S&E Glossary

Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 77 Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Arbeitsschutz – Stoffinformationen zu Ozon, diese lassen sich beispielsweise aus der GESTIS-Stoff- datenbank einholen (1). – TRGS 402 (8). B2) Ermitteln der Gefährdungen – Gefahren- punkte identifizieren: Es gilt, in der Zusammen- schau zu identifizieren, wann und wo welche Gefahren drohen. Man beschreibt das, was als vorhersehbar gilt. – Ozon besitzt brandfördernden Eigenschaf- ten. – Gesundheitsgefahren: Ozonkonzentrati- onen etwas über 0,5 ml/m 3 sind schädlich, sie wirken bereits stark reizend auf die Augen; damit einhergehend sind Husten- und Niesreiz, Tränenbildung und Kopf- schmerzen. Ab 1ml/m 3 bewirkt Ozon in der Luft bereits nach wenigen Minuten Einwirkungsdauer starke Reizungen der Schleimhäute in den Atemwegen, die zu Bronchialspasmen (starke Hustenreize) führen. Mit der Wirkung auf die Lunge sind chronische Krankheiten und auch der Tod infolge der Lungenschädigung zu be- fürchten (2). – Wo und wie könnten Gefahren entste- hen, wer (Mitarbeiter, unbeteiligte Dritte) könnte in Gefahr geraten? Es hilft hier, ge- danklich mögliche Szenarien durchzuspie- len. Ein Gefahrenpunkt ist beispielsweise das vorzeitige Betreten eines Raumes mit Ozon-Konzentration durch unbeteiligte Dritte oder zu kurze Wartezeiten nach ei- ner Behandlung. Auch ist die ungewollte Ausbreitung des Ozons in weitere Räume, durch Lüftungsschächte o. ä. denkbar. – Nicht zuletzt ist ein Havarie-Szenario oder die Gefahr einer Fehlbedienung oder die Möglichkeit unzulässiger Umbauten am Generator zu betrachten. – In einer Expositionsabschätzung sollte man sich Gedanken machen, wie oft sol- che Geruchstilgungen stattfinden, welche Extrema beim Betrieb der Ozongeneratoren auftreten. Es ist also eine Überlegung an- zustellen, welche Konzentrationen über die Anwendungsdauer maximal auftreten können, und ob lokal Konzentrationsspit- zen auftreten. c) Beurteilung der Gefährdungen Sie sollten dokumentieren, dass Sie wissen, was Sie tun, also wissen, mit welchen Konzen- trationen gerechnet werden muss. Bei einem Ver- gleich mit dem Arbeitsplatzgrenzwert, sollte man überlegen, bei welchem Arbeitsschritt und wie lange man kritischen Konzentrationen ausgesetzt sein könnte. Mit einer ‚Maximum-Betrachtung‘, kann man die Konzentrationen eingrenzen. Hier ist exemplarisch solch eine Betrachtung unter Annahme der Normalbedingungen für alle Anga- ben, ohne Berücksichtigung des Zerfalls von Ozon oder der Abbaufunktion bei Geräten vorgeführt: Schwierig ist eine verlässliche Aussage zum zeitlichen Verlauf der Ozonkonzentration nach dem Abschalten des Generators (einzuhaltende Wartezeit). Ozon zerfällt zu Sauerstoff. Ohne ei- nen forcierten Ozonabbau liegt die Halbwertszeit bei 300°C zwar nur im Bereich von Sekunden, bei Raumtemperatur aber bei 20 bis 100 Stunden (1). Die Spannweite der Werte ist also breit. Im langsamsten Fall könnte man diesen Angaben zufolge mit einer Halbierung der Ozonkonzen- tration nach ca. 4 Tagen rechnen. Beschleunigt wird der Ozonabbau, wenn die Ozongeneratoren über entsprechende Funktionen verfügen, was die Wartezeiten abkürzt. Ohne eine genaue Ausgangskonzentration kann man aber auch keine Konzentration nach bestimmten Zeiten berechnen! Ohne eine durch Messung fest- gestellte Unbedenklichkeit und mit nicht ganz klar zu fassenden Angaben zur Geruchsschwelle ist das Betreten eines Raumes selbst nach War- tezeiten als Gefahrenpunkt anzunehmen. d) Maßnahmen ableiten: Diese Punkte (zu- sammen mit den Informationen aus der Gebrauchsanleitung des Generators) flie- ßen in eine Betriebsanweisung ein. – Substitutionsprüfung: Bei der Geruchstil- gung wird regelmäßig und beabsichtigt Ozon in den Raum freigesetzt. Zu prüfen sind Alternativen – Diese oder der Um- stand fehlender Alternativen sind festzu- halten. – Vorgaben aus der Gebrauchsanweisung, wie zum Beispiel die Bestimmung der Ozonkonzentration vor Wiederbetreten des Raumes nach Betrieb des Ozongenerators sollten übernommen werden. – Schutzmaßnahmen festlegen. An dieser Stelle sind zum Beispiel Wartezeiten und persönliche Schutzausrüstung festzuhalten. – Weitere organisatorische Maßnahmen sind etwa wirksame Vorkehrungen gegen die unbeabsichtigte Exposition Dritter. – Erste Hilfe-Maßnahmen. e) Durchführung der Maßnahmen. Dies bedeu- tet vor allem, die Mitarbeiter zu unterwei- sen. Die Persönliche Schutzausrüstung ist bereit zu halten, ebenso Mittel zur Kon- zentrationsbestimmung. f) Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. g) Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung. Zusammenfassung Ozongeneratoren werden in der Praxis erfolg- reich zur Beseitigung von Gerüchen eingesetzt. Aufgrund der Einstufung als Gefahrstoff sollte ein besonderes Augenmerk auf den Arbeitsschutz und die Gefährdungsbeurteilung gelegt werden. Insbesondere die Anwendung in Räumen mit immer wieder neuen Raumvolumina, und ein nicht exakt vorhersehbares Abbauverhalten von Ozon stellen gewisse Unwägbarkeiten dar, was aus Sicht der Autorin eine Konzentrationsmes- sung nach einem Einsatz eines Ozongenerators notwendig macht. Gabriele Flingelli Literatur: (1) Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Ge- setzlichen Unfallversicherung. (2) Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasser- aufbereitung Ausgabe Oktober 1986, Aktualisierte Fassung Oktober 2005, Bundesverband der Unfall- kassen. (3) Greenwood, N.N., Earnshaw, A.: Chemie der Elemente, 1. Aufl. Weinheim, VCH, 1988. (4) Hansen, P. (2009) Ozonisation – What is the po- tential? Application of ozone as an alternative to traditional fumigants in: Julius-Kühn-Archiv 429. International European Symposium on Stored Pro- duct Protection „Stress on chemical products“, May 25–26, 2009, Berlin. S.64. (5) United States Environmental Protection Agency: Ozo- ne Generators that are Sold as Air Cleaners. http:// www.epa.gov/iaq/pubs/ozonegen.html, aufgerufen am 12.07.2015. (6) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahr- stoffverordnung – GefStoffV) Vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) zuletzt geändert durch Arti- kel 2 der Verordnung vom 03. Februar 2015 (BGBl. I S 49). (7) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW: Die Sieben Schritte der Ge- fährdungsbeurteilung. URL: https://www.bgw -online. de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehr- dungsbeurteilung/Sieben-Schritte/7_Schritte_node. html, aufgerufen am 12.07.2015. (8) Ausschuss für Gefahrstoffe: Technische Regeln für Gefahrstoffe, Ermitteln und Beurteilen der Gefähr- dungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhala- tive Exposition, TRGS 402, Ausgabe: Januar 2010, geändert und ergänzt: GMBl 2014 S. 254–257 v. 2.4.2014 [Nr. 12]. (9) Umweltbundesamt: Reagieren alle Menschen emp- findlich auf Ozon? Gibt es Risikogruppen? http:// www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/rea- gieren-alle-menschen-empfindlich-auf-ozon- Gibt es Risikogruppen? http://www.umweltbundesamt.de/ service/uba-fragen/reagieren-alle-menschen-emp- findlich-auf-ozon-gibt, aufgerufen am 12.07.2015. (10) Küster, F.W. Rechentafeln für die chemische Analy- tik. De Gruyter, Berlin, 1985. (11) Ausschuss für Gefahrstoffe, Technische Regeln für Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 400, Ausgabe: Dezember 2010, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2012 S. 715 v. 13.9.2012 [Nr. 40]. Abschätzung einer maximalen Konzentration an Ozon für eine Gefährdungsbeurteilung. Dichte unter Normal­ bedingung O 3 , (10) 2,144 [mg/ml] Raumvolumen VR [m 3 ] Betriebsdauer des Ozon­ generators t [h] Nennleistung X [mg/l] Mit der Umrechnung über die Dichte ergibt sich ein Volumen O 3 pro Zeiteinheit = X/2,144 [ml/h] Und damit ein maximal erzeugtes Ozon = t * X/2,144 [ml] Somit eine maximal anzunehmende Konzentration [ppm] = maximal erzeug- tes Ozon/VR = t * (X/2,144)/VR

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