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Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 77 SMS-Bearbeitung am Steuer – auch mit Sprach­ erkennungs-App ein Risiko Die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche- rung informiert darüber, dass auch mit Spracherkennungs-App die Unfallgefahr durch SMS-Bearbeitung am Steuer nicht gebannt ist. Wer am Steuer SMS mit der Hand eingibt, ge- fährdet sich und andere – das wissen alle. Aber auch wer SMS am Steuer mit Hilfe ei- ner Spracherkennungs-App empfängt und versendet, geht ein erhöhtes Risiko ein. In einer Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) legten Probanden in einer Fahrsimulation bei konstanter Ge- schwindigkeit (60 km/h) eine bestimmte Strecke zurück. Die Grundaufgabe war, auf bestimmte Hinweise hin die Spur zu wech- seln. In einem weiteren Versuchsabschnitt erhielten die Versuchspersonen nacheinan- der zwei Zusatzaufgaben: Zum einen mussten sie Textnachrichten auf ihrem eigenen Handy lesen und manuell darauf antworten. Im an- deren Setting erhielten sie die Nachrichten über eine Spracherkennungs-App – vergleich- bar mit einer Freisprechanlage. „Es hat sich gezeigt, dass bei allen Personen die Fahrleistung durch die Zusatzaufgaben deut- lich schlechter wurde“, sagt Studienleiterin Dr. Hiltraut Paridon vom Institut für Arbeit und Ge- sundheit der DGUV (IAG). Das eigenhändige Tip- pen von Nachrichten stellte erwartungsgemäß die größte Ablenkung dar. Die Ablenkung durch die Spracherkennungs-App war zwar geringer, aber auch hier steigt im realen Straßenverkehr die Gefahr, auf die Gegenfahrbahn oder den Bür- gersteig zu fahren und so einen Unfall zu verur- sachen. Zwar hatten die jüngeren Testpersonen (unter 34 Jahren) insgesamt weniger Probleme damit, am Steuer SMS zu tippen, aber auch ihre Fahrleistung wurde nachweisbar schlechter. Da- rüber hinaus fühlten sich die Fahrerinnen und Fahrer während der Bearbeitung von SMS stär- ker beansprucht als ohne – und dies unabhän- gig vom Alter. Laut Straßenverkehrsordnung darf eine Per- son, die ein Fahrzeug führt, generell kein Mo- biltelefon benutzen, wenn es aufgenommen oder gehalten werden muss. Da es aber auch bei einer Sprachsteuerung zu Ablenkungseffekten kommt, gilt: „Zu Ihrer eignen Sicherheit sollten Sie wäh- rend der Autofahrt Smartphone und Co. nicht be- nutzen“, so Paridon. „Das ist nicht nur sicherer, es sorgt auch für eine entspanntere Fahrt.“ Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Arbeitsschutz Sommer, Sonne, Arbeitsschutz Wer im Freien arbeitet, ist mitunter der Sonne ausgesetzt. In der Schädlings- bekämpfung ist dies sicherlich nicht überwiegend der Fall, wie vergleichsweise beim Straßenbau. Gegeben ist die Situ- ation beispielsweise bei der Anbringung von Taubenabwehr oder allgemein bei Maßnahmen im Dachbereich. Seitens der Behörden hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereits letztes Jahr thematisiert, warum und wie man sich dem Thema nähern sollte, was sich zwingend aus ent- sprechenden rechtlichen Regelungen in Bezug zum UV-Schutz ergibt. Zu nennen wäre da zum Beispiel die Ar- beitsstättenverordnung. Hintergrund ist die Verhütung von UV-bedingtem Hautkrebs, auch am Arbeitsplatz. Es bestehen Verpflichtungen, wobei man um eine (Gefährdungs-)Beurteilung der Exposition bei bestimmten Tätigkeiten nicht herumkommt. Arbeiten über mehrere Stunden in der prallen Mittagssonne ohne Ausweichmög- lichkeiten in den Schatten – eine hohe UV-Be- lastung ist hier nicht von der Hand zu weisen. Auch sollte man sich über wirksame Schutz- maßnahmen Gedanken machen, dann auch mit den Mitarbeitern über das Thema Hautschutz reden und entsprechend unterweisen. Im Ideal- fall weiß jeder, wie er sich schützen kann. Eine Tube Sonnencreme kann ein guter Aufhänger sein, um an dieses Thema erinnert zu werden und zu erinnern. Foto: ©Jürgen Fälchle – Fotolia.com Foto: ©nito – Fotolia.com

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