S&E Glossary

Ib = gegen Insekten bekämpfend wirksam M = zur Verhinderung des Durchwachsens von Haus- schwamm durch Mauerwerk E 9 = nicht bei Mauerwerk, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen kann E 10 = nicht für Holzbauteile, die bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können E 11 = nicht, wenn das behandelte Holz in Aufenthaltsräu- men und zugehörigen Nebenräumen großflächig 1) eingesetzt werden soll, es sei denn, das behandel- te Holz wird zu diesen Räumen hin abgedeckt E 13 = nicht für Holzbauteile in Aufenthaltsräumen und zugehörigen Nebenräumen 2) Bekämpfungsmittel: Holzschutzmittel: Diffusit-IC-B Z-58.2-1445 Z: 10.06.2011 G: 14.05.2015 Dr. Wolmann GmbH Kulbasal B combi Z-58.2-1447 Z: 18.03.2011 G: 14.05.2015 Pigrol Farben GmbH HWT Z-58.2-1482 Z: 25.08.2011 G: 25.08.2016 Remmers Baustofftechnik GmbH Adolit Holzwurmfrei Z-58.2-1492 Z: 14.05.2010 G: 14.05.2012 Remmers Baustofftechnik GmbH Schwammsperrmittel: Adolit M flüssig Z-58.2-1451 Z. 01.03.2011 G: 01.03.2016 Remmers Baustofftechnik GmbH Kulbasal M Z-58.2-1456 Z: 22.07.2011 G: 22.07.2016 PIGROL Farben GmbH Diffusit M Z-58.2-1470 Z: 22.07.2011 G: 22.07.2016 Dr. Wolmann GmbH Zugelassene Bekämpfungsmittel Zugelassene Holzschutz- und Schwammsperr- mittel sind für Holzschutzpraktiker und Sach- verständige immer wieder Anlass zur Diskussi- on. Zum einen bestehen für viele nicht nach- vollziehbare Einschränkungen und zum anderen fehlt die Vielfalt der Mittel. Gegenüber der Ver- öffentlichung in der „Schützen & Erhalten“ vor knapp einem Jahr hat sich hinsichtlich der An- zahl der zur Verfügung stehenden Holzschutz- mittel kaum etwas geändert. Zurzeit (Stand 16. Februar 2012) stehen den Ausführungsfirmen zur Bekämpfung von holzzerstörenden Organismen vier Holzschutzmittel und drei Schwammsperr- mittel zur Verfügung. In Anlehnung an das Holzschutzmittelver- zeichnis vom April 2009 wurden in der nachfol- genden Tabelle die wichtigsten Merkmale der Holz- Bekämpfungsmittel Holzschutzmittel Schwammsperrmittel Diffusit-IC-B Kulbasal B combi HWT Adolit Holzwurmfrei Adolit M flüssig Kulbasal M Diffusit M Beschaffenheit wässrig, anwendungs- fertig wässrig, anwendungs- fertig lösemittelhaltig, anwendungs- fertig wässrig, anwendungs- fertig wässriges Konzentrat wässriges Konzentrat wässriges Konzentrat Prüfprädikat Ib Ib Ib Ib M M M Wirksamkeit langsam langsam verzögert langsam Einschränkungen E 10, E 11, E 14 E 10, E 11, E 14 E 10, E 13, E 14 E 10, E 11, E 14 E 9 E 9 E 9 Hinweise H 5 H 5 H 5 Einbringmenge [ml/m²], [g/m²] 300–350 300–350 300–350 300–350 500 der 10%igen Lösung 500 der 12%igen Lösung 500 der 12%igen Lösung verminderte Einbringmenge für vorb. Pilz- und Insektenschutz 80 g/m² 80 g/m² 200 ml/m² 100-120 ml/m² Einbringverfahren St., Sp., Bot., Bodt., Sch. St., Sp., Bot., Bodt., Sch. St., Sp., Bot. St., Fl.,Sp., Bot., Bodt., Sch. St., Sp., Bot., Bodt., Sch. St., Sp., Fl., Bot., Bodt. St., Sp., Bot., Bodt., Sch. Wirkstoff 10,5% Borsäure, 1,53% Natrium- tetraborat- Pentahydrat 10,5% Borsäure, 1,53 % Natrium- tetraborat- Pentahydrat 0,02% Flufenoxuron 10,5% Borsäure, 9,5% Borax 20,0% Benzal- koniumchlorid, 12,0% Natrium- Polyborat 52,5% Borsäure, 32,5% Borax 52,5% Borsäure, 32,5% Borax Schaumbildner mit Zugabe [%] Tensid ON 70 1,0% Tensid ON 70 1,0% ADOLIT Schaum- bildner S 1,5% Tensid ON 70 1,0% E 14 = nicht, wenn das behandelte Holz großflächig 1) in sonstigen Innenräumen eingesetzt werden soll, es sei denn, die großflächige Anwendung ist bautech- nisch als unvermeidlich begründet H 5 = Behandeltes Mauerwerk ist zu Aufenthaltsräumen hin zu verputzen oder mit anderen Ausbaumateri- alien zu verkleiden St. = Streichen Fl. = Fluten Sp. = Spritzen (Sprühen) innerhalb geschlossener Räume Bot. = Bohrlochtränkung Bodt. = Bohrlochdrucktränkung Sch. = Schaumverfahren Allgemeine Hinweise zu den Zulassungen mit ihren Einschränkungen Erläuterungen zur Tabelle: 1) Eine großflächige Anwendung ist gegeben, wenn für ku- bische Räume der Richtwert von 0,2 m²/m³ (Verhältnis von zu behandelnder Fläche zu Raumvolumen) überschritten wird. 2) Dies umfasst alle mit Holzschutzmittel behandelten tra- genden und/oder aussteifenden Holzbauteile, die zur Er- richtung der Raum umschließenden Bauteile (Wand sowie Boden und Decke) der Aufenthaltsräume verwendet wer- den, unabhängig davon ob diese oberflächlich mit direktem Kontakt zur Raumluft oder bekleidet, beplankt bzw. ander- weitig abgedeckt eingebaut werden. Fachbereiche Holzschutz schutzmittel zusammengefasst. Darüber hinaus sind die jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen und die Technischen Merkblätter zu beachten. Mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird hiermit die Verwendbarkeit bzw. Anwendbar- keit von Bekämpfungsmitteln im Sinne der Lan- desbauordnung nachgewiesen (§ 3 und § 18 der Musterbauordnung). Um beim Umgang mit Holzschutzmitteln die gesundheitliche und umweltbezogene Belastung möglichst gering zu halten, werden mittelabhän- gig Festlegungen zu deren Verwendung getroffen. Diese Festlegungen (Einschränkungen) dienen in erster Linie dazu, die Aufwandsmengen der Holz- schutzmittel bei gleichzeitigem Bekämpfungser- folg zu reduzieren. Wird dieser Kompromiss nicht zur beiderseitigen Zufriedenheit erreicht, müssen Bauteile mit Holzschutzmitteln gegenüber der Um- welt abgeschottet werden (siehe E 11 und H 5). Auch die Substitution befallener Bauteile sowie die Anwendung physikalischer Bekämpfungsver- fahren, mit dem Ziel auf Holzschutzmitteln zu verzichten, gelangt immer mehr in den Fokus der Fachleute. Nichtsdestotrotz kann auf bekämpfende Holz- schutzmittel, als Instrument zum Erhalt unserer baulichen Anlagen, nicht mehr verzichtet werden. Deren Einsatz muss jedoch wohl dosiert und fach- gerecht erfolgen. Insbesondere im Bereich der Aufenthaltsräume ist darauf zu achten. Restrik- tive Forderungen für das einzige zurzeit zugelas- sene lösemittelhaltige Holzschutzmittel (HWT) bezüglich des Einsatzes in Aufenthaltsräumen führt unter Fachleuten zu kontroversen Diskus- sion. Wenn in der Fußnote 2 der Einschränkung E 13 festgelegt wird, auf lösemittelhaltige Holz- schutzmittel an den raumbildenden Bauteilen von Aufenthaltsräumen zu verzichten, heißt das nicht, dass Gleiches auch für Nebenräume zu- trifft. Speziell für Aufenthaltsräume kann im Be- kämpfungsfall auf wasserbasierte borsalzhaltige Mittel zurückgegriffen werden, die entsprechend ihrer Zulassung nur „langsamer“ wirken und eine geringere Eindringtiefe besitzen. Andererseits beschränkt sich die Fußnote 2 unter praktischen Bedingungen vorrangig auf die Insektenbekämpfung in Balkenköpfen, Deckenbal- ken und Fachwerkkonstruktionen. Wurden diese Bauteile bisher mit lösemittelhaltigen Bekämp- fungsmitteln behandelt, kam es i. d. R. nur bei Fehlanwendungen zu Beschwerden. Das Baugeschehen wird zukünftig immer komplexer und diffiziler. Ungewollte Feuchte- belastungen infolge Baufehler führen infolge der „Dichtheit“ der Gebäude zu schnelleren und nachhaltigeren biotischen Schäden. Es wäre wün- schenswert, wenn den Spezialisten zur Bekämp- fung dieser Schäden eine ähnlich große Palette verschiedener Produkte zur Verfügung stände, wie vor zwei Jahren.

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