituts in diesem Zusammenhang nahezu grob fahrlässig erscheint. Der Prüfbericht beinhaltet für die Fensterkonstruk- tion die Darstellung der Ergebnisse einer vermeintlichen Wär- mebrückenberechnung in Form einer Fehlfarbdarstellung. Grob fahrlässig in diesem Zusammenhang erscheint die Tat- sache, dass diese Darstellung ohne Berücksichtigung jeglicher Anschlusssituationen erfolgt, die jedoch für das thermische Gesamtverhalten im Hinblick auf die Beurteilung einer mög- lichen Schadensträchtigkeit wesentlich sind. Die Aufmachung des Prüfberichts vermittelt jedem Planer Sicherheit und Ver- trauen in das Produkt, ohne dass Risiken erkennbar sind. – Axel C. Rahn In der Verbandsversammlung am 5. November 2015 wur- de der Wunsch geäußert, im Rahmen der aktuellen Infor- mationen des BuFAS in der Fachzeitschrift „Schützen & Erhalten“ des DHBV über die Entwicklung von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien zu informieren. Natürlich kann der Verband nicht für jedes Fachgebiet eine umfangreiche Sammlung aller Veröffentlichungen bieten. Das würde allein schon das Platzkontingent übersteigen. Was wir aber können und wollen, ist, einen Rahmen aufzuspannen. Wir stellen uns eine Liste vor, in der für unsere Arbeit wichtige Neuerscheinungen an Gesetzen, Verordnungen, Normen und Merkblättern, Richtlinien usw. genannt werden. Diese Liste soll in jeder Ausgabe aktualisiert werden. Einen ersten - wenn auch noch unvollständigen - Eindruck dieser Liste finden Sie in dieser Ausgabe. Selbstverständlich sind wir dankbar für jeden Hinweis, der die Arbeit leichter und das Ergebnis besser macht. Gern begrü- ßen wir Sonderfachleute, die sich um ihr Fachgebiet kümmern wollen (z. B. Stahlbau, Bewertungen, Wärmedämmverbund- systeme, Haustechnik, Schadstoffe in Innenräumen usw.). Bitte fühlen Sie sich alle zur Mitarbeit an diesem Projekt aufgerufen. 1. Hinweise zur neuen Normenreihe Din 18531 ff. Im Dezember 2015 ist der Normenentwurf der DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen erschienen. Die Ein- spruchsfrist für diesen Entwurf endet am 20. März 2016. Die Entwürfe der Normenreihen DIN 18531 Dachabdichtun- gen - Abdichtungen für genutzte und nicht genutzte Dächer sowie DIN 18532 Abdichtungen für befahrene Verkehrsflächen aus Beton werden voraussichtlich imMärz oder April 2016 ver- öffentlicht. Die Einspruchsfristen für die Normenreihen DIN 18534 Ab- dichtung von Innenräumen und DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken sowie die DIN 18195 Abdichtung von Bauwerken - Begriffe ist bereits abgelaufen. Für diese Normen stehen demnächst die Einspruchsverhandlungen an. Hinweis der Redaktion für Nutzer unseres Normen-On- line-Pools: Die Normen-Entwürfe stehen dort zum Ausdruck zur Verfügung! Zertifizierte Passivhausfenster und dennoch Schäden Produktsicherheit in Frage gestellt Neues aus den Regelwerken Allgemeine Hinweise Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 50

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