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Schützen & Erhalten · März 2011 · Seite 35 Obwohl die aktuelle Novelle der Energie- einsparverordnung (EnEV 2009) bereits bald zwei Jahre in Kraft ist, findet die Unternehmererklärung nach §26a sowohl bei den Bauherren als auch bei den Bau- unternehmern kaum Beachtung. Worin auch immer die Gründe dafür liegen. Diese Situation kann jedoch schnell umschlagen. Beispielsweise wenn der Bauherr hierin das Zeugnis erkennt, dass der Bauunter- nehmer ihm mit seiner Bauleistung eine gesetzlich vorgeschriebene Energieeinspa- rung schuldet? Sind wir dafür gerüstet? Wissen wir worum es geht? Sind wir in der Lage einen solchen Zettel zu schreiben? Fragen, die im Folgenden erhellt werden sollen. Seit 1. Oktober 2009 muss jeder, der ge- schäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten an Außenbauteilen beheizter Räume oder obersten Geschossdecken ausführt, dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Ar- beiten mit einer Unternehmererklärung schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anfor- derungen der EnEV entsprechen. So will es §26a Abs. 1 der EnEV. Kommt er dieser Pflicht nach, dann droht ein Bußgeld in Höhe von bis 5.000 Euro. Ich habe mal in Bild 1 den „Bußgeldkata- log“ der aktuellen EnEV zusammengestellt. Wir sehen, dass eine Nichteinhaltung der Anforde- rungen an den U-Wert der geänderten Bauteile sogar noch empfindlich teurer werden kann. Interessiert mich alles nicht, da ich ja keine Wärmedämmungen einbaue! Diesem häufig gehörten Satz steht jedoch entgegen, dass zu den oben erwähnten Arbei- ten auch die Putzerneuerung, der Ersatz von Dachhaut oder Verschalungen, die Erneuerung von Abdichtungen oder Drainagen zählen. Es gehört tatsächlich zu den schwierigen Fragen, ob bei einer Arbeit die Anforderungen der EnEV zu berücksichtigen sind oder nicht, denn was heißt z. B. „Putz erneuern“? Die Formulierungen in der Auflistung der Arbeiten in Anlage 3 der EnEV lassen (leider) Spielraum für Interpretati- onen und Missverständnisse. Für einige wenige Fälle hat die Fachkommission „Bautechnik“ der Bauministerkonferenz Auslegungen erarbeitet, die in unregelmäßigen Abständen vom DIBt veröffentlicht werden. Man kann auch im Aus- schlussverfahren eine Antwort auf diese Frage suchen. So sind Arbeiten an Bauteilen, die nicht an beheizte (oder gekühlte) Räume angrenzen sowie bloße Instandhaltungen und Instandset- zungen bzw. Reparaturen von den Regelungen der EnEV generell nicht betroffen. Auch bei Bau- denkmälern und sonstiger besonders erhaltens- werter Bausubstanz kann von den Anforderun- gen der EnEV abgewichen werden. Es empfiehlt sich aber, trotzdem eine Unternehmererklärung auszustellen, allerdings dann mit der entspre- chenden Negativaussage. Es muss an dieser Stelle unterstrichen wer- den, dass die Unternehmererklärung natürlich auch dann auszustellen ist, wenn die Anforderun- gen der EnEV zwar zu beachten sind, aber nicht erfüllt werden. Dann sollte der Negativaussage eine Begründung beigefügt werden. Meinungen Unternehmererklärung nach §26a EnEV 2009 Ziemlich unübersichtlich sind in der EnEV die Anforderungen an die zu erreichenden U- Werte der Bauteile formuliert. Zählt man die Positionen aus der diesbezüglichen Tabelle in der EnEV sowie die Sonderfälle und Fußnoten zusammen, so ergeben sich 45 zu unterschei- dende Anforderungsfälle und noch mal so viel für Nichtwohngebäude mit geringeren Innentem- Ordnungswidrigkeit Verantwortlicher Obergrenze Bezug Gebäude nicht richtig errichtet Bauunternehmer, Bauherr 50.000 € §27(1)Nr.1 u. 2, §3(1), §4(1) Änderungen am Gebäude nicht richtig ausgeführt Bauunternehmer, Bauherr 50.000 € §27(1)Nr.3, §9(1) Inspektion d. Klimaanlage nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt Gebäudeeigentümer 50.000 € §27(1)Nr.4, §12(1) Inspektion einer Klimaanlage ohne Berechtigung Inspekteur 50.000 € §27(1)Nr.5, §12(5) unzulässige Heizkessel eingebaut oder aufgestellt Installateur, Bauherr 50.000 € §27(1)Nr.6, §13(1) heizungstechn. Anlage nicht oder nicht rechtzeitig ausgestattet Installateur, Bauherr 50.000 € §27(1)Nr.7 u. 8, §14(1, 2, 3, 5) Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht Gebäudeeigentümer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber 15.000 € §27(2)Nr.1, §16(2) unrichtige Daten bereitgestellt Gebäudeeigentümer, Verkäufer, Hersteller 15.000 € §27(2)Nr.2, §17(5) mit unrichtigen Daten gerechnet Energieausweisaus- steller 15.000 € §27(2)Nr.3, §17(5) Ausstellung Energieausweis u/o Modernisie- rungsempfehlungen ohne Berechtigung Energieausweisaus- steller 15.000 € §27(2)Nr.4, §21(1) Unternehmererklärung nicht, nicht richtig od. nicht rechtzeitig abgegeben Bauunternehmer, Installateur 5.000 € §27(3), §26a(1) Bild 1: „Bußgeldkatalog“ der EnEV 2009 Seite 3 von 4 Bild 1: „Bußgeldkatalog“ der EnEV 2009 Bild 2: Unternehmererklärung nach §26a EnEV aus der Excel-Datei des Autors August 2009 Dr.-Ing. Manfred Wolf Tel 03722 818998 1.1023 §27(3), §26a(1) 5.000 € Bauunternehmer, Installateur U ternehmererklärung nicht, nicht richtig od. nicht rechtzeitig abgegeben §27(2)Nr.4, §21(1) 15.000 € Energieausweisaussteller Ausstellung Energieausweis u/o Modernisierungsempfehlungen ohne Berechtigung §27(2)Nr.3, §17(5) 15.000 € Energieausw i aussteller mit unrichtigen Daten gerechnet §27(2)Nr.2, §17(5) 15.000 € Gebäudeeigentümer, Verkäufer, Hersteller unrichtige Daten bereitgestellt §27(2)Nr.1, §16(2) 15.000 € Gebäudeeigentümer, Vermieter, Verpächter, Leasingg ber Energieausweis nicht, nicht vollständig od. nicht rechtz itig zugä glich gemacht §27(1)Nr.7 u. 8, §14(1, 2, 3, 5) 50.000 € Installateur, Bauherr heizungstechn. Anlage nicht od. nicht rechtzeitig ausgestattet §27(1)Nr.6, §13(1) 50.000 € Installateur, Bauherr unzulässige Heizkessel eingebaut od. aufgestellt §27(1)Nr.5, §12(5) 50.000 € Inspekteur Inspektion ner Klimaanlage ohne Berechtigung §27(1)Nr.4, §12(1) 50.000 € Gebäudeeigentümer In p ktion d. Klimaanlage nicht od. nicht rechtzeitig ausgeführt §27(1)Nr.3, §9(1) 50.000 € B unternehmer, Bauherr Änderungen am Gebäude nicht richtig ausgeführt §27(1)Nr.1 u. 2, §3(1), §4(1) 50.000 € Bauu ternehm r, Bauherr Gebäude nicht richtig errichtet Bezug Obergrenze Verantwortlicher Ordnungswidrigkeit 009 Dr.-Ing. Manfred Wolf Tel 03722 818998 1.1025 Bild 2: Unternehmererklärung nach §26a EnEV aus der Excel-Datei des Autors

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