Schützen & Erhalten - page 35

Schützen & Erhalten · März 2011 · Seite 35
Obwohl die aktuelle Novelle der Energie-
einsparverordnung (EnEV 2009) bereits
bald zwei Jahre in Kraft ist, findet die
Unternehmererklärung nach §26a sowohl
bei den Bauherren als auch bei den Bau-
unternehmern kaum Beachtung. Worin
auch immer die Gründe dafür liegen. Diese
Situation kann jedoch schnell umschlagen.
Beispielsweise wenn der Bauherr hierin
das Zeugnis erkennt, dass der Bauunter-
nehmer ihm mit seiner Bauleistung eine
gesetzlich vorgeschriebene Energieeinspa-
rung schuldet? Sind wir dafür gerüstet?
Wissen wir worum es geht? Sind wir in der
Lage einen solchen Zettel zu schreiben?
Fragen, die im Folgenden erhellt werden
sollen.
Seit 1. Oktober 2009 muss jeder, der ge-
schäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden
Arbeiten an Außenbauteilen beheizter Räume
oder obersten Geschossdecken ausführt, dem
Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Ar-
beiten mit einer Unternehmererklärung schriftlich
zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder
eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anfor-
derungen der EnEV entsprechen. So will es §26a
Abs. 1 der EnEV. Kommt er dieser Pflicht nach,
dann droht ein Bußgeld in Höhe von bis 5.000
Euro. Ich habe mal in Bild 1 den „Bußgeldkata-
log“ der aktuellen EnEV zusammengestellt. Wir
sehen, dass eine Nichteinhaltung der Anforde-
rungen an den U-Wert der geänderten Bauteile
sogar noch empfindlich teurer werden kann.
Interessiert mich alles nicht, da ich ja
keine Wärmedämmungen einbaue!
Diesem häufig gehörten Satz steht jedoch
entgegen, dass zu den oben erwähnten Arbei-
ten auch die Putzerneuerung, der Ersatz von
Dachhaut oder Verschalungen, die Erneuerung
von Abdichtungen oder Drainagen zählen. Es
gehört tatsächlich zu den schwierigen Fragen,
ob bei einer Arbeit die Anforderungen der EnEV
zu berücksichtigen sind oder nicht, denn was
heißt z. B. „Putz erneuern“? Die Formulierungen
in der Auflistung der Arbeiten in Anlage 3 der
EnEV lassen (leider) Spielraum für Interpretati-
onen und Missverständnisse. Für einige wenige
Fälle hat die Fachkommission „Bautechnik“ der
Bauministerkonferenz Auslegungen erarbeitet,
die in unregelmäßigen Abständen vom DIBt
veröffentlicht werden. Man kann auch im Aus-
schlussverfahren eine Antwort auf diese Frage
suchen. So sind Arbeiten an Bauteilen, die nicht
an beheizte (oder gekühlte) Räume angrenzen
sowie bloße Instandhaltungen und Instandset-
zungen bzw. Reparaturen von den Regelungen
der EnEV generell nicht betroffen. Auch bei Bau-
denkmälern und sonstiger besonders erhaltens-
werter Bausubstanz kann von den Anforderun-
gen der EnEV abgewichen werden. Es empfiehlt
sich aber, trotzdem eine Unternehmererklärung
auszustellen, allerdings dann mit der entspre-
chenden Negativaussage.
Es muss an dieser Stelle unterstrichen wer-
den, dass die Unternehmererklärung natürlich
auch dann auszustellen ist, wenn die Anforderun-
gen der EnEV zwar zu beachten sind, aber nicht
erfüllt werden. Dann sollte der Negativaussage
eine Begründung beigefügt werden.
Meinungen
Unternehmererklärung nach §26a EnEV 2009
Ziemlich unübersichtlich sind in der EnEV
die Anforderungen an die zu erreichenden U-
Werte der Bauteile formuliert. Zählt man die
Positionen aus der diesbezüglichen Tabelle in
der EnEV sowie die Sonderfälle und Fußnoten
zusammen, so ergeben sich 45 zu unterschei-
dende Anforderungsfälle und noch mal so viel
für Nichtwohngebäude mit geringeren Innentem-
Ordnungswidrigkeit
Verantwortlicher
Obergrenze Bezug
Gebäude nicht richtig errichtet
Bauunternehmer,
Bauherr
50.000
§27(1)Nr.1 u. 2,
§3(1), §4(1)
Änderungen am Gebäude nicht richtig
ausgeführt
Bauunternehmer,
Bauherr
50.000
§27(1)Nr.3, §9(1)
Inspektion d. Klimaanlage nicht oder
nicht rechtzeitig ausgeführt
Gebäudeeigentümer
50.000
§27(1)Nr.4, §12(1)
Inspektion einer Klimaanlage ohne
Berechtigung
Inspekteur
50.000
§27(1)Nr.5, §12(5)
unzulässige Heizkessel eingebaut oder
aufgestellt
Installateur, Bauherr
50.000
§27(1)Nr.6, §13(1)
heizungstechn. Anlage nicht oder
nicht rechtzeitig ausgestattet
Installateur, Bauherr
50.000
§27(1)Nr.7 u. 8,
§14(1, 2, 3, 5)
Energieausweis nicht, nicht vollständig
oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht
Gebäudeeigentümer,
Vermieter, Verpächter,
Leasinggeber
15.000
§27(2)Nr.1, §16(2)
unrichtige Daten bereitgestellt
Gebäudeeigentümer,
Verkäufer, Hersteller
15.000
§27(2)Nr.2, §17(5)
mit unrichtigen Daten gerechnet
Energieausweisaus-
steller
15.000
§27(2)Nr.3, §17(5)
Ausstellung Energieausweis u/o Modernisie-
rungsempfehlungen ohne Berechtigung
Energieausweisaus-
steller
15.000
§27(2)Nr.4, §21(1)
Unternehmererklärung nicht, nicht richtig
od. nicht rechtzeitig abgegeben
Bauunternehmer,
Installateur
5.000
§27(3), §26a(1)
Bild 1: „Bußgeldkatalog“ der EnEV 2009
Seite 3 von 4
Bild 1: „Bußgeldkatalog“ der EnEV 2009
Bild 2: Unternehmererklärung nach §26a EnEV aus der Excel-Datei des Autors
August 2009
Dr.-Ing. Manfred Wolf Tel 03722 818998
1.1023
§27(3), §26a(1)
5.000 €
Bauunternehmer,
Installateur
U ternehmererklärung nicht, nicht
richtig od. nicht rechtzeitig abgegeben
§27(2)Nr.4,
§21(1)
15.000 €
Energieausweisaussteller
Ausstellung Energieausweis u/o
Modernisierungsempfehlungen ohne
Berechtigung
§27(2)Nr.3,
§17(5)
15.000 €
Energieausw i aussteller
mit unrichtigen Daten gerechnet
§27(2)Nr.2,
§17(5)
15.000 €
Gebäudeeigentümer,
Verkäufer, Hersteller
unrichtige Daten bereitgestellt
§27(2)Nr.1,
§16(2)
15.000 €
Gebäudeeigentümer,
Vermieter, Verpächter,
Leasingg ber
Energieausweis nicht, nicht vollständig od.
nicht rechtz itig zugä glich gemacht
§27(1)Nr.7 u. 8,
§14(1, 2, 3, 5)
50.000 €
Installateur, Bauherr
heizungstechn. Anlage nicht od. nicht
rechtzeitig ausgestattet
§27(1)Nr.6,
§13(1)
50.000 €
Installateur, Bauherr
unzulässige Heizkessel eingebaut od.
aufgestellt
§27(1)Nr.5,
§12(5)
50.000 €
Inspekteur
Inspektion ner Klimaanlage ohne
Berechtigung
§27(1)Nr.4,
§12(1)
50.000 €
Gebäudeeigentümer
In p ktion d. Klimaanlage nicht od. nicht
rechtzeitig ausgeführt
§27(1)Nr.3,
§9(1)
50.000 €
B unternehmer,
Bauherr
Änderungen am Gebäude nicht richtig
ausgeführt
§27(1)Nr.1 u. 2,
§3(1), §4(1)
50.000 €
Bauu ternehm r,
Bauherr
Gebäude nicht richtig errichtet
Bezug
Obergrenze
Verantwortlicher
Ordnungswidrigkeit
009
Dr.-Ing. Manfred Wolf Tel 03722 818998
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Bild 2: Unternehmererklärung nach §26a EnEV aus der Excel-Datei des Autors
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